Erstattung von rechts­widrigen Bank­gebühren Was Banken zusätzlich zahlen müssen

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Erstattung von rechts­widrigen Bank­gebühren - Was Banken zusätzlich zahlen müssen

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Banken und Sparkassen müssen zusätzlich Zinsen zahlen, wenn sie rechts­widrige Gebühren zu erstatten haben. Bei der Berechnung hilft test.de mit einem Excel-Rechner.

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Geld zurück und Zinsen oben drauf

Banken und Sparkassen müssen ihren Kunden rechts­widrig kassierte Gebühren erstatten. Und Kunden bekommen noch etwas oben drauf: Für den rechts­widrigen Einbehalt der Gebühren schulden die Banken ihren Kunden auch noch Zinsen. Bei übers Grund­buch abge­sicherten Immobilien­krediten sind 2,5 Punkte über dem Basiszins­satz und bei allen anderen Krediten sogar 5 Punkte über dem Basiszins­satz fällig.

Unsicherheit bei Bausparkassen

Auch Bausparkassen haben ihren Kunden Nutzungen – also das, was sie mit ihrem Geld erwirt­schaftet haben – heraus­zugeben. Bei ihnen ist allerdings nicht sicher, ob bei ihnen auch von Zinsen in Höhe von 2,5 oder fünf Punkten über dem Basiszins­satz auszugehen ist. Dazu hat sich der Bundes­gerichts­hof noch nicht geäußert.

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Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 10.01.2018 um 12:22 Uhr
Re: Bearbeitungsgebühren für Treuhandauftrag zuläs

Es gilt die Grundregel: Für gesetzliche Pflichten im Rahmen der Abwicklung von Kredit-, Konto- oder sonstigen Gebühren dürfen Banken und Sparkassen entweder überhaupt nicht oder nur in Höhe der Ihnen tatsächlich entstehenden Kosten kassieren. Für viele Treuhandaufträge heißt das: Für Ihren eigenen Aufwand bei der Abwicklung erhält die Bank kein Geld. Soweit allerdings etwa für die Löschung einer Grundschuld ein Notar eingeschaltet werden muss, hat der Kunde die Notariatsgebühren zu tragen.

cybersteve am 10.01.2018 um 10:57 Uhr
Bearbeitungsgebühren für Treuhandauftrag zulässig?

Sind bei einem Immobilienkredit Bankbearbeitungsgebühren für einen Treuhandauftrag zulässig?

Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 25.01.2016 um 09:44 Uhr
Re: Zinsrechner

Ich habe den Rechner gerade noch mal heruntergeladen und ausprobiert. Bei mir hier funktioniert alles, so wie es soll. Bitte wenden Sie sich an unseren Leserservice und schicken Ihm Ihr Excelarbeitsblatt mit der fehlerhaften Darstellung, ich schaue dann, ob ich herausfinden kann, was da schief läuft.

ethor2016 am 22.01.2016 um 17:31 Uhr
Zinsrechner

Das Excel Arbeitsblatt "Ohne erhöhten Nennbetrag" funktioniert aktuell leider nicht. Bei Eingabe erscheinen Sonderzeichen. Scrollen nicht möglich.
Besteht Möglichkeit der Abhilfe? Danke.

Scorpionin84 am 12.01.2016 um 18:18 Uhr
Exceltabelle

Hallo,
ich wüsste gern auf welchem Stand die Excel Tabelle ist, d.h. ab welchem Datum ich selbst den Zinssatz anpassen muss und welche Quelle verwendet wurde um dies in der Tabelle zu tun.
Vielen Dank für die Mühe.
MfG