Fernseher im Test

Prüf­programm Juni 2021 bis Juli 2023

Datum:
  • Journalistische Leitung: Georg Dahm
  • Testleitung: Jenny Braune
  • Produkt­auswahl: Philipp Damm­schneider
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens

Fernseher im Test Testergebnisse für 468 Fernseher freischalten

Bild: 40 %

Vor den Sehtests optimieren die Expertinnen und Experten die Bild­einstel­lungen für den jeweiligen Signalweg. Fernseh­signale speisen wir über einen Broad­cast-Generator ein. Die Sehtests erfolgen bei gedimmtem Licht. Unsere Teste­rinnen und Tester sehen sich Spielfilme, Studio- und Außen­aufnahmen an. Die Bild­qualität bewerten wir anhand folgender Prüfungen:

  • TV-Signal: Fernsehen über Satellit (DVB-S2), Kabel (im Codec MPEG4/H.264) und Antenne (DVB-T2 HD im Codec HEVC/H.265): Hier bewerten drei Expertinnen und Experten die Bild­qualität mit HD-Signalen.
  • HD über HDMI: Über die HDMI-Schnitt­stelle führen fünf Expertinnen und Experten Sehtests in HD durch – wie bei allen anderen Sehtests mit optimierten Einstel­lungen und zusätzlich mit Stan­dard­einstel­lungen („Home Mode“).
  • UHD über HDMI: Bei Geräten mit entsprechend hoher Auflösung (3 840 x 2 160 Bild­punkte) verwenden wir Material von kommerziellen Ultra-HD-Discs, das via HDMI einge­speist wird. Fünf Expertinnen und Experten beur­teilen bei entsprechend ausgewiesenen Fernsehern den Einfluss von HDR auf das Bild: HDR steht für High Dynamic Range (hoher Kontrast­umfang).
  • Fotos: Die Wieder­gabequalität von Fotos prüfen drei Expertinnen und Experten über USB-Anschluss.

Zudem bewerten wir:

  • Bild bei schnellen Bewegungen: Ein Experte prüft die Flüssig­keit der Bewegungen im Bild und das Auftreten von Arte­fakten (Klötz­chen­bildung), zum Beispiel bei schnellen Szenen oder Kamera­schwenks.
  • Betrachtungs­winkel: Wir messen Helligkeit, Schwarz­wert und Farbe bei verschiedenen Betrachtungs­winkeln und bewerten die Veränderungen.
  • Eignung für helle Umge­bung: Wir messen dafür Helligkeit sowie Reflexionen der Bild­schirme.

Ton: 20 %

Drei Expertinnen und Experten beur­teilen in Hörtests den Klang von Musikstücken (Pop und Klassik) und von Fernsehfilmen.

Wir messen die maximale Laut­stärke, bei der noch keine störende Verzerrung auftritt. Außerdem messen wir den Frequenzgang des Sound­systems der Fernseher und bewerteten ihn.

Hand­habung: 20 %

Mindestens zwei Expertinnen und Experten prüfen, wie einfach sich die Fernseher nutzen lassen.

  • Sie unter­suchen Gebrauchs­anleitungen und im Gerät integrierte Hilfen. Sie achten unter anderem auf Lesbarkeit, Voll­ständig­keit und Verständlich­keit.
  • Für den Prüf­punkt Installation und Anschlüsse beur­teilen sie zum Beispiel die Möglich­keiten, Sender auf bestimmte Kanäle fest­zulegen und Bild­einstel­lungen zu ändern. Außerdem erfassen sie die Lage und Beschriftung der Buchsen.
  • Die Teste­rinnen und Tester bewerten die Benutzerführung im Bild­schirmmenü.
  • In den täglichen Gebrauch fließen unter anderem Urteile ein über Lautstärke­regelung, Programm­einstellung – auch über Programm­liste – sowie Umschalt- und Einschalt­verhalten.
  • Außerdem bewerten sie die Hand­habung der elektronischen Programm­zeit­schrift (EPG).
  • UHD-Videos über USB abspielen: Die Prüfe­rinnen und Prüfer bewerten die Möglich­keit, UHD-Video­clips verschiedener Formate abzu­spielen.
  • Bei Fernbedienung achten die Teste­rinnen und Tester unter anderem auf Hand­lich­keit, Tastengröße und Layout. Das Urteil berück­sichtigt auch eine gegebenenfalls mitgelieferte zweite Fernbedienung.
  • Für den Fall, dass die Fernbedienung ausfällt, beur­teilen sie auch das Bedienen am Gerät.
  • Außerdem bewerten sie dem Gerät zur Verfügung stehende Aufnahme­funk­tionen und die Option zum zeit­versetzten Fernsehen (zum Beispiel über USB oder auf eine einge­baute Fest­platte).
  • Netz­werk: Sie prüfen, wie komfortabel sich das Internet mit dem Fernseher nutzen lässt.

Vielseitig­keit: 10 %

Wir erfassen unter anderem Art, Vielfalt und Nutzen der einge­bauten Empfänger, Anschlüsse und Zusatz­funk­tionen wie die Aufnahme­funk­tion, Netz­werk­tauglich­keit und Internet­fähig­keit.

Umwelt­eigenschaften: 10 %

Wir messen die Leistungs­aufnahme und bewerten den Strom­verbrauch in Betrieb – bei optimierten Einstel­lungen für den Sehtest (HDTV via HDMI) sowie im Standby.

