Fonds und ETF im Vergleich

So haben wir nach­haltige Rentenfonds getestet

Datum:
  • Text: Karin Baur
  • Testleitung: Thomas Krüger, Yann Stoffel, Bostjan Krisper
  • Test­assistenz: Christian Both­feld, Viviane Hamann
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens

Im Test

Wir haben 137 Fonds getestet, davon 133 Fonds aus den Gruppen Staats­anleihen Euro und Staats- und Unter­nehmens­anleihen Euro, die im Namen oder in der Kurz­beschreibung Aussagen über Nach­haltig­keit treffen, sowie 4 Fonds aus der Gruppe Staats­anleihen Deutsch­land. Die Fonds haben wir einem Vorab-Scree­ning unterzogen.

Das Vorab-Scree­ning

Zunächst haben wir mithilfe des Prüf­instituts The Value Group und der Daten von MSCI einen Blick in die Fonds geworfen. Wie bei den nachhaltigen Aktienfonds verfahren wir für Unter­nehmens­anleihen in zwei Stufen.

Ebenfalls durch das Vorab-Scree­ning fielen Fonds, die Anleihen von Staaten besitzen,

  • die dem Pariser Klimaab­kommen und der Biodi­versitäts­konvention nicht beigetreten sind,
  • die ein Militärbudget von mehr als 4 Prozent des BIP (Brutto­inlands­produkt) aufweisen,
  • bei denen die Todes­strafe legal ist,
  • die EU- oder UNO-Sanktionen unterliegen,
  • die von der Nicht­regierungs­organisation Free­dom House als „nicht frei“ einge­stuft sind und
  • bei denen hohe Korruption herrscht (Corruption Perception Index CPI < 30).

Fonds, die das Vorab-Scree­ning nicht bestanden und somit unsere Mindest­kriterien nicht erfüllt haben, erhalten einen Nach­haltig­keits­punkt.

Unser Fragebogen

Den ­Anbietern der Fonds, die das Vorab-Scree­ning bestanden haben, haben wir einen Fragebogen geschickt. Für 29 Fonds und ETF haben wir eine Nach­haltig­keits­bewertung zwischen einem und fünf Punkten vergeben und unsere große Fondsdatenbank entsprechend aktualisiert.

Die Bewertung des Anlage­erfolgs

Wir messen den Anlage­erfolg der Fonds anhand des Chance-Risiko-Verhält­nisses. Im Fondsfinder veröffent­lichen wir die monatlich aktualisierten Ergeb­nisse. Lesen Sie hier die Details zum Fondsrating.

Die Nach­haltig­keits­bewertung der Stiftung Warentest

Unsere Nach­haltig­keits­bewertung setzt sich zusammen aus den Bewertungen für Staats­anleihen und – sofern im Portfolio – für Unter­nehmens­anleihen. Die Note wird anteilig berechnet.

Die Bewertung für die Nach­haltig­keit lautet wie folgt:

fünf Punkte – Sehr hoch

vier Punkte – Hoch

drei Punkte – Mittel

zwei Punkte – Nied­rig

ein Punkt– Sehr nied­rig

Bewertung der Staats­anleihen

Die Bewertung der Staats­anleihen ergibt sich haupt­sächlich aus dem ESG-Länderrating und der Bewertung der Ausschluss­kriterien. Das Länderrating umfasst die Scores für Umwelt­belange, Soziales und Staats­führung.

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Das ESG-Länderrating

Unsere Nach­haltig­keits­bewertung der Staaten haben wir mithilfe der Research­agentur The Value Group vorgenommen. Wir unter­teilen die Bewertung für das ESG-Länderrating in drei Kategorien nach dem Kürzel ESG. Die Buch­staben stehen für Environmental, Social und Gover­nance – was bezogen auf Länder mit Umwelt, Soziales und Staats­führung über­setzt werden kann. Die Bewertung stützt sich auf insgesamt elf Kriterien.

