Enterbung und Pflicht­teil Welche Regeln gelten – und was nahen Verwandten zusteht

Datum:
  • Text: Sophie Mecchia
  • Faktencheck: Betina Chill
Enterbung und Pflicht­teil - Welche Regeln gelten – und was nahen Verwandten zusteht

Du bist enterbt! Wer Vermögen hat, kann andere im Erbfall per Testament davon ausschließen – der Pflicht­teil sorgt aber dafür, dass nahe Angehörige selten leer ausgehen. © Doro Huber / Kombinatrotweiss, Getty Images (M)

Wer einen Angehörigen enterben will, tut das nicht immer aus Rache – sondern manchmal auch in guter Absicht. Was Sie über Enterbung und Pflicht­teil wissen müssen.

Enterbungen kommen in den besten Familien vor und müssen gar nicht böse gemeint sein. So lässt sich zum Beispiel das Familien­vermögen vor dem Zugriff durch Gläubiger retten, wenn der Erbe insolvent ist. Eine Person vom Erbe auszuschließen oder ihren Erbteil zumindest nied­rig zu halten, bietet sich auch an, wenn sie wegen einer Behin­derung oder Arbeits­losig­keit Sozial­leistungen bezieht. Erbschaften werden darauf ange­rechnet, sodass unter Umständen der Anspruch auf öffent­liche Hilfe verloren geht.

Voraus­setzung für eine Enterbung ist ein Testament oder ein Erbvertrag. Sonst gilt die gesetzliche Erbfolge, wonach etwa Ehepartner und Kinder vom Vermögen profitieren. Werden nahe Angehörige enterbt, steht ihnen ein Pflicht­teil zu. Die Rechts­experten der Stiftung Warentest beant­worten die wichtigsten Fragen zu den Themen Enterbung und Pflicht­teil.

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