Fernseher im Test

So empfangen Sie HD- und UHD-Fernsehen

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Auf großen HD- oder UHD-Fernsehern sollten die Inhalte auch in hoher Auflösung vorliegen. Empfänger für HDTV sind Stan­dard und auch UHD erobert lang­sam das lineare Fernsehen.

Fernseher im Test Testergebnisse für 362 Fernseher

Fernsehen in besserer Qualität

Mit Fernsehern, die Bilder in immer höheren Auflösungen darstellen können, steigt auch die Nach­frage nach entsprechenden Inhalten. HD-Fernsehen, sogenanntes HDTV, ist mitt­lerweile weit verbreitet. Die Bilder in hoher Auflösung (High Definition, HD) sind generell detailreicher und schärfer als Fernseh­bilder in Stan­dard­auflösung (Stan­dard Definition, SD). Die tatsäch­liche Bild­qualität hängt vor allem vom verwendeten Fernseher und dem einge­speisten Signal ab. HD-Sender strahlen entweder hoch­auflösend produzierte Sendungen aus oder sie rechnen normal produzierte Sendungen nach­träglich hoch. Solche nachbearbeiteten Produktionen liefern in der Regel kein ganz so gutes Bild wie „echte“ HD-Sendungen.

Öffent­lich-recht­liche Sender kostenlos in HD

Alle großen TV-Sender sind mitt­lerweile in HD empfang­bar. ARD, ZDF sowie die meisten Regional- und Spartensender der öffent­lich-recht­lichen Rund­funk­anstalten über­tragen ihre Inhalte auch in HD ohne Zusatz­kosten und unver­schlüsselt. Die Kosten dafür werden aus dem Rund­funk­beitrag gedeckt.

Ganz anders bei den Privaten: RTL, Sat.1, ProSieben, Kabel Eins und Co sind nur gegen Aufpreis in HD zu sehen – über HD+ bei Satelliten­empfang, über Kabelanbieter oder IPTV-Pakete sowie Freenet-TV beim Antennen­fernsehen in DVB-T2 HD.

Einzelne Sendungen auch in UHD

Um moderne UHD-Fernseher voll auszureizen, müssen auch die Inhalte in ultra­hoher Auflösung (Ultra High Definition, UHD) vorliegen. Inwiefern sich UHD von HD unterscheidet, lesen Sie in unserer Fernseher-Kaufberatung. Streaming-Anbieter haben inzwischen eine Vielzahl von Filmen und Serien in UHD im Portfolio. Im klassischen Fernseh­programm spielt UHD bislang noch eine Rand­rolle, was sich vermutlich in den nächsten Jahren ändern wird.

ARD und ZDF strahlen ihr lineares Programm derzeit noch nicht in UHD aus, sondern veröffent­lichen einige ausgewählte Sendungen in dem Format in ihren Mediatheken, also als Stream über das Internet. Die Privaten haben mit ProSiebenSat.1 UHD und RTL UHD schon Sender, die in UHD über­tragen und strahlen darüber Fußball­spiele und einzelne Fernsehsendungen aus. Sie sind Teil des kosten­pflichtigen Satelliten-Angebots HD+ und können über einige Kabelnetz­betreiber und IPTV-Anbieter empfangen werden.

Empfang über Satellit

Wer einen Fernseher mit HD-fähigem DVB-S2-Empfänger besitzt, ist gut gerüstet für hoch­auflösende Sendungen. Die öffent­lich-recht­lichen Sender sind kostenlos über Satellit empfang­bar. Die Privatsender gibt es aber nur über das kosten­pflichtige Angebot HD+ in HD zu sehen. Dafür ist eine HD+-Karte nötig, die in den CI+-Schacht des Fernsehers oder Satellitenrecei­vers gesteckt wird. In einige neue Fernseher ist HD+ bereits integriert, sodass kein Zusatz­modul nötig ist. HD+ kostet 75 Euro pro Jahr.

