
Geld sparen. Zur Reparatur des Laptops schießt der Staat noch etwas zu. © picture alliance / Zoonar
Nur noch wenige Bundesländer, Städte und Kreise fördern die Reparatur von Elektrogeräten: Thüringen und Berlin machen weiter, in Sachsen steht der Bonus auf der Kippe.
In Thüringen wird es 2025 wieder einen Reparaturbonus geben. Trotz angespannter Haushaltslage beteiligt sich das Bundesland weiter mit bis zu 100 Euro, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher defekte Elektrogeräte reparieren lassen, anstatt sie wegzuwerfen. Voraussichtlich ab Sommer sollen laut Umweltministerium wieder Anträge gestellt werden können.
In Sachsen ist es hingegen noch offen, ob der 2023 eingeführte Reparaturbonus fortgeführt wird. Der Doppelhaushalt für 2025/26 ist noch nicht beschlossen, der jetzige Entwurf sieht aber eine Fortführung nicht vor, teilte das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz auf Nachfrage mit.
Berlin setzt fort - manche Städte und Kreise auch
Berlin bezahlt sogar 50 Prozent einer Reparaturrechnung, maximal aber 200 Euro. Ersatzteile, die über ein Repair-Café gekauft werden, bekommen Reparaturwillige in der Hauptstadt komplett erstattet.
In zwei weiteren Bundesländern gewähren einzelne Kommunen einen Reparaturbonus:
- Bayern: Aschaffenburg, Fürth und Starnberg übernehmen 20 Prozent beziehungsweise bis zu 50 Euro der Rechnungssumme. Im Landkreis Miltenberg (Bayern) sind es 20 Euro bei einer Reparaturrechnung von 50 bis 150 Euro, 40 Euro bei größeren Beträgen, jedoch maximal 25 Prozent. Wird das Elektrogerät in einem Repair-Café instand gesetzt, bekommt dieses pauschal 20 Euro.
- Nordrhein-Westfalen: Bielefeld beteiligt sich an 50 Prozent der Kosten und bis zu 150 Euro pro Gerät. Menschen mit geringem Einkommen erhalten sogar die gesamten Reparaturkosten bis 300 Euro erstattet.
EU-weites „Recht auf Reparatur“
2026 könnte der Reparaturbonus bundesweit an Bedeutung gewinnen: Dann muss jedes EU-Land Reparaturen mit mindestens einer Maßnahme fördern. Diese Vorgabe gehört zum Recht auf Reparatur, das dann in Kraft tritt. Die EU-Richtlinie verpflichtet Anbieter von Geräten wie Waschmaschinen, Staubsauger oder Smartphones, deren Reparatur zu erleichtern.
Dazu kommen die Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie: Ab dem 20. Juni 2025 müssen alle neu verkauften Handys, Tablets und schnurlosen Telefone langlebiger und einfacher zu reparieren sein, Ersatzteile müssen länger vorgehalten werden. Wie gut sich Smartphones oder Tablet reparieren lassen, ist dann an einem neuen Energie-Label ablesbar.
Reparieren oder wegwerfen?
Die Stiftung Warentest untersucht regelmäßig, wie gut Reparaturdienste Ihre Arbeit machen – zuletzt etwa bei Akku-Staubsaugern, Notebooks und Kaffeevollautomaten. Außerdem haben wir ausprobiert, wie leicht sich Handys selbst reparieren lassen. Und wie Sie alte Elektrogeräte korrekt entsorgen, klärt unser FAQ Elektroschrott.
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@dreamerkiwi: Rechtsgrundlage für den Reparaturbonus ist die Förderrichtlinie, die Sie hier einsehen können:
https://www.ibb.de/media/dokumente/foerderprogramme/wirtschaftsfoerderung/reparaturbonus/reparaturbonus_richtlinie.pdf
Demnach ist der Erfolg der Reparatur nicht Voraussetzung und die Ablehnung der Bewilligung, weil die Reparatur keinen Erfolg hatte, nicht rechtmäßig. Sie sollten daher Widerspruch einlegen.
Allerdings handelt es sich bei dem Reparaturbonus nicht um eine Leistung, auf die es einen gesetzlichen Anspruch gibt, sondern um eine Zuwendung im Sinne von § 44 LHO
Gleichwohl gibt es indirekt einen Rechtsanspruch auf Leistungen. Allerdings ist die Bewilligung davon abhängig, ob noch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.
Ich habe den BSH-Werkskundendienst mit der Reperatur meiner Waschmaschine beauftragt, die nicht mehr schleudert. Sie wurde analysiert, ich habe dann den Tausch von Stoßdämpfern und zwei Sensoren beauftragt. Die Reparatur war nicht erfolgreich. Die Rechnung von BSH habe ich dann beim Reparaturbonus eingereicht (ausschließlich Servicepauschale i.H.v. 119€). Mein Antrag wurde abgelehnt: "Laut der vorliegenden Rechnung hat keine zielführende Reparatur stattgefunden. Deshalb sind die nach der Richtlinie erforderlichen Voraussetzungen, denen alle Antragstellenden für die Gewährung der Zuwendung genügen müssen, nicht erfüllt."
Nirgendwo in den Bedingungen stand, dass die Reparatur zielführend sein. Ich fühle mich getäuscht. Lohnt es sich hier Widerspruch einzulegen oder hätte mir das klar sein müssen?