E-Score für Umwelt­belange:

  • Klima
  • Umwelt

S-Score für Soziales:

Bildung

  • Geschlechtergleichheit
  • Gesundheit und Ernährung
  • Menschen- und Arbeits­rechte
  • Sozialer Wohl­stand

G-Score für Staats­führung:

  • Demokratie
  • Entwick­lung
  • Korruption und Geld­wäsche
  • Waffen und Konflikte

Ausschluss­kriterien für Staaten im Detail

  1. Klima- und Umwelt­zerstörung: Ausgeschlossen sein sollen Staaten, die das Pariser Klimaab­kommen und die UN-Biodi­versitäts­konvention nicht ratifiziert haben, sowie Staaten, die im aktuellen Climate Change Performance Index mit dem Rating „sehr nied­rig“ bewertet werden (unter 40 Punkten). Das Kriterium ist voll erfüllt, wenn beide Punkte erfüllt sind, und einge­schränkt, wenn nur ein Punkt erfüllt ist.
  2. Atom­kraft: Hier geht es um den Betrieb sowie den Neubau von Kern­kraft­werken. Das Kriterium ist voll erfüllt für Staaten ohne Kern­kraft­werke sowie für Staaten, in denen der Anteil der Kern­energie an der Gesamt­strom­erzeugung im Durch­schnitt der letzten drei Jahre nicht mehr als 10 Prozent beträgt. Das Kriterium ist einge­schränkt erfüllt, wenn der Anteil der Kern­energie an der Gesamt­strom­erzeugung nicht mehr als 40 Prozent beträgt oder für Staaten, in denen keine neuen Kraft­werke gebaut oder geplant werden.
  3. Verstöße gegen Demokratie und Menschen­rechte: Staaten, die von Free­dom House Index als „nicht frei“ (teil­weise erfüllt) oder „teil­weise frei“ (voll erfüllt) bewertet werden.
  4. Korruption: Ausgeschlossen sein sollen Staaten mit hoher Korruption. Das Kriterium ist voll erfüllt, wenn der Ausschluss schon für Staaten mit einem aktuellem Corruption Perceptions Index von 50 gilt, und einge­schränkt erfüllt bei einem CPI von mindestens 30 Punkten.
  5. Hohes Militärbudget: Staaten, die im Durch­schnitt der letzten 3 Jahre mehr als 4 Prozent (teil­weise erfüllt) oder 3 Prozent ihres BIP (voll erfüllt) in Militär­ausgaben investieren.
  6. Kontroverse Waffen. Ausgeschlossen sein sollen Staaten, die Atomwaffen besitzen, die den Atomwaffen­sperr­vertrag nicht ratifiziert haben und die folgende Konventionen über kontroverse Waffen nicht ratifiziert haben: Über­einkommen über Streumunition, Ottawa Konvention über Anti­personenminen. Das Kriterium ist voll erfüllt, wenn Atomwaffen ausgeschlossen sind und einge­schränkt erfüllt, wenn nur Konventionen gegen kontroverse Waffen ratifiziert oder wenn nur Staaten ohne Atomwaffen­sperr­vertrag ausgeschlossen wurden.
  7. Todes­strafe: Ausgeschlossen sein sollen Staaten, in denen die Todes­strafe inner­halb der letzten zehn Jahre angewendet wurde.

Wir berück­sichtigen auch implizite Ausschlüsse. Bei Fonds, die nur in Staats­anleihen aus der Eurozone oder Deutsch­land investieren, nehmen wir an, dass die Ausschluss­kriterien erfüllt sind, wenn die untersuchten Praktiken in diesen Ländern nicht vorkommen, auch wenn sie vom Anbieter im ESG-Ansatz nicht definiert werden.

Bewertung der Unter­nehmens­anleihen

Die Bewertung der Unter­nehmens­anleihen ergibt sich aus der Bewertung der Ausschluss­kriterien, den Auswahl­methoden sowie der Strenge der Auswahl.

Strenge der Auswahl. Je mehr Anleihen im Auswahl­prozess aussortiert werden, desto besser. Ein Ausschluss­grad von mehr als 75 Prozent ist hoch, von mehr als 50 Prozent mittel, darunter gering.