Empfang über Kabel

Beim Kabel­fernsehen hängt die Zahl der empfang­baren HD-Sender vom Anbieter ab. Nachteil: Für HD-Signale zahlen Kabel­kunden monatlich ein paar Euro. Zum Empfang hoch­auflösender Sendungen brauchen sie einen digitalen Kabel­anschluss sowie einen Fernseher mit HD-fähigem Kabel-Empfänger (DVB-C).

Empfang über Antenne

Der Empfang von HDTV ist auch über terrestrisches Fernsehen möglich. Dabei werden die Funk­signale nicht per Satellit im Welt­all, sondern über Antennen auf der Erde vers­endet. Der Vorteil gegen­über den anderen Empfangs­methoden: Gerade in städtischen Gebieten ist der Empfang oft über eine Zimmer­antenne möglich, sodass auf eine Satellitenschüssel auf dem Dach oder einen Kabel­anschluss verzichtet werden kann.

Beim Antennen­fernsehen hat der Stan­dard DVB-T2 HD vor einen Jahren den Vorgänger DVB-T abge­löst. ARD, ZDF und weitere öffent­lich-recht­liche Sender empfangen Sie kostenlos in HD. Für das HD-Programm der Privaten werden jähr­lich 85 Euro beim Anbieter Freenet-TV fällig.

Tipp: Welche Antenne Sie an Ihrem Wohn­ort für den Empfang benötigen, können Sie mit dem Empfangscheck herausfinden.

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Empfang über Internet

Hoch­auflösendes Fernsehen gelangt auch über das Internet ins Wohn­zimmer. Sogenanntes IPTV bieten beispiels­weise die Deutsche Telekom, Vodafone und 1&1 an. Je nach Angebot wird die entsprechende App direkt auf dem Smart-TV installiert oder eine Empfangs­box per HDMI an den Fernseher ange­schlossen.

Eine weitere Voraus­setzung ist eine schnelle Internet­verbindung, am besten mit einer Downloadrate von mindestens 16 Megabit pro Sekunde.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 10.05.2023 um 13:03 Uhr
Filter

@Athires: Sie können bereits vor dem Kauf sehen, welche Filter angeboten werden. Erst die Freischaltung der Bewertungen ist kostenpflichtig.

Athires am 10.05.2023 um 10:52 Uhr
Kein Filter für Google TV oder Amazon... Useless t

Damit umsonst den Artikel bezahlt.

Profilbild Stiftung_Warentest am 08.05.2023 um 11:55 Uhr
Artikel nur 4 Wochen lesbar

@Meinert63: Wir bieten nicht den Download des kompletten Produktfinders an, aber Sie haben vier Wochen Zeit, um die Heftartikel-PDFs dauerhaft herunterzuladen. Sie können zudem Ihre selbst angestellten Vergleiche als PDF ausgeben lassen und diese speichern, sowie natürlich die HTML-Seiten selbst.

Meinert63 am 06.05.2023 um 12:20 Uhr
Artikel nur 4 Wochen lesbar

Artikel die ich kaufe möchte ich ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung haben.

Profilbild Stiftung_Warentest am 27.03.2023 um 11:06 Uhr
Standby und WLan

@mboehncke: Wie wir im Kommentar vom 17.02.2023 schreiben, führen wir die Messungen zum Standby erst durch, wenn das Gerät zur Ruhe gekommen ist. Dabei testen wir nicht analog zu EU-Energielabel, sondern mit einem realistischerem Ansatz, wie wir in folgendem Beitrag erläutern:
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www.test.de/Stromverbrauch-Fernseher-Hersteller-tricksen-bei-Energielabel-4287310-0/
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Das EU-Energielabel berücksichtigt auch den Bereitschafts- und Ruhezustand drahtlos vernetzter Geräte, siehe DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/2013, das PDF dazu finden Sie mit einer Internet-Suche.