Kabel­fernsehen und Gebühren­pflicht Künftig entscheiden Mieter selbst

3
Kabel­fernsehen und Gebühren­pflicht - Künftig entscheiden Mieter selbst

Umstellung. Wer nichts unternimmt, sieht ab Juli 2024 womöglich schwarz. © Getty Images

Mieter können künftig selbst entscheiden, ob sie für den Kabel­anschluss zahlen möchten. Die einen sparen dadurch Geld, für andere wird es etwas teurer.

Wer zur Miete wohnt und einen Kabel­anschluss hat, dürfte bald Post oder Vertreter-Besuch bekommen. Rund 15 Millionen Haushalte in Deutsch­land sind betroffen, denn für sie ändert sich die Abrechnung der Anschluss­gebühren.

Demnächst dürften Vertreter der Kabelnetz­betreiber an vielen Haustüren klingeln und versuchen, die Bewohner zum Abschluss neuer Verträge zu bringen. Worauf dabei zu achten ist und welche Folgen die Umstellung der Gebühren­abrechnung hat, fassen wir hier zusammen.

Angebot auswählen und weiterlesen

  • Alle Artikel aus test und Finanztest
  • Mehr als 37.500 Tests
  • Fonds- und ETF-Datenbank
  • Tipps zu Versicherungen und Vorsorge
  • 50% Rabatt für Print-Abonnenten
3

Mehr zum Thema

3 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 07.09.2023 um 11:32 Uhr
Vermieter eines Einfamilienhauses

@Gutmensch: Durch die Gesetzesänderung endet nur die Umlagefähigkeit der Kabelanschlussgebühren über die Nebenkostenabrechnung. Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Kabelnetzbetreiber endet nicht automatisch. Daher sollten Sie ihn im beschriebenen Fall kündigen.

Gutmensch am 06.09.2023 um 19:58 Uhr
Vermieter eines Einfamilienhauses

Muss ich als Vermieter eines Einfamilienhauses den Kabelfernsehvertrag selber kündigen, wenn der Mieter ihn nicht mehr möchte? Oder geschieht dies automatisch? Der Vertrag läuft auf meinem Namen. Die Kosten haben ich bislang auf meinen Mieter umgelegt.

Pedi015 am 18.08.2023 um 08:36 Uhr
Haustürgeschäfte

Wie bei allen Vertretern, die an der Haustür klingeln: Selbst wenn man grundsätzlich Interesse hat, erst einmal behaupten, man wäre schon versorgt, und dem Vertreter die Tür vor der Nase zumachen. Und dann in Ruhe recherchieren, ob das Angebot wirklich für einen in Frage kommt. Auf keinen Fall irgendwelche Zettel, Bestätigungen o.ä. unterschreiben! Es gibt leider viel zu viele unseriöse Vertreter, die dann dafür sorgen, dass die Unterschrift unter einem Vertrag steht (ggf. durch Fälschung), und dann hat man erst einmal Ärger, bis die Sache aus der Welt ist.
Ja, es gibt auch seriöse Vertreter, aber wie oben im Artikel erwähnt, wollen alle vorrangig Verträge abschließen, um Provisionen zu kassieren, wobei das Interesse der Kunden für sie zweitrangig ist. Ich persönlich würde nie einen Vertrag bei jemandem abschließen, der bei mir an der Tür klingelt, sondern mich lieber erst einmal in Ruhe informieren und mich dann an das Unternehmen wenden, das mir die besten Konditionen anbietet.