Bußgelder in Italien Müll aus dem Auto werfen? Macht 18 000 Euro!

Bußgelder in Italien - Müll aus dem Auto werfen? Macht 18 000 Euro!

Abge­fahren entsorgt. Wer Müll auf die Straße wirft, muss in Italien mit mit drastischen Strafen rechnen. © EyeEm / Dmitry Marchenko

In Italien drohen Auto­fahrern ab sofort saftige Strafen, wenn sie Müll aus dem Auto werfen. In Deutsch­land fallen Bußgelder dagegen meist deutlich nied­riger aus.

Bis zu 18 000 Euro kann es jetzt in Italien kosten, wenn Menschen Müll aus dem Auto­fenster werfen. Eine Verordnung mit deutlich erhöhten Bußgeldern trat am 16. August in Kraft. Die neue Regelung gilt auch für ausländische Fahrer.

Auch Haft oder Führer­schein­entzug möglich

Die Höhe der Strafe richtet sich in Italien unter anderem nach der Menge des Abfalls. Der Höchst­satz kann fällig werden, wenn jemand einen Müll­sack aus dem Wagen­fenster auf die Straße oder an den Straßenrand wirft. Für kleinere Abfälle wie Taschentücher, Plastikflaschen oder Ziga­retten­stummel können die Behörden Bußgelder von bis zu 1 188 Euro verhängen.

In Natur­schutz­gebieten und anderer geschützter Umge­bung drohen Führer­schein­entzug und sogar Gefäng­nis. Im Gegen­satz zu früher muss die italienische Polizei Müll­sünder zudem nicht mehr in flagranti erwischen − eine Aufzeichnung durch eine Über­wachungs­kamera kann genügen.

Deutsch­land: Bundes­länder ahnden unterschiedlich

Wer hier­zulande Müll illegal in der Öffent­lich­keit entsorgt, muss je nach Bundes­land mit unterschiedlichen Verwarn- und Bußgeldern rechnen.

So werden in Schleswig-Holstein für eine weggeworfene Glasflasche etwa 20 bis 50 Euro fällig, in Hamburg zwischen 75 und 300 Euro. Bei Strafen bis 55 Euro kann eine Behörde auf ein Bußgeld­verfahren verzichten und ein Verwarngeld verhängen, das sofort bezahlt werden muss.

Müll­entsorgung kann Straftat sein

Wenn die unüber­legte Müll­sünde potenziell Folgen für die Sicherheit von Personen oder für die Umwelt hat, kann sie sogar eine Straftat sein. Das könnte etwa der Fall sein, wenn der entsorgte Müll einen Unfall verursacht oder einen Wald­brand auslöst. Laut dem Landes­betrieb Straßenbau Nord­rhein-West­falen können Geld­strafen im sechs­stel­ligen Bereich landen, wenn der Müll zum Beispiel Böden oder Gewässer verunreinigt.

Abfall gar nicht erst entstehen lassen

Wer während der Fahrt auf Wasser in Trinkflaschen und Snacks in Frisch­halteboxen setzt, vermeidet unnötigen Müll. Für den Kaffee to go empfiehlt sich ein Thermobecher: Auf die meisten war in unserem Test Verlass, doch nicht alle hielten dicht.

Frischhalteboxen aus Glas schnitten in einem Test des Schweizer Verbrauchermagazins Saldo besser ab als solche aus Plastik. Und falls im Auto doch mal ein leerer Einwegbecher anfällt, halten die Boxen auch gut als Mini-Müll­eimer her, um den Abfall anschließend richtig zu entsorgen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • 10Monika am 18.09.2025 um 07:34 Uhr
    Tja der eine macht es …

    Der andere nicht. Beide wissen es.
    Wer nicht zahlen kann, bzw will, könnte auch auch alternativ in seiner Freizeit zur Straßen Reinigung für mehrere Wochen herangezogen werden.
    Kinder sind ohnehin bis 7 nicht deliktfähig und bis dahin kann man ihnen das bei bringen.
    Sofern wir solche Strafen verhängen würden, wäre dieses ekelhafte Thema ohnehin in ein paar Wochen erledigt. Anders geht es anscheinend nicht. Denn wissen tut es ohnehin jeder.
    Ich finde es gut.