Außerdem untersuchten wir das Gehäuse der bis Januar 2023 von uns veröffent­lichten Modelle auf problematische Flamm­schutz­mittel. Für die ab Februar 2023 veröffent­lichten Geräte führen wir diese Prüfung nicht mehr durch. Seit rund drei Jahren haben wir keine problematischen Flamm­schutz­mittel nachgewiesen. Wir gehen davon aus, dass aktuelle Fernsehgeräte damit nicht belastet sind.

Abwertungen

Abwertungen führen dazu, dass sich Produktmängel verstärkt auf das test-Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind mit einem Stern­chen *) gekenn­zeichnet. Sind die Urteile gleich oder nur gering­fügig schlechter als die Note, ab der die jeweilige Abwertung gilt, ergeben sich nur geringe negative Auswirkungen. Je schlechter die Urteile desto stärker ist der jeweilige Abwertungs­effekt. Die Stiftung Warentest wendet bei Fernsehern folgende Abwertungen an:

  • test-Qualitäts­urteil: Ab Ausreichend (3,6) für das Bild, die Hand­habung oder die Umwelt­eigenschaften und ab Befriedigend (3,1) für das Urteil Ton werten wir das test-Qualitäts­urteil ab.
  • Bild: Ab Ausreichend (3,6) für das Bild beim Fernsehen sowie in HD-Auflösung über HDMI (optimiert) werten wir das Urteil Bild ab. Ab Mangelhaft (4,6) für die Bild­qualität bei schnellen Bewegungen (Bewegt­bild­darstellung), werten wir das Urteil Bild ebenfalls ab.
  • Hand­habung: Ab Ausreichend (3,6) für Gebrauchs­anleitung und Hilfen, täglicher Gebrauch oder Fernbedienung werten wir die Hand­habung ab. Außerdem werten wir die Hand­habung ab, wenn das Bedienen am Gerät mangelhaft (ab 4,6) ist.

Fernseher im Test Testergebnisse für 468 Fernseher freischalten

Mehr zum Thema

968 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Wolfgang-MK am 06.09.2025 um 08:55 Uhr
    DVB-T2 in Full-HD bei ARD, ZDF & Co.

    Die ohne Extrakosten sehr guten öffentlich rechtlichen Sender gibt es in Full-HD (1920x1080) nur über DVB-T2 Antenne. Oft reicht eine kleine Zimmer Stabantenne. Über ASTRA kommt nur Mini-HD in 1280x720 (HD-Ready). Ab 43" sieht man den Unterschied deutlich. Einige wenige ausgewählte Dokus sind übers Internet in UHD verfühbar.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 24.06.2025 um 12:29 Uhr
    LG: OLED42C47LA

    @monogram: Das Gerät mit dieser Bezeichnung kam im Frühjar 2024 auf den Markt und wir haben die Testergebnisse im Oktober gebracht. Aktuell geben wir einen mittleren Preis von € 849 an, aber es gibt auch günstigere Angebote. Bei den Testergebnissen dieses Gerät in der Einzelansicht finden Sie ganz unten auch die Preishistorie.

  • monogram am 23.06.2025 um 15:26 Uhr
    Modelljahr 23, 24, oder 25 für LG: OLED42C47LA

    Ich denke, das Modelljahr bezieht sich auf das Betriebssystem. Lohnen sich mehr als 400 € Aufpreis, wenn man 25er statt 23er nimmt. Letzteres war ja schließlich die von test beurteilte Version.

  • SoundUndMehr am 27.03.2025 um 14:32 Uhr
    Antwort: Mehr Features in der Überblick Tabelle an

    @Stiftung_Warentest,
    schade, dass es nicht reinpasst, ich denke in der heutigen Zeit, wo viele Anbieter ein HDR System / 3D Sound anbieten, wäre es trotzdem gut zu wissen.
    Vielleicht wird es in einem der nächsten Tests möglich sein.

  • DeichDapper am 27.03.2025 um 10:47 Uhr
    Kontozwang auch für LG TV

    Moin,
    im aktuellen Heft04 wird auf Seite 31 u.a. ausgeführt, das bei AmazonFire und Samsung Tizen ein Kontozwang besteht.
    Was jedoch nicht erwähnt wird ist, dass das auch für alle LG TV gilt.
    Das steht ausführlich im folgenden Link unter FAQ 151:
    https://de.lgappstv.com/main/integrated/search
    Zitat: "Bei WebOS-Modellen mit dem Baujahr 2020 und früher war die App-Installation ohne Einloggen möglich, aber bei Modellen mit Baujahr 2021-2024 (webOS6.0 - webOS24) ist sie gemäß den geänderten Mitgliedschaftsregeln nach dem Einloggen möglich."
    Ohne Konto lassen sich nichtmal die vorhandenen Apps verschieben, geschweige denn neue installieren. Das ist gelinde gesagt einfach nur ätzend, dass so die Sehgewohnheiten abgegriffen werden. Auch wenn sich einige "Phone Home" Funktionen abschalten lassen.
    Leider kann man sich heute fast nirgendwo mehr gegen sowas wehren.
    Die Redaktion von Stiftung Warentest möchte doch diesen Sachverhalt in ihrem nächsten Heft thematisieren. Danke!
    Ein treuer Leser