
Abgefahren entsorgt. Wer Müll auf die Straße wirft, muss in Italien mit mit drastischen Strafen rechnen. © EyeEm / Dmitry Marchenko
In Italien drohen Autofahrern ab sofort saftige Strafen, wenn sie Müll aus dem Auto werfen. In Deutschland fallen Bußgelder dagegen meist deutlich niedriger aus.
Bis zu 18 000 Euro kann es jetzt in Italien kosten, wenn Menschen Müll aus dem Autofenster werfen. Eine Verordnung mit deutlich erhöhten Bußgeldern trat am 16. August in Kraft. Die neue Regelung gilt auch für ausländische Fahrer.
Auch Haft oder Führerscheinentzug möglich
Die Höhe der Strafe richtet sich in Italien unter anderem nach der Menge des Abfalls. Der Höchstsatz kann fällig werden, wenn jemand einen Müllsack aus dem Wagenfenster auf die Straße oder an den Straßenrand wirft. Für kleinere Abfälle wie Taschentücher, Plastikflaschen oder Zigarettenstummel können die Behörden Bußgelder von bis zu 1 188 Euro verhängen.
In Naturschutzgebieten und anderer geschützter Umgebung drohen Führerscheinentzug und sogar Gefängnis. Im Gegensatz zu früher muss die italienische Polizei Müllsünder zudem nicht mehr in flagranti erwischen − eine Aufzeichnung durch eine Überwachungskamera kann genügen.
Deutschland: Bundesländer ahnden unterschiedlich
Wer hierzulande Müll illegal in der Öffentlichkeit entsorgt, muss je nach Bundesland mit unterschiedlichen Verwarn- und Bußgeldern rechnen.
So werden in Schleswig-Holstein für eine weggeworfene Glasflasche etwa 20 bis 50 Euro fällig, in Hamburg zwischen 75 und 300 Euro. Bei Strafen bis 55 Euro kann eine Behörde auf ein Bußgeldverfahren verzichten und ein Verwarngeld verhängen, das sofort bezahlt werden muss.
Müllentsorgung kann Straftat sein
Wenn die unüberlegte Müllsünde potenziell Folgen für die Sicherheit von Personen oder für die Umwelt hat, kann sie sogar eine Straftat sein. Das könnte etwa der Fall sein, wenn der entsorgte Müll einen Unfall verursacht oder einen Waldbrand auslöst. Laut dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen können Geldstrafen im sechsstelligen Bereich landen, wenn der Müll zum Beispiel Böden oder Gewässer verunreinigt.
Abfall gar nicht erst entstehen lassen
Wer während der Fahrt auf Wasser in Trinkflaschen und Snacks in Frischhalteboxen setzt, vermeidet unnötigen Müll. Für den Kaffee to go empfiehlt sich ein Thermobecher: Auf die meisten war in unserem Test Verlass, doch nicht alle hielten dicht.
Frischhalteboxen aus Glas schnitten in einem Test des Schweizer Verbrauchermagazins Saldo besser ab als solche aus Plastik. Und falls im Auto doch mal ein leerer Einwegbecher anfällt, halten die Boxen auch gut als Mini-Mülleimer her, um den Abfall anschließend richtig zu entsorgen.
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Der andere nicht. Beide wissen es.
Wer nicht zahlen kann, bzw will, könnte auch auch alternativ in seiner Freizeit zur Straßen Reinigung für mehrere Wochen herangezogen werden.
Kinder sind ohnehin bis 7 nicht deliktfähig und bis dahin kann man ihnen das bei bringen.
Sofern wir solche Strafen verhängen würden, wäre dieses ekelhafte Thema ohnehin in ein paar Wochen erledigt. Anders geht es anscheinend nicht. Denn wissen tut es ohnehin jeder.
Ich finde es gut.
@halsbandschnaepper Als Gesetzgeber könnte man das aber, wenn man wollte, mit einer Beweislastumkehr lösen. Wer dabei erwischt wird, wie er ein Papiertaschentuch aus dem Fenster wirf, der bekommt erst Mal einen Bußgeldbescheid mit dem Höchstsatz, in diesem Fall 1.188 Euro. Wenn man keine Lust oder tatsächlich Geld wie Heu hat, dann zahlt man diesen Höchstsatz. Wenn man zu den Normalverdienern oder den sog. "Geringverdienern" gehört, dann weist man das mit dem aktuellen Einkommensteuerbescheid, dem Gehaltszettel des Arbeitgebers oder ersatzweise dem Renten-/Krankengeldbescheid usw. nach und zahlt entsprechend weniger.
Die Einkommensgrenzen bzw. Höhe des Bußgeldes könnte man vorab in öffentlichen Tabellen festlegen, in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides darauf hinweisen und auf zwei oder drei Euro kommt es dabei dann sicherlich nicht an. Das wäre machbar und auf alle Fälle erheblich gerechter als ein pauscha(liert)es Pro-Kopf-Bußgeld für Mindestlohnempfänger und "Superreiche".
Das ist sicherlich im Prinzip eine gute Idee, aber das gibt es auch guten Gründen zumindest in Deutschland nicht und vermutlich auch nicht woanders. Dazu müsste ja bei jedem Bußgeld erst das Einkommen der "Sünders" ermittelt werden. Daher im Prinzip gut gedacht, aber das wird aus praktischen Gründen nie gemacht. So etwas gibt es nur bei gerichtlichen Geldstraßen, da gibt es ja die sogenannten "Tagessätze". Aber da sind wird schon im Strafrecht und nicht mehr bei Ordnungswidrigkeiten. Man könnte nur evtl. für den Wiederholungsfall einen Straftatbestand einführen, der dann auch Reiche empfindlich treffen würde.
Sicherlich ist es nicht in Ordnung, wenn man seinen "Müll" aus dem (fahrenden) Auto wirft.
Man stelle sich vor, es trifft einen hart arbeitenden Familienvater der sogenannten Mittelschicht, weil eine seiner Gören ein Papiertaschentuch aus dem Auto geworfen hat. Für einen Normalverdiener sind 1.188 Euro Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit eine Menge Geld und damit eine harte "Strafe". Wenn das die Kids von Mitbürgern wie E. Musk, J. Bezos usw. machen würden, dann lachen diese vermutlich ein Sekunde lang darüber. Aber die Kinder dieser feinen Herrschaften machen das sicherlich nicht oder?
Besser als pauschalierte Bußgelder, die den einen empfindlich treffen und den andern gar nicht, wären daher einkommensabhängige Bußgelder.
Geldstrafen unter 100 Euro sind einfach lächerlich. Klar die Geldbußen in Italien scheinen extrem, aber es geht in die richtige Richtung. Was hier an Geldstrafen droht ist, ist aber im Gegensatz zu Italien extrem niedrig und juckt keinen. Zumal man erst mal erwischt werden muss.