Michael J., Oranienburg: Ich fungiere als Betreuer und habe in diesem Zusammenhang Auskunft über Konten des Betreuten bei der Postbank eingeholt. In dem Antwortschreiben informierte mich die Bank auch, dass seit dem 1. Januar 2008 für Sparbücher, die lange nicht genutzt wurden, 1 Euro pro Monat Kontoführungsgebühren anfallen. Ist das korrekt?
Finanztest: Ja. Die Postbank verlangt diese Gebühr seit 1. Januar 2008, sie wird immer rückwirkend für ein Jahr eingezogen. Allerdings nicht für alle Postbank-Sparbücher, sondern nur für „Sparkonten mit dreimonatiger Kündigungsfrist“, die die Postbank bis in die 90er-Jahre anbot. Diese Gebühr wird berechnet, wenn der Kontoinhaber volljährig ist, weniger als 60 Euro auf dem Sparkonto sind, er keine anderen Konten bei der Postbank führt und in den letzten drei Jahren keine Ein- oder Auszahlungen veranlasst hat.
Tipp: Wenn Sie das Sparkonto noch in diesem Jahr auffüllen oder schließen, entgehen Sie dieser Gebühr. Andernfalls wird sie mit dem Guthaben verrechnet.
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