
Zielen und Schießen wie mit Schusswaffen: Paintball ist kein harmloser Spaß.
Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass Kinder unter zehn Jahren nicht beim Paintball zuschauen dürfen. Im strittigen Fall ging es um eine Paintballanlage, die einen Aufenthaltsbereich hatte, von dem aus Familien mit kleinen Kindern aufs Spielfeld schauen konnten.
Gefährdung des Kindeswohls
Das Verwaltungsgericht findet, dass beim Paintball unter anderem die Benutzung von Schusswaffen nachempfunden werde. Einem Paintballspiel zuzusehen sei ähnlich, wie einen Kriegsfilm zu schauen. Es gefährde das geistige und seelische Wohl von Kindern unter zehn Jahren und entspreche daher nicht den Vorschriften des Jugendschutzrechts.
Umsatzeinbußen sind hinzunehmen
Die Betreiber der Anlage müssen laut Gericht daher auch Umsatzeinbußen hinnehmen, wenn Familien mit kleinen Kindern ihre Anlage fortan nicht mehr besuchen kommen (Az. 6 L 506/20, nicht rechtskräftig).