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In Deutschland und anderen EU-Staaten ist es verboten, Leihmütter zu engagieren. Andere Länder erlauben, dass Frauen fremde Kinder austragen. Juristische Auseinandersetzungen sind so möglich.
Mutter darf von Leihmutter ausgetragenes Kind adoptieren
Die Vermittlung einer Leihmutterschaft ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Dennoch nutzen Paare immer wieder rechtliche Schlupflöcher und lassen Kinder im Ausland austragen. Nach deutschem Recht kann die genetische Mutter eines von einer Leihmutter in der Ukraine ausgetragenen Kindes nicht als leibliche Mutter eingetragen werden. So hatte der Bundesgerichtshof am 20. März 2019 geurteilt. (Az. XII ZB 530/17). Die genetische Mutter darf ihr Kind aber adoptieren, entschied anschließend das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 1 UF 71/18).
Leihmutter aus der Ukraine
Die deutschen Eheleute waren mithilfe einer ukrainischen Leihmutter im Dezember 2015 genetisch Eltern geworden, nachdem der Leihmutter die mit dem Sperma des Ehemannes befruchtete Eispende der Ehefrau eingesetzt worden war. Im Januar 2016 meldeten sie ihr Kind nach der Rückkehr in Deutschland beim Standesamt an. Mutter und Vater wurden als Eltern eingetragen.
Es gilt deutsches Recht
Dass das Kind von einer Leihmutter ausgetragen worden war, kam erst später heraus. Daraufhin trug das Standesamt die Leihmutter als leibliche Mutter ein. Dagegen klagten die Eltern – erfolglos. Da das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, gilt deutsches Recht. In der Ukraine ist Leihmutterschaft erlaubt, in Deutschland nicht.
Kein verbotener Kinderhandel
Um auch rechtlich Mutter sein zu können, muss die genetische Mutter das Kind adoptieren. Der Vater gab dafür eine Vaterschaftserklärung ab, die Mutter beantragte mit Einverständnis der Leihmutter die Adoption. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat nun zugunsten der genetischen Mutter entschieden. Es gebe eine klare Trennung zwischen der Vermittlung von Adoptionen und Leihmüttern. Das Verbot der Leihmutterschaft dürfe nicht zulasten eines Kindes gehen. Der Schutz der Familie und das Kindeswohl geböten es, die Adoption zuzulassen. Verbotener Kinderhandel liege hier nicht vor. Den hatte zuvor das Amtsgericht Frankfurt am Main angeführt und gegen die Mutter entschieden.
Leihmutterschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren
Ein lesbisches Paar, das keine biologische Verbindung zu einem Kind hat, muss nicht als Elternpaar anerkannt werden, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, Az. 71552/17). Den Prozess führten zwei Isländerinnen. Eine US-amerikanische Leihmutter hatte für die Frauen ein Kind ausgetragen. Als der Junge 2013 zur Welt kam, nahmen die Frauen ihn mit in ihre Heimat und wollten sich dort als Elternpaar anerkennen lassen. Vergeblich, die isländischen Behörden weigerten sich. Der Fall wurde in mehreren Instanzen verhandelt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied jetzt, dass den Frauen das Kind in Pflege gegeben und ihm die isländische Staatsbürgerschaft verliehen wird. Damit sei dem Recht der Frauen und des Kindes auf Schutz des Familienlebens Genüge getan.
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Hallo Kontakt (*), wenn Sie an einer Kinderadoption interessiert sind. Mein Mann und ich haben von hier aus privat adoptiert. Danke
Christine *Mailadresse vom Admin gelöscht
Es ist doch jedem klar, dass wir als Menschen einfach auch scheitern, ist halt menschlich, wir haben einfach auch ein 'Recht' auf Fehler, aber muss man die denn mit allen negativen Konsequenzen zum Maßstab machen?
Ich weiß aber, dass es Heilung gibt, wenn man sie sucht, aber möglicherweise muss man sie sich auch vorstellen können.
Die Kinder leiden doch nicht an Gesetzgebung sondern am Familienverfall, mangelnder Geborgenheit, mangelnder Sicherheit was sich dann in ADHS u.a. äußert, und nicht an dem, wie sie gezeugt werden, hierzu ein Beispiel: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/leihmutterschaft-in-der-ukraine-15340864.html
Kommentar vom Autor gelöscht.
Vor kurzem habe ich ein ukrainisches Gesetz über Leihmutterschaft gefunden, das ins Deutsche übersetzt wurde. Sehr nützliche Informationen, ich rate allen, die an diesem Thema interessiert sind, sie zu lesen. https://leihmutterschaft-zentrum.de/pdf/leihmuttershaft_law.pdf
Man kann bei jeder Frau den Kinderwunsch verstehen und jeder Frau das Recht auf Mutterschaft zugestehen, egal im welchen Alter, sogar wenn sie sowas riskiert, um Mutter zu werden: *. Eine durchschnittliche Frau wünscht sich eine Familie. Sie traut sich nicht, diese zu gründen, weil sie dann nicht mehr so viel arbeiten kann und riskiert, in Armut zu fallen. Ich finde diese Angst absolut nachvollziehbar. In Ö stellen Kinder für Frauen nach wie vor das größte Armutsrisiko dar. Auch ein Grund, warum Frauen bei der Geburt ihres ersten Kindes immer älter sind.
*Link vom Moderator gelöscht