Ein neues Onlineportal zeigt ab Sommer 2023 den Stand der eigenen gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge an. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Alle Bürgerinnen und Bürger sollen ab Sommer 2023 ihre Altersvorsorge unkompliziert über eine digitale Rentenübersicht einsehen können. Die Idee eines kostenfreien Onlineportals ist gut. Eine drohende Rentenlücke lässt sich damit zwar nicht erkennen. Trotzdem ist es nach jahrelangen Diskussionen endlich ein Schritt in die richtige Richtung.
Was ist die digitale Rentenübersicht?
Die digitale Rentenübersicht ist ein Onlineportal, das Bürgerinnen und Bürgern helfen soll, den Stand ihrer individuellen Altersvorsorgesituation besser zu kennen. Sie können über das Portal ihre erworbenen Altersvorsorgeansprüche digital abrufen und so einen Gesamtüberblick über ihre gesetzlichen, betrieblichen und privaten Renten aus einer Hand erhalten.
Die Übersicht ist nur für die Nutzenden selbst bestimmt. Sie ist neutral, enthält keine Werbung und ist ein zusätzliches digitales Angebot, auf das jederzeit zugegriffen werden kann. Schon seit mehr als 20 Jahren fordern Altersvorsorge-Expertinnen und -Experten einen solchen Überblick.
Wer setzt die digitale Rentenübersicht um?
Das Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer digitalen Rentenübersicht trat im Februar 2021 in Kraft. Unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung entwickelt die Zentrale Stelle für die digitale Rentenübersicht (ZfDR) das Onlineportal.
Eingebunden in die Umsetzung sind neben der gesetzlichen Rentenversicherung das Bundesfinanzministerium, das Bundesarbeitsministerium sowie Vertreter der privaten und betrieblichen Alterssicherung und des Verbraucherschutzes.
Wann kann ich die digitale Rentenübersicht nutzen?
Der Beginn des Regelbetriebs für alle Bürgerinnen und Bürger ist für Ende 2023 geplant. Die erste Betriebsphase hat im Dezember 2022 mit der gesetzlichen Rentenversicherung und mehreren freiwillig angebundenen Vorsorgeeinrichtungen begonnen.
Bereits im Sommer 2023 soll der Abruf der digitalen Rentenübersicht für alle Interessierten möglich sein. Allerdings werden zu diesem Zeitpunkt laut ZfDR noch nicht alle Vorsorgeeinrichtungen teilnehmen und nicht alle Formen der Altersvorsorge angezeigt werden. Dies betrifft unter anderem die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten und Ansprüche bei den berufsständischen Versorgungswerken.
Auch bei der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Vorsorge wird sich die Zahl der angebundenen Vorsorgeeinrichtungen erst nach und nach vergrößern.
Welche Anwartschaften genau werden dargestellt?
Die digitale Rentenübersicht umfasst Anwartschaften aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Im Einzelnen sind das:
Renten aus Pflichtsystemen wie die gesetzliche Rentenversicherung,
betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft (Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskassen und Pensionsfonds),
private Lebensversicherungen mit rentennahem Beginn,
Altersvorsorgeverträge in Form von Fondssparplänen mit rentennahem Beginn.
Gibt es eine Pflicht, die digitale Rentenübersicht zu nutzen?
Nein. Sie ist ein Angebot, das Bürgerinnen und Bürger freiwillig nutzen können.
Welche konkreten Angaben finden sich in der digitalen Rentenübersicht?
Die digitale Rentenübersicht zeigt die jeweils zum Zeitpunkt des Abrufs aktuellen Werte aus den Renten- und Standmitteilungen der Anbieter. Es sind also Informationen, die die gesetzlichen Rentenversicherungsträger und die betrieblichen und privaten Anbieter ihren Versicherten und Kunden ohnehin zur Verfügung stellen. Die digitale Rentenübersicht bündelt diese Angaben nur digital.
Wichtig für alle Nutzenden ist es, zwischen bereits erreichten und prognostizierten Werten zu unterscheiden. Die ausgewiesenen erreichten garantierten Werte sind schon jetzt zum Renten- oder Auszahlungsbeginn gesichert.
Erreichbare Werte sind dagegen unter Prognose der künftigen Beiträge am Stichtag der Standmitteilung berechnet. Sie fallen anders aus, wenn sich künftige Einzahlungen ändern, etwa wenn Beschäftigte nach einem Jobwechsel ihre Betriebsrente nicht fortführen.
Leider ist eine Speicherung der Informationen oder Standmitteilungen aus vorangegangenen Abrufen nicht möglich. Nutzende können so rückwirkend nicht die Entwicklung ihrer Altersvorsorge mithilfe des Onlineportals nachvollziehen.
Zeigt das Portal Nutzenden auch an, ob bei ihnen eine Rentenlücke besteht?
Nein. Um eine Rentenlücke auszuweisen, müsste der persönliche Finanzbedarf der Nutzenden bekannt sein. Dieser ist von sehr vielen individuellen Faktoren abhängig, etwa der Wohnsituation, der finanziellen Verantwortung für weitere Personen oder dem persönlichen Lebensstil.
Werden in der Übersicht Steuern oder Sozialabgaben berücksichtigt?
Nein. Diese hängen zu stark von der persönlichen Situation ab, so die ZfDR.
Wird auch anderes Vermögen, etwa Immobilien, Guthaben auf Konten oder Fondsvermögen angezeigt?
Nein. Das Rentenübersichtsgesetz sieht nur die Einbeziehung von Renten und Zahlungen vor, die eindeutig der Altersvorsorge dienen oder von Bürgerinnen und Bürgern typischerweise dafür genutzt werden.
Zeigt die Übersicht auch andere Vorsorgeprodukte wie Risikolebensversicherungen an?
Nein. Produkte, die nicht der Altersvorsorge dienen, weil sie etwa nur das Todesfallrisiko oder das Risiko der Berufs- oder Dienstunfähigkeit absichern, zeigt die digitale Übersicht nicht an.
Berät die ZfDR Bürgerinnen und Bürger auch persönlich?
Nein. Aber sie können die Daten des Online-Portals exportieren und für eine unabhängige Beratung nutzen, etwa bei der Deutschen Rentenversicherung, Sozialverbänden wie dem VdK oder SoVD oder unabhängigen Rentenberaterinnen und -beratern.
Wie wird die Anmeldung funktionieren?
Die Nutzung des Online-Portals ist freiwillig, kostenfrei und von jedem gängigen Internetbrowser aus möglich. Allerdings erfolgt die Authentifizierung mit dem elektronischen Personalausweis, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Für eine Zuordnung der eigenen Altersvorsorgeansprüche benötigen die Nutzenden zudem ihre Steuer-Identifikationsnummer. Die ZfDR prüft derzeit, ob noch andere Möglichkeiten einer sicheren Authentifikation angeboten werden können.
Bei jeder Anmeldung entscheiden Nutzende, welche ihrer Daten sie anfordern und speichern.
Kann ich die Übersicht persönlich abspeichern?
Ja. Sie können die Gesamtübersicht exportieren und in einem persönlichen Laufwerk abspeichern. Damit stehen Ihnen die Daten zur eigenständigen persönlichen Weiterverwendung– etwa für die Weiterleitung per E-Mail – zur Verfügung.
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