
Mietshäuser in Berlin. Das Berliner Mietendeckel-Gesetz ist laut Bundesverfassungsgericht nichtig. Manchen Mietern droht jetzt die Kündigung. Sie müssen sofort handeln. Die Stiftung Warentest erklärt, wer betroffen ist. © Getty Images / 3dan3
Nach dem höchstrichterlichen Urteil zum Berliner Mietendeckel-Gesetz müssen viele Mieter mit Nachzahlungen rechnen. Das Land Berlin will mit Überbrückungskrediten helfen.
Diese Meldung wird regelmäßig aktualisiert. Jüngstes Update: 22. April 2021
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- Wer auf Wohnungssuche ist, muss nicht nur Gehaltsbescheinigungen vorlegen, sondern häufig auch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom bisherigen Vermieter.
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- Kündigungsfrist, Schönheitsreparaturen, Regelungen zu Nachmietern, Übergabe und Rückzahlung der Kaution – wer seinen Mietvertrag kündigt, hat einiges zu beachten.
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- Eine Betriebskostenabrechnung kann an vielen Stellen falsch sein. Wie Mieter die Abrechnung prüfen und wann sie sich gegen Nachzahlungen wehren können – mit Musterbrief.
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Eine sinnvolle Lösung wäre, ab einer Miete von mehr als X je nach Lage und Zustand der Wohnung JEDEN einzelnen Cent an die Steuer abführen zu müssen. Also 1. Neubewertung durch unabhängige Gutachter von Seiten eines Amtes, das definitiv kein Interesse an hohen Mieten hat (Sozialamt, Wohnungsamt), 2. ausnahmslose Besteuerung wie oben gesagt. Dafür Steuervergünstigungen für billige Mieten. 3. Rückerstattung überhöhter Kaufpreise an die Käufer, sofern diese KEINE Firmen sind, sondern arbeitende Privatpersonen oder non-Profit-Körperschaften. Per Gerichtsurteil also die Wucherer zur Rückzahlung der Differenz zwingen, Alternative: Pfändung, Konten einfrieren, Freiheitsstrafe. Die 20% Steuer auf Verkäufe nach weniger als 10 Jahren sind völlig wirkungslos. Dann hätten wir bald gerechtere Verhältnisse! die Armen würden ja weiter in kleinen Wohnungen hausen, nur bliebe ihnen mehr zum Leben. Auch wohlhabenden Mietern bliebe mehr. Und den Eigentümern noch genug. Es geht um den sozialen Frieden!!!
PS. Das Finanzamt nimmt ja 20% der Miete, und wenn diese sozial verträglich ist, also weniger als 2/3 der ortsüblichen Vergleichsmiete, dann kann man nix von der Steuer absetzen. Eine Strafe für Nicht- Wucherer. In München wäre das der Fall ab weniger als 14€ kalt pro qm, da es derzeit angeblich bei 21€ kalt pro qm liegt. WER bitte kann sich das leisten? ZB 40qm x 14€, die höchstfläche für Hartz4- Empfänger (es kann einen schneller treffen als man meint, man muss nur mal erkranken oder überfahren werden...), das wären dann 560 kalt plus Nebenkosten ca. 120-150€, plus Strom, Telefon, GEZ ca. 100€, = 780 - 810€ warm. Mindestens. Eher aber 800,- Kaltmiete plus 200-250 für den Rest. Das Amt bezahlt 600,- an Wohngeld... oder falls mehr, geht das Amt pleite...
Dazu noch der Hinweis: Das Volksbegehren auf einen Mietendeckel für München ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls erledigt. Selbstverständlich kann aber der Bundestag das Bürgerliche Gesetzbuch ändern und entweder den Weg für Landesgesetze zur Miethöhe freimachen oder aber erneut selbst die Miethöhe regeln.
Ab jetzt endlich auch in Berlin fröhliches grenzenlosen Auspressen der arbeitenden Bevölkerung! Nicht mehr nur in München, der Hochburg der Blutsaugerei. Es ist überfällig, dass eine vernünftige Partei an die Macht kommt und erschwingliches Wohnen als das Grundrecht festschreibt, das es IST. Oder wollt ihr konservativen Kapitalisten, Pardon, Miethaie, wirklich leere Städte und den Zusammenbruch des Verkehrs, wenn die von euch durch euren Wucher verjagten Durchschnittsverdiener alle aufs Land ziehen und niemand mehr pendeln will? Ja, das wollt ihr. Öde Innenstädte, von Gangs heimgesuchte Randlagen, es hat längst begonnen, und es wird noch schlimmer. Dank euch!! Bis sie eure Villen stürmen. Hausbesetzungen bei euch Reichen zuhause verdient ihr längst.
Die entscheidende Passage im Gesetz lautet wörtlich: Es gilt nicht für "...Wohnraum, der ab dem 1. Januar 2014 erstmalig bezugsfertig wurde oder im Einzelfall sonst dauerhaft unbewohnbarer und unbewohnter ehemaliger Wohnraum, der mit einem dem Neubau entsprechenden Aufwand zu Wohnzwecken wiederhergestellt wird." Danach gilt: Eine auch sehr aufwendige Renovierung führt nicht dazu, dass der Mietendeckel nicht gilt. Die Wohnung darf vor Beginn der Arbeiten nicht mehr bewohnbar gewesen sein.