Rechtsschutz zahlt
Rechtsschutzversicherte haben gute Chancen, den Streit um geschlossene Immobilienfonds bezahlt zu bekommen. Die Versicherer dürfen nicht wegen der Ausschlussklausel „Baurisiko“ im Kleingedruckten abwinken (BGH, Az. IV ZR 318/02). Das kundenfreundliche Urteil erging in einem Fall, dem die Rechtsschutzbedingungen der Version ARB 75 zugrunde lagen.
Für Policen nach ARB 94 gilt das Urteil nicht. Die Versicherer werden in solchen Fällen aber wohl auch zahlen, wenn der Fonds vor allem in bestehende Immobilien investiert hat und kaum neue Immobilien gebaut wurden. Das trifft auf den Fonds DLF 94/17 zu.
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