
Fest verbunden. Bei mehrseitigen Abschriften gelten Extra-Regeln. © Stiftung Warentest
Schulzeugnis, Geburtsurkunde, Grundbuchauszug – es gibt zwei Arten von Beglaubigungen: die amtliche und die öffentliche. Was Sie zum Thema wissen müssen.
Wichtige Dokumente wie Urkunden oder Zeugnisse sind häufig nur dann gültig, wenn sie von einem Notar oder einer Behörde beglaubigt wurden. Diese bestätigen die Richtigkeit des Dokuments. Der Notar nimmt eine öffentliche Beglaubigung vor, die Behörde eine amtliche. Gut zu wissen: Zeugnisse sind ein Sonderfall. Wer eine Abschrift benötigt, kann sich auch an seine alte Schule oder Hochschule wenden – und als Kirchenmitglied sogar ans Pfarramt seiner Gemeinde. Menschen, die zum Beispiel im Ausland studieren, heiraten oder eine Immobilie kaufen wollen und dafür Beglaubigungen brauchen, müssen weitere Formalien einhalten. Eine Vorsorgevollmacht muss unterschrieben sein, die Unterschrift muss aber nicht beglaubigt werden – es sei denn, der Bevollmächtigte soll beispielsweise auch Immobilien kaufen oder veräußern können. Dann muss die Unterschrift des Vollmachtgebers beglaubigt sein. Das kann auch in einer Betreuungsbehörde erfolgen. Welche in Ihrer Postleitzahl zuständig ist, erfahren Sie durch unseren Rechner unten. Was Sie sonst noch zu Beglaubigungen wissen müssen, erklären Ihnen die Rechtsexpertinnen der Stiftung Warentest.
Angebot auswählen und weiterlesen
- Alle Artikel aus test und Finanztest
- Mehr als 37.500 Tests
- Fonds- und ETF-Datenbank
- Tipps zu Versicherungen und Vorsorge
- 50% Rabatt für Print-Abonnenten
Sie haben bereits eine test.de-Flatrate? Hier anmelden.
-
- Ist das wichtig? Kann das weg? Das fragen sich viele Menschen angesichts alter Unterlagen. Wir erklären, wie lange Sie Rechnungen, Verträge oder Auszüge aufheben sollten.
-
- Wer ein Testament schreibt, möchte, dass es im Todesfall gefunden wird. Sicher ist es beim Nachlassgericht. Wir sagen, wie Sie das Dokument dort hinterlegen können.
-
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Im Notfall sind sie unverzichtbar. Doch das Erstellen der Dokumente hat Tücken. Hier erfahren Sie, was Sie beachten sollten.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@HorstD2002: Vielen Dank für den Hinweis, wir haben die Angaben im Rechner korrigiert.*
*Update am 16.11.2022
In NRW sind auch große und mittlere kreisangehörige Städte Betreuungsbehörde. ZB Moers, Neuss, Lippstadt. Wenn man bei
ihnen die PLZ eingibt, erhält man die Adresse des Landkreises, der nicht zuständig ist.
Wer es sich einfach machen will, geht für eine Apostille oder Legalisation zum Beglaubigungsdienst. Kostet etwas mehr aber es wird alles automatisch erledigt.
Viele Politiker sind Anwälte und Notar
Da wundert es wenig wenn den Notaren immer mehr Aufgaben zufallen. Da diese dann auch nocht die Preise festlegen dürfen ist das eine Super Sache. Da löst man gerne mal die Grundbuchämter auf damit die Bürger nicht anreisen um Geld zu sparen.
Mir und dem Notar blieb fast die Luft weg: Im Zuge der Nachlassabwicklung sollte ein Konto bei der Norisbank umgeschrieben werden. Zur Legitimation wird eine Unterschriftsbeglaubigung einer beliebigen Bank oder durch einen Rechtsanwalt(!) verlangt. Die vorgelegte notarielle Unterschriftsbeglaubigung wurde mit Hinweis auf die im Formblatt angegebenen Wahlmöglichkeiten abgelehnt.
Ich habe das Problem dann anders gelöst: Als Bevollmächtigter habe ich das Konto einfach aufgelöst. Das geht nämlich.