
Flughafen. Ein- und Durchreiseregeln sind wichtig, auch wenn Urlauber nur umsteigen. © picture alliance / Zoonar / Pavlo Vakhrushev
Fliegen Reisende über die USA, müssen sie vorab eine Einreiseerlaubnis (Esta) beantragen – selbst wenn sie nur umsteigen.
Mit dem Flieger nach Neuseeland und dabei einen kurzen Zwischenstopp in den Vereinigten Staaten machen – das geht nur, wenn Reisende zuvor eine Einreiseerlaubnis für die USA beantragt haben. Das gilt selbst dann, wenn sie nur umsteigen und den Flughafen nicht verlassen.
Buchen Urlauber ihre Reise vollständig über ein Vermittlungsportal, muss der Vermittler sie über die erforderliche Durchreiseautorisierung informieren. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main per Urteil entschieden (Az. 6 U 154/24). Begründung: Urlauber, die ihre Reise nicht selbst organisieren, sondern vollständig über ein Portal oder Reisebüro buchen, sind nicht komplett über alle Reiseaspekte informiert. Vermittler müssen deshalb ihrer Hinweispflicht nachkommen.
Neuseeland-Urlaub geplatzt
Dem Urteil lag ein Fall zugrunde, bei dem eine Familie ursprünglich plante, von Zürich aus über Los Angeles nach Auckland zu fliegen. Ihre Reise endete allerdings schon am Züricher Flughafen. Denn ohne gültige Einreiseerlaubnis für die USA, dem sogenannten Electronic System for Travel Authorization (Esta), durfte die Familie nicht einmal das Flugzeug besteigen. Selbst zum Umsteigen war ein kostenpflichtiger Antrag nötig – worüber der Reisevermittler die Familie aber nicht informiert hatte. Wegen des geplatzten Urlaubs wandte sich die Familie an einen Verbraucherverband, der für sie klagte.
Reise gut durchplanen
Wer US-Boden betreten will, muss spätestens 72 Stunden vor Abreise einen Esta-Antrag stellen. Die Einreiseerlaubnis lässt sich über die offizielle Esta-Homepage oder die Esta-Mobile-App beantragen.
Anträge auch für andere Länder nötig
Auch für andere Länder wie etwa Kanada müssen Flugreisende für die Ein- oder Durchreise vorab einen Antrag stellen. Die Bearbeitung der kanadischen ETA, die 7 kanadische Dollar kostet − umgerechnet etwa 5 Euro, kann einige Tage in Anspruch nehmen. Welche Regeln in einzelnen Ländern gelten, lässt sich über die Seite des Auswärtigen Amtes herausfinden.
Umstieg in Großbritannien ohne ETA
Wer nach Großbritannien oder Nordirland reisen will, muss seit 2. April 2025 eine kostenpflichtige Einreiseerlaubnis beantragen. Wer nur umsteigt, den Flughafen also nicht verlässt, braucht das aber nicht. Ansonsten benötigen Großbritannien-Urlauber eine Electronic Travel Authorisation (ETA). Der Einreiseantrag wird oft binnen weniger Minuten genehmigt. Er lässt sich per App deshalb auch noch am Flughafen beantragen.
Tipp: Denken Sie unbedingt immer an eine gute Auslandsreisekrankenversicherung, wenn Sie außerhalb Deutschlands unterwegs sind. Krankheitskosten im Ausland können sehr hoch sein. Bei teureren Reisen, vor allem auch mit Kindern, kann auch der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein. Sie zahlt, falls etwas dazwischen kommt.
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