Anwälte wie Ralf Heyl kaufen alte Bankforderungen und setzen Verbraucher unter Druck. Neue Urteile zeigen: Oft zu Unrecht. Wir geben Tipps und bieten einen Musterbrief.
Worum geht es?
Rechtsanwalt Ralf Heyl aus Hürth bei Köln hat im Jahr 2015 Alt-Forderungen von der Postbank erworben. Seitdem versucht er, die Forderungen zu Geld zu machen, verschickt Briefe, droht mit gerichtlichen Schritten, erhebt zuweilen Klage. Über 300 000 Postbank-Kunden sind betroffen. Sie sollen angebliche Altschulden aus Krediten oder Kontoüberziehungen begleichen. Die Forderungen sind ganz oft unberechtigt oder verjährt. Etliche Gerichte haben Heyl-Klagen abgewiesen oder die Zwangsvollstreckung eingestellt. Die Postbank erklärte auf Nachfrage von test.de, sie habe die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Heyl „bereits vor mehreren Jahren vollumfänglich beendet“.
Oft Verjährung
Eigentlich verjähren Forderungen auf Rückzahlungen von Darlehen erst zehn Jahre nach Eintritt des Verzugs. Das gilt aber nicht, wenn die Bank den Kreditvertrag oder bei Überziehungskrediten das Konto gekündigt hat. Die Forderung verjährt dann bereits drei Jahre nach Ende des Jahres der Kündigung. Diese Frist ist bei vielen der Postbank-Altforderungen abgelaufen.
Ein typischer Fall
Eberhard Kunz* soll 23 212,02 Euro zuzüglich 13 368,76 Euro Zinsen zahlen. Er hatte sich im Dezember 2007 bei der Postbank 23 000 Euro geliehen. Er zahlte zunächst seine Raten. Dann fehlte ihm das Geld und die Rückzahlung stockte. Die Bank kündigte den Kredit und forderte Rückzahlung der Restschuld. Doch vergebens. Die Postbank packte den Fall Kunz auf eine lange Liste mit anderen offenen Krediten und überzogenen Konten.
Inzwischen ist bekannt: Es geht um mindestens 304 662 Forderungen der Postbank. Diese Alt-Forderungen hat die Postbank laut einer im Jahr 2017 notariell beurkundeten Abtretungsvereinbarung auf Rechtsanwalt Ralf Heyl übertragen. Bisher gingen Schuldneranwälte aufgrund älterer Unterlagen davon aus: Es geht um rund 200 000 Fälle mit angeblichen Außenständen von jeweils 6 000 Euro durchschnittlich und damit gut eine Milliarde Euro insgesamt. Rechtsanwalt Achim Tiffe aus der Verbraucherkanzlei Juest + Oprecht in Hamburg schätzt jetzt: Heyl fordert insgesamt fast zwei Milliarden Euro.
Was die Postbank für die Abtretung der Altforderungen an Rechsanwalt Heyl bekommt, sagt sie nicht. Üblich sind bei Abtretungen entweder ein Verkauf der Forderungen oder die Verpflichtung, einen Teil etwaiger Zahlungen – in diesem Fall an die Postbank – weiterzuleiten, wenn betroffene Postbank-Kunden oder -Kundinnen am Ende doch noch zahlen.
Zahlungsaufforderung: So verhalten Sie sich richtig
Wenn Sie ein Schreiben von Rechtsanwalt Ralf Heyl mit einer Zahlungsaufforderung erhalten, sollten Sie sofort mit unserem Musterbrief antworten. Das reicht oft schon aus, um die Forderung endgültig abzuwehren.
Auf weitere Schreiben von Heyl direkt sollten Sie nicht antworten und auch nicht versuchen, mit Heyls Kanzlei Kontakt aufzunehmen.
Lassen Sie sich nicht auf eine Ratenzahlung ein, auch wenn Heyl sich zunächst mit geringen Beträgen zufrieden gibt. Das kann als Anerkennung der Forderung gewertet werden.
Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt mit Erfahrung bei der Verteidigung gegen abgetretene Forderungen beraten.
Schickt ein Gericht einen von Heyl beantragten Mahn- oder Vollstreckungsbescheid oder eine Klageschrift, sollten Sie sich sofort von einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt – möglichst mit Erfahrung bei der Abwehr von Heyl-Forderungen – beraten lassen. Wenn Sie sich nicht sofort darum kümmern können, legen Sie vorsorglich Widerspruch (Mahnbescheid) oder Einspruch (Vollstreckungsbescheid) ein. Dafür brauchen Sie keinen Anwalt. Dem Schreiben des Gerichts liegt ein entsprechendes Formular bei. Sollte die Beratung ergeben, dass die Heyl-Forderung doch berechtigt und durchsetzbar ist, können Sie Ihren Widerspruch oder Einspruch immer noch zurücknehmen.
