Mieter dürfen in einen Fensterrahmen Löcher bohren, wenn es anders nicht möglich ist, Gardinen anzubringen. Das ist häufig bei Dachschrägenfenstern der Fall. In Schlaf- oder Kinderzimmern, wo ein Verdunkeln üblich und erforderlich ist, gehört die Montage von Vorhängen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Der Mieter braucht dafür keine Genehmigung des Vermieters und muss ihn auch nicht vorher informieren. Allerdings ist er auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, beim Auszug die Löcher fachgerecht zu verschließen (Amtsgericht Bremen, Az. 6 C 285/14).
Tipp: Was der Vermieter darf – und was nicht, steht in unseren FAQ Mietrecht.
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- Kündigungsfrist, Schönheitsreparaturen, Regelungen zu Nachmietern, Übergabe und Rückzahlung der Kaution – wer seinen Mietvertrag kündigt, hat einiges zu beachten.
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- Eine Mietwohnung übergeben, heißt Umbauten zurückbauen, starke Kratzer im Parkett beseitigen, Dübellöcher zumachen. Wie der Auszug trotzdem stressfrei abläuft.
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- In fast jedem Mietvertrag steht: Renovieren ist Sache der Mieter. Doch die Klauseln über Schönheitsreparaturen sind oft unwirksam. Beispiel: das „Streichen der Fenster“.
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