  • Trentino2017 am 10.09.2025 um 15:28 Uhr
    Es ginge, wenn man denn wollte.

    @halsbandschnaepper Als Gesetzgeber könnte man das aber, wenn man wollte, mit einer Beweislastumkehr lösen. Wer dabei erwischt wird, wie er ein Papiertaschentuch aus dem Fenster wirf, der bekommt erst Mal einen Bußgeldbescheid mit dem Höchstsatz, in diesem Fall 1.188 Euro. Wenn man keine Lust oder tatsächlich Geld wie Heu hat, dann zahlt man diesen Höchstsatz. Wenn man zu den Normalverdienern oder den sog. "Geringverdienern" gehört, dann weist man das mit dem aktuellen Einkommensteuerbescheid, dem Gehaltszettel des Arbeitgebers oder ersatzweise dem Renten-/Krankengeldbescheid usw. nach und zahlt entsprechend weniger.
    Die Einkommensgrenzen bzw. Höhe des Bußgeldes könnte man vorab in öffentlichen Tabellen festlegen, in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides darauf hinweisen und auf zwei oder drei Euro kommt es dabei dann sicherlich nicht an. Das wäre machbar und auf alle Fälle erheblich gerechter als ein pauscha(liert)es Pro-Kopf-Bußgeld für Mindestlohnempfänger und "Superreiche".

  • halsbandschnaepper am 08.09.2025 um 12:18 Uhr
    einkommensabhängige Bußgelder

    Das ist sicherlich im Prinzip eine gute Idee, aber das gibt es auch guten Gründen zumindest in Deutschland nicht und vermutlich auch nicht woanders. Dazu müsste ja bei jedem Bußgeld erst das Einkommen der "Sünders" ermittelt werden. Daher im Prinzip gut gedacht, aber das wird aus praktischen Gründen nie gemacht. So etwas gibt es nur bei gerichtlichen Geldstraßen, da gibt es ja die sogenannten "Tagessätze". Aber da sind wird schon im Strafrecht und nicht mehr bei Ordnungswidrigkeiten. Man könnte nur evtl. für den Wiederholungsfall einen Straftatbestand einführen, der dann auch Reiche empfindlich treffen würde.

  • Trentino2017 am 05.09.2025 um 10:51 Uhr
    Ist das gerecht und zielführend?

    Sicherlich ist es nicht in Ordnung, wenn man seinen "Müll" aus dem (fahrenden) Auto wirft.
    Man stelle sich vor, es trifft einen hart arbeitenden Familienvater der sogenannten Mittelschicht, weil eine seiner Gören ein Papiertaschentuch aus dem Auto geworfen hat. Für einen Normalverdiener sind 1.188 Euro Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit eine Menge Geld und damit eine harte "Strafe". Wenn das die Kids von Mitbürgern wie E. Musk, J. Bezos usw. machen würden, dann lachen diese vermutlich ein Sekunde lang darüber. Aber die Kinder dieser feinen Herrschaften machen das sicherlich nicht oder?
    Besser als pauschalierte Bußgelder, die den einen empfindlich treffen und den andern gar nicht, wären daher einkommensabhängige Bußgelder.

  • halsbandschnaepper am 02.09.2025 um 12:06 Uhr
    Im Prinzip richtig!

    Geldstrafen unter 100 Euro sind einfach lächerlich. Klar die Geldbußen in Italien scheinen extrem, aber es geht in die richtige Richtung. Was hier an Geldstrafen droht ist, ist aber im Gegensatz zu Italien extrem niedrig und juckt keinen. Zumal man erst mal erwischt werden muss.