Zahlen Sie auch nicht aus Angst vor Schufa-Einträgen. Solche Einträge sind ebenfalls rechtswidrig, wenn die Forderung nicht berechtigt oder verjährt ist. Gibt es trotzdem einen Eintrag bei der Schufa, fordern Sie Heyl mithilfe unseres Musterbriefs auf, seine Meldung gegenüber der Schufa zu korrigieren und so den Eintrag rückgängig zu machen. Wenn Heyl ablehnend oder gar nicht reagiert, schalten Sie einen Rechtsanwalt ein, möglichst mit Inkasso-Erfahrung. Haben Sie kein Geld, um einen Rechtsanwalt zu bezahlen, haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe und bei Bedarf auch Prozesskostenhilfe. Sie können bei Ihrem Amtsgericht Unterstützung beantragen. Die Rechtspfleger und Rechtspfegerinnen dort helfen Ihnen weiter.
Selbst wenn gegen Sie bereits ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil ergangen ist, lässt sich die Forderung zuweilen noch aus der Welt schaffen. Suchen Sie nach einem Rechtsanwalt mit Erfahrung bei der Verteidigung gegen abgetretene Unternehmensforderungen und lassen Sie ihn Ihre Unterlagen prüfen. Gegebenenfalls bleibt Ihnen noch die Privatinsolvenz (siehe auch unser Special Privatinsolvenz: So werden Sie in drei Jahren schuldenfrei).
Heyl vor Gericht
Kreditkündigung unwirksam. Im Fall von Eberhard Kunz erhob Rechtsanwalt Heyl Klage, als Kunz auf die Schreiben des Rechtsanwalts hin nicht zahlte. Doch das Landgericht in München wies die Klage nach nur wenigen Monaten ab. Die Postbank habe den Kredit seinerzeit schon nicht wirksam gekündigt. Kunz war deshalb nicht in der Pflicht, den gesamten Betrag zu zahlen, argumentierte das Gericht. Und: Selbst mit wirksamer Kündigung wäre die Klage wegen Verjährung abzuweisen, ergänzte die Richterin noch. Landgericht München I, Urteil vom 24.06.2021 Aktenzeichen: 29 O 205/21 Schuldneranwälte: Rechtsanwälte Juest + Oprecht, Hamburg
Aus dem gleichen Grund wies inzwischen das Amtsgericht Bochum eine Heyl-Klage gegen einen anderen früheren Postbank-Kunden ab. Amtsgericht Bochum, Urteil vom 10.03.2022 Aktenzeichen: 63 C 126/21 Schuldneranwälte: Rechtsanwälte Juest + Oprecht, Hamburg
Frist abgelaufen. Heyl ist auch mit anderen Klagen gescheitert, oft wegen Verjährung, zuweilen zusätzlich auch wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Weitere Einzelheiten unter anderen auf der Homepage der Kanzlei Juest + Oprecht in Hamburg-Altona.
Landgericht Bremen, Urteil vom 01.04.2019 Aktenzeichen: 2 O 1604/18 Schuldneranwälte: Frank Lackmann, Bremerhaven
Klage zurückgezogen. In anderen Fällen hat Heyl von sich aus die Klage zurückgenommen, nachdem ein erfahrener Verbraucheranwalt die Verteidigung übernommen hatte.
Rechtswidriger Schufa-Eintrag. Soweit Heyl bei unberechtigten Forderungen einen Schufa-Eintrag veranlasst, ist das rechtswidrig. Heyl muss dann die Honorare zahlen, wenn ein Schuldner einen Rechtsanwalt einschaltet.
- Unser Ratenkreditvergleich enthält Effektivzinssätze für typische Kredithöhen und Laufzeiten. Gratis-Rechner helfen bei der Suche nach dem passenden Kreditangebot.
- Wer Rechnungen nicht zahlt, dem droht die Überschuldung. Wir erklären, wie Sie auf einen Mahnbescheid reagieren sollten und wie eine Privatinsolvenz funktioniert.
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Stiftung_Warentest am 13.09.2022 um 10:56 Uhr
Abtretungsanzeige der Postbank / Musterschreiben
@Kroki_CH: Vielen Dank für den Hinweis! Richtig ist: Wenn der alte Gläubiger (= die Postbank) dem Schuldner (= Kunden) die Abtretung der Forderung zum Beispiel an einen Inkassodienst oder Rechtsanwalt angezeigt hat, ist dieser nicht berechtigt, die Forderung des neuen Gläubigers (= Rechtsanwalt Heyl) mangels Vorlage einer Original-Abtretungsurkunde zurückzuweisen, § 410 Abs. 2 BGB: www.gesetze-im-internet.de/bgb/__410.html Voraussetzung ist aber, dass der alte Gläubiger die Abtretungsanzeige bewirkt hat. Dokumente, die ein neuer Gläubiger (also Rechtsanwalt Heyl) vorlegt, sind nur dann als Abtretungsanzeige im Sinne von § 410 BGB zu werten, wenn feststeht, dass Sie von der Postbank stammen und sich auf genau die Forderung gegen den jeweiligen Kunden beziehen. Nicht im Original von nach Handelsregister vertretungsberechtigten Mitarbeitern unterschriebene Erklärungen oder solche mit Verweis auf weitere für Kunden nicht prüfbare Unterlagen reichen dazu nicht aus. Im Zweifel gibt es keinen Grund dafür, auf die unverzügliche Zurückweisung der Forderung zu verzichten. Wir werden unseren Mustertext so schnell wie möglich entsprechend ergänzen. Bitte entschuldigen Sie die späte Reaktion. Der für die Berichterstattung zu den Heyl-Forderungen zuständige Redakteur war erst in Urlaub und brauchte dann auch noch einige Tage, um zu recherchieren.
