
Klick und verkauft. Schnell ein Foto vom Pulli und ab damit auf ein Verkaufsportal. Wer das selten tut, bleibt steuerlich unbehelligt. © Stocksy / Danil Nevsky
Internet-Verkaufsportale wie Ebay müssen besonders aktive Verkäufer an die Finanzbehörden melden. Die Stiftung Warentest sagt, wann der Online-Handel steuerfrei bleibt.
Die gebrauchte Sommerkleidung über Vinted oder Mädchenflohmarkt verkaufen, den Gebrauchtwagen über mobile.de oder über Airbnb die eigene Wohnung für ein paar Wochenenden im Sommer vermieten? Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben mit solchen privaten Online-Geschäften bereits Erfahrungen gesammelt und schaffen sich so ein willkommenes Zubrot zum Familieneinkommen. Ob sie ihre Gewinne aus Onlineverkäufen in ihrer Steuererklärung angeben müssen? Darüber denken viele gar nicht nach. Erst recht nicht, ob sie damit bereits Steuern hinterziehen.
Doch auch private Verkäufer sollten das Thema Steuern im Blick behalten. Denn auf virtuellen Märkten erzielte Gewinne sind nicht immer reine Privatsache. Wer nicht aufpasst, riskiert, als Gewerbetreibender eingestuft zu werden. Daher sollte man die Regeln gut kennen. Die Steuerexperten der Stiftung Warentest sagen, ab wann sich das Finanzamt für Online-Geschäfte interessiert.
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Warum sind die Grenzen so niedrig angesetzt? Es scheint, dass vor allem Gelegenheitsverkäufer betroffen sind. Wäre es nicht sinnvoller, größere Fälle von Steuerhinterziehung stärker in den Fokus zu rücken, wie zum Beispiel bei CumEx?
...jedenfalls hatte ich im Jahr 2023 über 400 Verkäufe mit einem Umsatz über 2000 Euro und habe deswegen schon mit einer Nachfrage des FA gerechnet. Ich habe den Steuerbescheid für 2023 aber schon bekommen, ohne dass ebay erwähnt wurde. Auch hätte ja vermutlich ebay nach meiner Steuer-ID gefragt, wenn sie eine Meldung beabsichtigt hätten?!
Die Sachen, die ich verkauft habe, waren aus einem Nachlass und fallen unter die Kategorie "steuerfrei". Aber es kann doch nicht von ebay entschieden werden, dass trotz Überschreitung der Grenzen nicht gemeldet werden muss.
Mir ist das schleierhaft, will aber auch nicht nachfragen, damit nicht zum Schluss noch schlafende Hunde geweckt werden.
@eviespresso: Uns liegen die Bedingungen der Amazon-Vine-Clubmitgliedschaft, bzw. für die Testaufträge nicht vor. Gern können Sie uns Ihre Vertragsunterlagen zusenden. Dann schauen wir uns gern an, ob wir dazu einmal in Finanztest berichten wollen:
finanztest@stiftung-warentest.de
Sind die Artikel, die Amazon seinen "Vine"-Testern kostenlos zur Verfügung stellt, um im Gegenzug eine "Vine"-Rezension von den Testern zu erhalten, grundsätzlich auch steuer- oder anzeigepflichtig? Die Produkte sind grundsätzlich ohne Garantie und Gewährleistung und gehen erst nach 6 Monaten in den Besitz der Tester über. Es gibt für die Tester keine separate Bezahlung von Amazon, sondern nur die dauerhafte Überlassung der Artikel nach 6 Monaten.
@Aschmann: Ja, wenn es um die Einkommensteuer geht, wird nur der Gewinn besteuert. Deswegen ist es wichtig, Belege zu den Ausgaben zu sammeln. Denn das Finanzamt kann auch den Gewinn schätzen, wenn es dazu keine Unterlagen gibt.