Nur wenige Urteile sind Grundsatzentscheidungen, auf die sich jeder erfolgreich berufen kann.
Richter sind stolz darauf, dass sie unabhängig sind von Weisungen Dritter. Ihr Vorgesetzter ist das Gesetz. Nur dessen Vorgaben müssen sie folgen.
Für Bürger kann das zum Problem werden, wenn sie mit einem fremden Urteil in der Hand ihren Fall genau so gelöst haben möchten. Schließlich kam es schon vor, dass Amtsrichter selbst von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs abwichen, frei nach dem Motto "Karlsruhe ist weit".
Formal gesehen betrifft der Inhalt eines Urteils ohnehin nur die beteiligten Kläger und Beklagten und das auch erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Das ist der Fall, sobald keine weiteren Instanzen mehr offen stehen, etwa weil die Berufungsfrist verstrichen ist oder die Parteien auf weitere rechtliche Schritte verzichtet haben.
Doch die meisten Richter folgen der Rechtsprechung höherer Instanzen. Hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine Rechtsfrage entschieden, ist das fast so gut wie ein Gesetz. Ähnliches gilt für Urteile von Oberlandesgerichten, zumindest im jeweiligen Gerichtsbezirk.
Darüber hinaus halten sich Richter in der Regel aber auch daran, wie sie selbst oder ihre Kollegen am selben Gericht gleichartige Fälle entschieden haben. Kein Richter ignoriert böswillig eine vorliegende Entscheidung, die gut begründet ist, selbst wenn diese noch nicht rechtskräftig ist.
-
- Rechtsschutz im Test: 90 Rechtsschutzversicherungen sind in unserem Vergleich. Mit einer guten Police können Sie ohne Angst vor Anwaltskosten um Ihr Recht kämpfen.
-
- Wer ein aktuelles Ereignis filmt und das Video auf Social Media teilt, behält die Rechte daran − und kann sie auch nach dem Teilen noch verkaufen.
-
- Stirbt ein Mensch, müssen die Erben oft ihre Berechtigung nachweisen. Manchmal ist dafür ein Erbschein zu beantragen. Wann das gilt und was er kostet.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.