Auswahls­trategien. Hierzu gehören Best-in-Class (Auswahl der Besten einer Branche), Best-of-all-Classes (Auswahl der branchen­unabhängig Besten), die absolute Auswahl (Auswahl von Titeln, die ein bestimmtes Rating erreichen) und die Themen­auswahl.

Ausschluss­kriterien für Unter­nehmens­anleihen im Detail

In unsere Bewertung fließen 29 Ausschluss­kriterien ein:

  1. Kohle­förderung zur Verwertung in ther­mischen Kraft­werken
  2. Konventionelle Erdgasförderung
  3. Konventionelle Ölför­derung
  4. Förderung von Ölsand, Ölschiefer und Schiefergas
  5. Betrieb von Kohle­kraft­werken
  6. Betrieb von Erdgas­kraft­werken
  7. Betrieb von Ölkraft­werken
  8. Kern­komponenten für ­Atom­kraft­werke
  9. Betrieb von Atom­kraft­werken
  10. Abbau von Uran
  11. Genetisch veränderte Organismen in der Land­wirt­schaft
  12. Massentierhaltung
  13. Tier­versuche für Kosmetik
  14. Produktion von Palmöl 
  15. Produktion von lang­lebigen ­organischen Schad­stoffen
  16. Ernste oder wieder­holte ­Umwelt­schäden
  17. Korruption, Steuer­vermeidung, Geld­wäsche
  18. Arbeits­rechts­verletzungen gemäß Konventionen der Inter­nationalen Arbeits­organisation (ILO)
  19. Menschen­rechts­verletzungen ­gemäß der Vereinten Nationen (Uno)
  20. Glücks­spiel
  21. Pornografie
  22. Alkohol
  23. Tabak
  24. Kriegs­waffen und Militärgüter 
  25. Hand­feuerwaffen
  26. Abge­reicherte Uranmunition
  27. Massen­vernichtungs­waffen
  28. Anti-Personen-Minen
  29. Streumunition

Um die volle Punkt­zahl zu erreichen, durfte ein Fonds nur in Unternehmen investieren, die höchs­tens 5 Prozent ihres Umsatzes mit Geschäften machen, die gegen die Ausschluss­kriterien des Fonds verstoßen, bis zur Grenze von 10 Prozent gab es die halbe Punkt­zahl. Ausnahmen sind geächtete Waffen, Ölsande und Fracking sowie Tabak­produktion und Pornografie. Hier lagen unsere Grenzen bei 0 und bei 5 Prozent. Bei Umwelt­zerstörung, Korruption, Arbeits- und Menschen­rechten kam es auf ernste und wieder­holte Verstöße an.

Wir unterscheiden die Ausschluss­kriterien in „voll erfüllt“, „einge­schränkt“ und „nicht erfüllt“.

Green Bonds

Green Bonds sind spezielle Anleihen für Klima- und Umwelt­projekte. Wir bewerten, welchen Anteil an Green Bonds und verwandten Instru­menten wie Social Bonds, Sustainability Bonds oder SDG Bonds (SDG ist die Abkür­zung für Sustainable Development Goals, nach­haltige Entwick­lungs­ziele) die Fonds haben und wie streng sie bei der Auswahl sind. Wir wollen wissen, ob die Ausschluss­kriterien der Fonds auch für Green Bonds gelten und ob die Anleihen bestimmte Mindest­stan­dards erfüllen wie zum Beispiel Green Bond Principles oder Climate Bond Stan­dard. Gut ist auch, wenn die Green Bonds von unabhängiger Seite begut­achtet werden (Second Party Opinion).

Nach­haltig­keits­beirat

Wir bewerten, ob es einen Nach­haltig­keits­beirat mit unabhängigen Experten gibt.

Nein‑X heißt, es gibt keinen solchen Beirat,
Ja‑Häkchenheißt, es gibt einen Beirat und dieser hat ein Mitspracherecht bei Fest­legung der Nach­haltig­keits­kriterien und Titel­auswahl,
eingeschränkt heißt, dass der Beirat keine oder wenig Mitspracherechte hat.

