Elektrogeräte Wo es Zuschüsse für Reparaturen gibt

Elektrogeräte - Wo es Zuschüsse für Reparaturen gibt

Geld sparen. Zur Reparatur des Laptops schießt der Staat noch etwas zu. © picture alliance / Zoonar

Nur noch wenige Bundes­länder, Städte und Kreise fördern die Reparatur von Elektrogeräten: Thüringen und Berlin machen weiter, in Sachsen steht der Bonus auf der Kippe.

In Thüringen wird es 2025 wieder einen Reparaturbonus geben. Trotz angespannter Haus­halts­lage beteiligt sich das Bundes­land weiter mit bis zu 100 Euro, wenn Verbrauche­rinnen und Verbraucher defekte Elektrogeräte reparieren lassen, anstatt sie wegzuwerfen. Voraus­sicht­lich ab Sommer sollen laut Umwelt­ministerium wieder Anträge gestellt werden können.

In Sachsen ist es hingegen noch offen, ob der 2023 einge­führte Reparaturbonus fortgeführt wird. Der Doppel­haushalt für 2025/26 ist noch nicht beschlossen, der jetzige Entwurf sieht aber eine Fortführung nicht vor, teilte das Sächsische Staats­ministerium für Wirt­schaft, Arbeit, Energie und Klima­schutz auf Nach­frage mit.

Berlin setzt fort - manche Städte und Kreise auch

Berlin bezahlt sogar 50 Prozent einer Reparatur­rechnung, maximal aber 200 Euro. Ersatz­teile, die über ein Repair-Café gekauft werden, bekommen Reparaturwil­lige in der Haupt­stadt komplett erstattet.

In zwei weiteren Bundes­ländern gewähren einzelne Kommunen einen Reparaturbonus:

  • Bayern: Aschaffenburg, Fürth und Starn­berg über­nehmen 20 Prozent beziehungs­weise bis zu 50 Euro der Rechnungs­summe. Im Land­kreis Milten­berg (Bayern) sind es 20 Euro bei einer Reparatur­rechnung von 50 bis 150 Euro, 40 Euro bei größeren Beträgen, jedoch maximal 25 Prozent. Wird das Elektrogerät in einem Repair-Café instand gesetzt, bekommt dieses pauschal 20 Euro.
  • Nord­rhein-West­falen: Biele­feld beteiligt sich an 50 Prozent der Kosten und bis zu 150 Euro pro Gerät. Menschen mit geringem Einkommen erhalten sogar die gesamten Reparatur­kosten bis 300 Euro erstattet.

EU-weites „Recht auf Reparatur“

2026 könnte der Reparaturbonus bundes­weit an Bedeutung gewinnen: Dann muss jedes EU-Land Reparaturen mit mindestens einer Maßnahme fördern. Diese Vorgabe gehört zum Recht auf Reparatur, das dann in Kraft tritt. Die EU-Richt­linie verpflichtet Anbieter von Geräten wie Waschmaschinen, Staubsauger oder Smartphones, deren Reparatur zu erleichtern.

Dazu kommen die Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie: Ab dem 20. Juni 2025 müssen alle neu verkauften Handys, Tablets und schnurlosen Telefone lang­lebiger und einfacher zu reparieren sein, Ersatz­teile müssen länger vorgehalten werden. Wie gut sich Smartphones oder Tablet reparieren lassen, ist dann an einem neuen Energie-Label ables­bar.

Reparieren oder wegwerfen?

Die Stiftung Warentest untersucht regel­mäßig, wie gut Reparatur­dienste Ihre Arbeit machen – zuletzt etwa bei Akku-Staubsaugern, Notebooks und Kaffeevollautomaten. Außerdem haben wir ausprobiert, wie leicht sich Handys selbst reparieren lassen. Und wie Sie alte Elektrogeräte korrekt entsorgen, klärt unser FAQ Elektroschrott.

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 08.09.2025 um 11:10 Uhr
    Reparaturbonus

    @dreamerkiwi: Rechtsgrundlage für den Reparaturbonus ist die Förderrichtlinie, die Sie hier einsehen können:
    https://www.ibb.de/media/dokumente/foerderprogramme/wirtschaftsfoerderung/reparaturbonus/reparaturbonus_richtlinie.pdf
    Demnach ist der Erfolg der Reparatur nicht Voraussetzung und die Ablehnung der Bewilligung, weil die Reparatur keinen Erfolg hatte, nicht rechtmäßig. Sie sollten daher Widerspruch einlegen.
    Allerdings handelt es sich bei dem Reparaturbonus nicht um eine Leistung, auf die es einen gesetzlichen Anspruch gibt, sondern um eine Zuwendung im Sinne von § 44 LHO
    Gleichwohl gibt es indirekt einen Rechtsanspruch auf Leistungen. Allerdings ist die Bewilligung davon abhängig, ob noch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

  • dreamerkiwi am 02.09.2025 um 23:22 Uhr
    Warnung: Berliner Reparaturbonus nur bei Erfolg

    Ich habe den BSH-Werkskundendienst mit der Reperatur meiner Waschmaschine beauftragt, die nicht mehr schleudert. Sie wurde analysiert, ich habe dann den Tausch von Stoßdämpfern und zwei Sensoren beauftragt. Die Reparatur war nicht erfolgreich. Die Rechnung von BSH habe ich dann beim Reparaturbonus eingereicht (ausschließlich Servicepauschale i.H.v. 119€). Mein Antrag wurde abgelehnt: "Laut der vorliegenden Rechnung hat keine zielführende Reparatur stattgefunden. Deshalb sind die nach der Richtlinie erforderlichen Voraussetzungen, denen alle Antragstellenden für die Gewährung der Zuwendung genügen müssen, nicht erfüllt."
    Nirgendwo in den Bedingungen stand, dass die Reparatur zielführend sein. Ich fühle mich getäuscht. Lohnt es sich hier Widerspruch einzulegen oder hätte mir das klar sein müssen?