Flüge in die USA Selbst Durch­reisende brauchen Einreise­erlaubnis

Flüge in die USA - Selbst Durch­reisende brauchen Einreise­erlaubnis

Flughafen. Ein- und Durch­reise­regeln sind wichtig, auch wenn Urlauber nur umsteigen. © picture alliance / Zoonar / Pavlo Vakhrushev

Fliegen Reisende über die USA, müssen sie vorab eine Einreise­erlaubnis (Esta) beantragen – selbst wenn sie nur umsteigen.

Mit dem Flieger nach Neuseeland und dabei einen kurzen Zwischen­stopp in den Vereinigten Staaten machen – das geht nur, wenn Reisende zuvor eine Einreise­erlaubnis für die USA beantragt haben. Das gilt selbst dann, wenn sie nur umsteigen und den Flughafen nicht verlassen.

Buchen Urlauber ihre Reise voll­ständig über ein Vermitt­lungs­portal, muss der Vermittler sie über die erforderliche Durch­reise­autorisierung informieren. Das hat das Ober­landes­gericht Frank­furt am Main per Urteil entschieden (Az. 6 U 154/24). Begründung: Urlauber, die ihre Reise nicht selbst organisieren, sondern voll­ständig über ein Portal oder Reisebüro buchen, sind nicht komplett über alle Reise­aspekte informiert. Vermittler müssen deshalb ihrer Hinweis­pflicht nach­kommen.

Neuseeland-Urlaub geplatzt

Dem Urteil lag ein Fall zugrunde, bei dem eine Familie ursprüng­lich plante, von Zürich aus über Los Angeles nach Auck­land zu fliegen. Ihre Reise endete allerdings schon am Züricher Flughafen. Denn ohne gültige Einreise­erlaubnis für die USA, dem sogenannten Electronic System for Travel Authorization (Esta), durfte die Familie nicht einmal das Flugzeug besteigen. Selbst zum Umsteigen war ein kosten­pflichtiger Antrag nötig – worüber der Reise­vermittler die Familie aber nicht informiert hatte. Wegen des geplatzten Urlaubs wandte sich die Familie an einen Verbraucher­verband, der für sie klagte.

Reise gut durch­planen

Wer US-Boden betreten will, muss spätestens 72 Stunden vor Abreise einen Esta-Antrag stellen. Die Einreise­erlaubnis lässt sich über die offizielle Esta-Home­page oder die Esta-Mobile-App ­beantragen.

Anträge auch für andere Länder nötig

Auch für andere Länder wie etwa Kanada müssen Flugreisende für die Ein- oder Durch­reise vorab einen Antrag stellen. Die Bearbeitung der kana­dischen ETA, die 7 kana­dische Dollar kostet − umge­rechnet etwa 5 Euro, kann einige Tage in Anspruch nehmen. Welche Regeln in einzelnen Ländern gelten, lässt sich über die Seite des Auswärtigen Amtes heraus­finden.

Umstieg in Groß­britannien ohne ETA

Wer nach Groß­britannien oder Nord­irland reisen will, muss seit 2. April 2025 eine kosten­pflichtige Einreise­erlaubnis beantragen. Wer nur umsteigt, den Flughafen also nicht verlässt, braucht das aber nicht. Ansonsten benötigen Groß­britannien-Urlauber eine Electronic Travel Authorisation (ETA). Der Einreise­antrag wird oft binnen weniger Minuten genehmigt. Er lässt sich per App deshalb auch noch am Flughafen beantragen.

Tipp: Denken Sie unbe­dingt immer an eine gute Auslandsreisekrankenversicherung, wenn Sie außer­halb Deutsch­lands unterwegs sind. Krank­heits­kosten im Ausland können sehr hoch sein. Bei teureren Reisen, vor allem auch mit Kindern, kann auch der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sinn­voll sein. Sie zahlt, falls etwas dazwischen kommt.

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