
Du bist enterbt! Wer Vermögen hat, kann andere im Erbfall per Testament davon ausschließen – der Pflichtteil sorgt aber dafür, dass nahe Angehörige selten leer ausgehen. © Doro Huber / Kombinatrotweiss, Getty Images (M)
Wer einen Angehörigen enterben will, tut das nicht immer aus Rache – sondern manchmal auch in guter Absicht. Was Sie über Enterbung und Pflichtteil wissen müssen.
Enterbungen kommen in den besten Familien vor und müssen gar nicht böse gemeint sein. So lässt sich zum Beispiel das Familienvermögen vor dem Zugriff durch Gläubiger retten, wenn der Erbe insolvent ist. Eine Person vom Erbe auszuschließen oder ihren Erbteil zumindest niedrig zu halten, bietet sich auch an, wenn sie wegen einer Behinderung oder Arbeitslosigkeit Sozialleistungen bezieht. Erbschaften werden darauf angerechnet, sodass unter Umständen der Anspruch auf öffentliche Hilfe verloren geht.
Voraussetzung für eine Enterbung ist ein Testament oder ein Erbvertrag. Sonst gilt die gesetzliche Erbfolge, wonach etwa Ehepartner und Kinder vom Vermögen profitieren. Werden nahe Angehörige enterbt, steht ihnen ein Pflichtteil zu. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest beantworten die wichtigsten Fragen zu den Themen Enterbung und Pflichtteil.
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