Cybersicherheit Sicher­heits-Siegel für Smartphones und Smart TVs von Samsung

Cybersicherheit - Sicher­heits-Siegel für Smartphones und Smart TVs von Samsung

Mindest­stan­dards. Bei Smartphones mit dem IT-Sicher­heits­kenn­zeichen müssen unter anderem Kamera, Mikrofon und Stand­ortdaten gegen Miss­brauch geschützt sein. © Stiftung Warentest / BSI (M)

Als erster Anbieter erhält Samsung für einige seiner Smartphones und Smart TVs das Sicher­heits­kenn­zeichen des Bundes­amts für Sicherheit in der Informations­technik (BSI).

Wenn von Hacker-Angriffen die Rede ist, denken viele an ihren Laptop oder Desktop-Rechner. Tatsäch­lich nehmen Kriminelle aber auch viele andere Geräte ins Visier, die eine Internet­verbindung haben. Von Smartphones und Tablets über Internet-Router, Netzwerkfestplatten und Drucker bis zu digitalen Bilder­rahmen und Überwachungskameras.

Über Schwach­stellen in solchen Geräten dringen Hacker ins Heimnetz ein, stehlen Daten oder installieren Schadsoftware. Internet of Things (IoT), auf deutsch Internet der Dinge, nennt man diesen immer größer werdenden Unterbau unseres digitalen Alltags.

Siegel für drei Samsung-Galaxy-Modelle

Viele Schwach­stellen solcher IoT-Geräte beruhen auf Konstruktions­mängeln, die für Verbraucher nicht ohne Weiteres erkenn­bar sind. So hat das Bundes­amt für Sicherheit in der Informations­technik (BSI) 2024 rund 30 000 Geräte gefunden, auf denen schon ab Werk eine Schadsoftware installiert war.

Als Orientierungs­hilfe hat das BSI ein IT-Sicherheitskennzeichen für digitale Produkte und Dienste entwickelt. Bisher haben allerdings nur wenige Anbieter das Siegel beantragt. Nun ist der erste Anbieter von Smartphones und Smart TVs dabei: Samsung hat das IT-Sicher­heits­kenn­zeichen für seine Smartphone-Modelle Galaxy A26, Galaxy A36 und Galaxy A56 sowie eine Reihe von Smart-TVs erhalten. Weitere Anbieter sollen folgen.

Anbieter müssen BSI-Vorgaben einhalten

Mit der Kenn­zeichnung verpflichtet sich Samsung, eine Reihe von Vorgaben des BSI einzuhalten. Dazu gehört, dass Apps nicht heimlich auf Mikrofone, Kameras oder Stand­ortdaten zugreifen können, dass es Sicher­heits­updates gibt, keine manipulierte Software installiert ist und sensible Daten auf dem Gerät besonders stark geschützt sind. „Dadurch, dass wir Cybersicher­heits­eigenschaften trans­parent machen, können Kundinnen und Kunden sie in ihre Kauf­entscheidung einfließen lassen“, sagt BSI-Chefin Claudia Plattner. „Das erhöht auch den Anreiz für Hersteller, noch mehr Wert auf Cybersicherheit zu legen.“

Das Kenn­zeichen wird auf der Produkt­verpackung abge­bildet. Es enthält einen QR-Code, der auf eine individuelle Infoseite für das jeweilige Gerät führt. Dort können Interes­sierte nach­lesen, welche Vorgaben das Gerät erfüllt und ob das Kenn­zeichen noch gültig ist. Das Siegel wird jeweils für zwei Jahre vergeben.

Behörde kontrolliert nur stich­proben­artig

Absolute Sicherheit kann aber auch das IT-Sicher­heits­kenn­zeichen nicht garan­tieren – Hacker finden immer wieder neue Lücken in Geräten und Diensten, die Anbieter dann hoffentlich recht­zeitig bemerken und schließen. Auch ist das Kenn­zeichen kein Prüfzertifikat: Die Anbieter müssen dem BSI gegen­über zwar dokumentieren, wie sie die Vorgaben erfüllen, die Behörde prüft die Unterlagen aber nur auf Plausibilität und macht stich­proben­artige Kontrollen.

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