Trans­parenz

Hier bewerteten wir, wie oft der Anbieter das Portfolio im Internet veröffent­licht, ob er offenlegt, welche Anleihen er aus Nach­haltig­keits­gründen verkauft hat, ob er seinen Nach­haltig­keits­ansatz erläutert und regel­mäßig darüber berichtet. Die Bewertung für die Trans­parenz erfolgt separat und fließt nicht in die Nach­haltig­keits­note ein.

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1774 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.09.2025 um 11:46 Uhr
    Nummer der Fondsfamilie

    @jokaiser: Der Maßstab für die Einteilung in „enge“ (sehr ähnliche) und „weite“ (weniger ähnliche) Fonds­familien ist der Index MSCI World. Er ist gleich­zeitig Mittel­punkt der weiten Familie mit der Nummer 1. Wenn Anleger auf unterschiedliche weite Familien setzen, können sie sicher­gehen, dass sie möglichst unterschiedliche Fonds beimischen.

    Die Nummern selbst, sowohl bei den engen als auch bei den weiten Familien, sagen eigentlich nichts aus. Wir hätten auch Buchstaben oder „Meyer“, „Müller“ und „Krause“ nehmen können.

    Die Nummern zeigen nur, welche Fonds sich sehr ähnlich verhalten (jeweils alle Fonds einer engen Familie) oder etwas ähnlich (jeweils alle Fonds einer weiten Familie).
    Die einzige Info, die sie aus den Nummern der Fondsfamilien ableiten können: Je höher die Nummer, desto unähnlicher ist der Fonds gegenüber dem MSCI World.

    Ersatz eines Fonds:
    Will man einen Fonds austauschen, schaut man nach Fonds der gleichen engen Familie.

    Ergänzung des Depots
    Will man einen Fonds durch einen weiteren ergänzen, sucht man nach Fonds, die nicht zur gleichen weiten Familie gehören.

    Lesetipp: Unter dem folgenden Link finden Sie einen Artikel dazu, wie Anleger die Fondsfamilien nutzen können, um ein Basisdepot sinnvoll zu ergänzen:
    www.test.de/Fonds-im-Depot-So-kombinieren-Sie-Fonds-perfekt-mit-Ihrer-Basisanlage-5558537-0
    

  • jokaiser am 14.09.2025 um 11:08 Uhr
    Was ist weite und enge Familie?

    Bei einigen ETF gibt Finanztest Zahlenkodes für die weite und enge Familien an. Ich auf test.de keine Erklärung der Begriffe und Definition der Zahlen gefunden. Sollte man das nicht im Glossar aufnehmen?

  • Profilbild Mitarbeiter_Stoffel am 03.09.2025 um 13:41 Uhr
    Algebris Financial Equity R EUR (laufende Kosten)

    @drulrich: Die "Sonstigen laufenden Kosten" belaufen sich auf 1,95 % - die weisen wir aus. Es kommen noch Transaktionskosten von zuletzt 0,55 % hinzu. Manchmal wird die Summe ausgewiesen - wie anscheinend bei der DKB (hier und da kann es zu Abweichungen wegen Rundungen kommen oder weil Zahlen des Vorjahres gezeigt werden). Die Transaktionskosten innerhalb des Fonds werden nicht sehr intuitiv berechnet. Manchmal kamen auch absurde Ergebnisse heraus. Deshalb haben wir sie bisher nicht berücksichtigt. Wir werden versuchen, die Transaktionskosten bald zusätzlich auszuweisen.

  • drulrich am 02.09.2025 um 10:06 Uhr
    Algebris Financial Equity R EUR (laufende Kosten)

    Habe den Algebris Financial Equity R EUR bei der DKB gekauft. Dort sind die laufenden Kosten in der Kosteninformation mit 2,48 % angegeben , und nicht wie bei test mit 1,95 % . Was ist korrekt ?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.08.2025 um 15:05 Uhr
    Unterschiedliche Stichtage

    @Lüpertz: Unser Finanztest Spezial Anlegen mit EFT stellt die Testergebnisse zum Stichtag 31.08.2024 dar. Der aktuelle Test an dieser Stelle verarbeitet die Daten zur Wertentwicklung vom Stichtag 30.06.2025.