Slavisa D., Frankfurt am Main:
Ich habe im August 2002 eine Kapitallebensversicherung mit zwölf Jahren Laufzeit abgeschlossen und zahle derzeit einen Beitrag von 50 Euro im Monat. Ich möchte nun noch die Steuerfreiheit für bis Ende 2004 geschlossene Verträge nutzen. Ist es sinnvoller, meinen Beitrag noch in diesem Jahr auf monatlich 100 Euro zu verdoppeln oder einen zweiten Vertrag mit ebenfalls 50 Euro Beitrag abzuschließen?
Finanztest: Lassen Sie sich von Ihrem Versicherer sowohl ein Angebot für die Vertragsumstellung als auch für einen Neuabschluss machen, damit Sie entscheiden können, welche Variante für Sie vorteilhafter ist.
Wenn Sie die Versicherungssumme Ihres laufenden Vertrags erhöhen, haben Sie vielleicht einen kleinen Renditevorteil, weil Sie die für einen neuen Vertrag anfallenden Kosten sparen. Aber Sie müssen für die Vertragsumstellung möglicherweise Gebühren zahlen und auf jeden Fall für den gesamten Vertrag eine längere Laufzeit in Kauf nehmen.
Denn wenn Sie den Beitrag aufstocken, erhöht sich die Versicherungssumme. Eine solche Vertragsänderung wird aus steuerlicher Sicht als Neuabschluss gewertet. Um sicherzustellen, dass Sie die gesamte Versicherungssumme steuerfrei kassieren können, muss der Vertrag ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Beitrag aufstocken, zwölf Jahre lang laufen. Die neue, höhere Versicherungssumme bekommen Sie steuerfrei dann also erst 2016. Wenn Sie Ihren Vertrag nicht ändern, wird die alte, geringere Versicherungssumme bereits 2014 ausgezahlt.
Sofern Sie den Steuerfreibetrag und die Werbungskostenpauschale für Ihre Ersparnisse noch nicht ausgeschöpft haben, wären ein Tagesgeldkonto oder ein Banksparplan die bessere Wahl als eine Kapitallebensversicherung, weil diese Sparformen flexibler sind. Sie kommen ohne Verluste an Ihr Geld heran, wenn Sie es früher brauchen.
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