Wir haben gestern ein Schreiben des Rechtsanwalts Ralf Heyl erhalten, mit dem er eine abgetretene ehemalige Forderung der Postbank uns gegenüber geltend macht. Da den Schreiben des Rechtsanwalts inzwischen eine Abtretungsanzeige der Postbank an den Schuldner beiliegen, würde die Zurückweisung der Forderung mit dem hier bereitgestellten Musterschreiben m. E. nun gemäß § 410 BGB ins Leere laufen. Da es sich in unserem Falle nur um eine geringe Forderung im unteren dreistelligen Bereich handelt, sind wir unsicher, ob es sich lohnt, sich gegen die Forderung zu wehren, oder ob dadurch nur noch höhere Kosten entstehen. Die Hauptforderung stammt aus dem Jahr 2002 und müsste nach unserer Einschätzung längst verjährt sein.
@Baggl09: Öffnen Sie den Musterbrief nicht direkt im Browser, sondern speichern Sie die Datei erst ab und öffnen Sie sie dann. Wir senden Ihnen den Brief per Mail.
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@Kroki_CH: Vielen Dank für den Hinweis!
Richtig ist: Wenn der alte Gläubiger (= die Postbank) dem Schuldner (= Kunden) die Abtretung der Forderung zum Beispiel an einen Inkassodienst oder Rechtsanwalt angezeigt hat, ist dieser nicht berechtigt, die Forderung des neuen Gläubigers (= Rechtsanwalt Heyl) mangels Vorlage einer Original-Abtretungsurkunde zurückzuweisen, § 410 Abs. 2 BGB:
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__410.html
Voraussetzung ist aber, dass der alte Gläubiger die Abtretungsanzeige bewirkt hat.
Dokumente, die ein neuer Gläubiger (also Rechtsanwalt Heyl) vorlegt, sind nur dann als Abtretungsanzeige im Sinne von § 410 BGB zu werten, wenn feststeht, dass Sie von der Postbank stammen und sich auf genau die Forderung gegen den jeweiligen Kunden beziehen.
Nicht im Original von nach Handelsregister vertretungsberechtigten Mitarbeitern unterschriebene Erklärungen oder solche mit Verweis auf weitere für Kunden nicht prüfbare Unterlagen reichen dazu nicht aus.
Im Zweifel gibt es keinen Grund dafür, auf die unverzügliche Zurückweisung der Forderung zu verzichten. Wir werden unseren Mustertext so schnell wie möglich entsprechend ergänzen.
Bitte entschuldigen Sie die späte Reaktion. Der für die Berichterstattung zu den Heyl-Forderungen zuständige Redakteur war erst in Urlaub und brauchte dann auch noch einige Tage, um zu recherchieren.
Wir haben gestern ein Schreiben des Rechtsanwalts Ralf Heyl erhalten, mit dem er eine abgetretene ehemalige Forderung der Postbank uns gegenüber geltend macht. Da den Schreiben des Rechtsanwalts inzwischen eine Abtretungsanzeige der Postbank an den Schuldner beiliegen, würde die Zurückweisung der Forderung mit dem hier bereitgestellten Musterschreiben m. E. nun gemäß § 410 BGB ins Leere laufen.
Da es sich in unserem Falle nur um eine geringe Forderung im unteren dreistelligen Bereich handelt, sind wir unsicher, ob es sich lohnt, sich gegen die Forderung zu wehren, oder ob dadurch nur noch höhere Kosten entstehen. Die Hauptforderung stammt aus dem Jahr 2002 und müsste nach unserer Einschätzung längst verjährt sein.
@Baggl09: Öffnen Sie den Musterbrief nicht direkt im Browser, sondern speichern Sie die Datei erst ab und öffnen Sie sie dann. Wir senden Ihnen den Brief per Mail.
Der Musterbrief-Link ist nicht aktiv bzw sagt mein Browser das ich nicht berechtigt bin die URL zu öffnen. Ist dies mit Absicht so?
Alles klar, danke für die Erläuterungen.