Familien­recht Recht­liche Probleme rund um die Leihmutterschaft

Familien­recht - Recht­liche Probleme rund um die Leihmutterschaft

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In Deutsch­land und anderen EU-Staaten ist es verboten, Leihmütter zu engagieren. Andere Länder erlauben, dass Frauen fremde Kinder austragen. Juristische Auseinander­setzungen sind so möglich.

Mutter darf von Leihmutter ausgetragenes Kind adoptieren

Die Vermitt­lung einer Leihmutterschaft ist in Deutsch­land grund­sätzlich verboten. Dennoch nutzen Paare immer wieder recht­liche Schlupf­löcher und lassen Kinder im Ausland austragen. Nach deutschem Recht kann die genetische Mutter eines von einer Leihmutter in der Ukraine ausgetragenen Kindes nicht als leibliche Mutter einge­tragen werden. So hatte der Bundes­gerichts­hof am 20. März 2019 geur­teilt. (Az. XII ZB 530/17). Die genetische Mutter darf ihr Kind aber adoptieren, entschied anschließend das Ober­landes­gericht Frank­furt am Main (Az. 1 UF 71/18).

Leihmutter aus der Ukraine

Die deutschen Eheleute waren mithilfe einer ukrai­nischen Leihmutter im Dezember 2015 genetisch Eltern geworden, nachdem der Leihmutter die mit dem Sperma des Ehemannes befruchtete Eispende der Ehefrau einge­setzt worden war. Im Januar 2016 meldeten sie ihr Kind nach der Rück­kehr in Deutsch­land beim Standes­amt an. Mutter und Vater wurden als Eltern einge­tragen.

Es gilt deutsches Recht

Dass das Kind von einer Leihmutter ausgetragen worden war, kam erst später heraus. Darauf­hin trug das Standes­amt die Leihmutter als leibliche Mutter ein. Dagegen klagten die Eltern – erfolg­los. Da das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutsch­land hat, gilt deutsches Recht. In der Ukraine ist Leihmutterschaft erlaubt, in Deutsch­land nicht.

Kein verbotener Kinder­handel

Um auch recht­lich Mutter sein zu können, muss die genetische Mutter das Kind adoptieren. Der Vater gab dafür eine Vater­schafts­erklärung ab, die Mutter beantragte mit Einverständnis der Leihmutter die Adoption. Das Ober­landes­gericht Frank­furt am Main hat nun zugunsten der genetischen Mutter entschieden. Es gebe eine klare Trennung zwischen der Vermitt­lung von Adoptionen und Leihmüttern. Das Verbot der Leihmutterschaft dürfe nicht zulasten eines Kindes gehen. Der Schutz der Familie und das Kindes­wohl geböten es, die Adoption zuzu­lassen. Verbotener Kinder­handel liege hier nicht vor. Den hatte zuvor das Amts­gericht Frank­furt am Main angeführt und gegen die Mutter entschieden.

Leihmutterschaft bei gleich­geschlecht­lichen Paaren

Ein lesbisches Paar, das keine biologische Verbindung zu einem Kind hat, muss nicht als Eltern­paar anerkannt werden, entschied der Europäische Gerichts­hof für Menschen­rechte (EGMR, Az. 71552/17). Den Prozess führten zwei Islände­rinnen. Eine US-amerikanische Leihmutter hatte für die Frauen ein Kind ausgetragen. Als der Junge 2013 zur Welt kam, nahmen die Frauen ihn mit in ihre Heimat und wollten sich dort als Eltern­paar anerkennen lassen. Vergeblich, die islän­dischen Behörden weigerten sich. Der Fall wurde in mehreren Instanzen verhandelt. Der Europäische Gerichts­hof für Menschen­rechte entschied jetzt, dass den Frauen das Kind in Pflege gegeben und ihm die islän­dische Staats­bürgerschaft verliehen wird. Damit sei dem Recht der Frauen und des Kindes auf Schutz des Familienlebens Genüge getan.

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Kommentarliste

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  • christine0032 am 25.10.2023 um 22:14 Uhr
    Kinderwunsch und Kind

    Hallo Kontakt (*), wenn Sie an einer Kinderadoption interessiert sind. Mein Mann und ich haben von hier aus privat adoptiert. Danke
    Christine *Mailadresse vom Admin gelöscht

  • LottaMotta am 31.01.2021 um 07:52 Uhr
    unsere Gesetzgebung

    Es ist doch jedem klar, dass wir als Menschen einfach auch scheitern, ist halt menschlich, wir haben einfach auch ein 'Recht' auf Fehler, aber muss man die denn mit allen negativen Konsequenzen zum Maßstab machen?
    Ich weiß aber, dass es Heilung gibt, wenn man sie sucht, aber möglicherweise muss man sie sich auch vorstellen können.
    Die Kinder leiden doch nicht an Gesetzgebung sondern am Familienverfall, mangelnder Geborgenheit, mangelnder Sicherheit was sich dann in ADHS u.a. äußert, und nicht an dem, wie sie gezeugt werden, hierzu ein Beispiel: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/leihmutterschaft-in-der-ukraine-15340864.html

  • LottaMotta am 08.01.2021 um 08:03 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Helen2200 am 20.11.2020 um 14:43 Uhr
    Gesetz

    Vor kurzem habe ich ein ukrainisches Gesetz über Leihmutterschaft gefunden, das ins Deutsche übersetzt wurde. Sehr nützliche Informationen, ich rate allen, die an diesem Thema interessiert sind, sie zu lesen. https://leihmutterschaft-zentrum.de/pdf/leihmuttershaft_law.pdf

  • Pealotte am 07.09.2020 um 08:08 Uhr
    Kinderwunsch

    Man kann bei jeder Frau den Kinderwunsch verstehen und jeder Frau das Recht auf Mutterschaft zugestehen, egal im welchen Alter, sogar wenn sie sowas riskiert, um Mutter zu werden: *. Eine durchschnittliche Frau wünscht sich eine Familie. Sie traut sich nicht, diese zu gründen, weil sie dann nicht mehr so viel arbeiten kann und riskiert, in Armut zu fallen. Ich finde diese Angst absolut nachvollziehbar. In Ö stellen Kinder für Frauen nach wie vor das größte Armutsrisiko dar. Auch ein Grund, warum Frauen bei der Geburt ihres ersten Kindes immer älter sind.

    *Link vom Moderator gelöscht