Der Adresshandel blüht: Betrüger kaufen Daten inklusive Kontonummern. Damit greifen sie auf private Konten zu.
Erfasst
Der Handel mit Adressen hat sprunghaft zugenommen. Die Fälle der letzten Wochen, wo Datensätze von Millionen Verbrauchern inklusive ihrer Kontoverbindung verkauft wurden, sieht Thilo Weichert, Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein, nur als „Spitze des Eisbergs“. Mit den Daten können Betrüger fremde Konten plündern.
Kontrolle
Wie das möglich ist? Geschäftsleute, die Lastschriften einziehen, brauchen dafür nur einen Vertrag mit ihrer eigenen Bank. Dann dürfen sie von fremden Konten Geld einziehen, wenn sie eine Einzugsermächtigung des Kunden haben. Ob dessen Unterschrift auch vorliegt, prüfen die Banken aber erst, wenn ein Kunde einer Lastschrift widerspricht.
Widerruf
Das Widerspruchsrecht hat jeder Kontoinhaber. Er braucht dafür keine Gründe anzugeben. Die Bank muss dann das Geld zurückbuchen. Kunden müssen aber „unverzüglich“ widersprechen, also möglichst rasch. Die Maximalfrist beträgt sechs Wochen nach dem letzten Rechnungsabschluss. Sie gilt aber nur, wenn der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt hatte. War das nicht der Fall, kann er auch später widersprechen.
Sperre
Dass Fremde unerlaubt aufs Konto zugreifen, kommt immer wieder vor. Deshalb ist es bei vielen Banken möglich, das Konto generell für Lastschriften zu sperren. Aber dann kann der Kunde nicht mehr im Laden mit ec-Karte und Unterschrift zahlen, sondern nur mit Karte und Pin.
Tipps
Checken Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig, am besten alle zwei Wochen. Geben Sie Ihre Kontodaten auf keinen Fall bei Werbeanrufen heraus. Ebenso vorsichtig sollten Sie mit Ihrer Adresse sein. Dubiose Adresshändler versuchen, sie bei „Verbraucherumfragen“ mit Gewinnspielen und Preisen zu entlocken. Streichen Sie immer Vertragsklauseln im Kleingedruckten, die die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erlauben sollen.
-
- Wer finanzielle Schwierigkeiten hat, sollte sich ein Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – einrichten. Nur so schützen Schuldner ihr Existenzminimum vor Gläubigern.
-
- Der Kinderkonten-Vergleich der Stiftung Warentest informiert, ob und zu welchen Bedingungen Kinder, Schüler, Auszubildende und Studenten ein Konto eröffnen können.
-
- Konten bei verschiedenen Banken lassen sich mit speziellen Banking-Apps gemeinsam verwalten. Wir haben 14 Apps für iOS und Android getestet. Nur zwei schneiden gut ab.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.