Frage und Antwort Gerüst vor dem Wohn­haus

Norbert H. aus Schwerin: Unsere Haus­verwaltung hat uns mitgeteilt, dass in Kürze ein Gerüst vor unserem Miets­haus aufgebaut wird, um die Fassade zu erneuern. Muss ich das meiner Versicherung melden?

Finanztest: Ja. Das Gerüst vor dem Haus erhöht die Gefahr eines Einbruchs. Das müssen Sie Ihrer Hausrat­versicherung mitteilen. Dafür reicht ein kurzes formloses Schreiben, manchmal auch ein Telefonat. Lassen Sie sich Ihre Angaben schriftlich bestätigen.

Die meisten Versicherer verlangen keine höheren Beiträge mehr für die Zeit, in der das Gerüst aufgebaut ist. Haben Sie aber vergessen, Ihren Versicherer zu informieren, kann er die Leistungen kürzen, wenn über das Gerüst bei Ihnen einge­brochen wird. Halten Sie Ihre Fenster geschlossen, wenn Sie nicht zuhause sind.

Tipp: Gute und güns­tige Tarife zeigt unser aktueller Hausratversicherungs-Vergleich.

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