
Ups - zu schnell. Im Ausland gelten teils strengere Geschwindigkeitsbegrenzungen als in Deutschland. © Adobe Stock / Kadmy
Verkehrsverstöße im Ausland werden oft teuer. Doch nicht jedes Bußgeld kann in Deutschland eingetrieben werden. Was Autofahrerinnen wissen müssen.
Wer im Urlaub eine Verkehrssünde begeht und nicht gleich zur Kasse gebeten wird, muss damit rechnen, den Bußgeldbescheid später per Post nach Hause geschickt zu bekommen. Das gilt, wenn das Bußgeld eine Bagatellgrenze übersteigt und die Missetat innerhalb der Europäischen Union (EU) begangen wurde. Im manchen EU-Ländern sind Bußgelder deutlich höher als in Deutschland: Wer beispielsweise in Italien 20 km/h zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt mindestens 175 Euro. Wir erklären die ganze Bußgeldprozedur im Detail und sagen, wann Verkehrssünderinnen ungestraft davonkommen können.
EU-Bußgelder sind Europa vollstreckbar
Bußgeldbescheide aus jedem EU-Ausland können grundsätzlich auch in Deutschland vollstreckt werden. Das gilt für alle ausländischen Geldstrafen und -bußen ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro und betrifft nicht nur Verkehrsdelikte, sondern zum Beispiel auch Geldstrafen, die europäische Gerichte in anderen Fällen verhängen.
Vollstrecken heißt: Das Geld kann eingetrieben werden, wenn der Betroffene nicht freiwillig zahlt. Die ausländischen Behörden und Kommunen müssen sich dafür an das Bundesamt für Justiz (BfJ) wenden.
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@Peter1806: Infos zu Bußgeldern in der Schweiz erhalten Sie u.A. auf www.bussgeldkatalog.net/schweiz/
Der Artikel enthält einige interessante Infos. Aber die Schweiz, nicht EU, aber ein direktes Nachbarland, wird gar nicht erwähnt
@susi1402: Zahlen Sie erst einmal nicht, gehen Sie aber bitte schnellstmöglich mit den Unterlagen zur Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes. Dort kann man die Sache erst einmal prüfen und Ihnen eine individuellen Rat geben. www.verbraucherzentrale.de (PH)
Also ich habe letzte Woche Brief von Inkasso bekommen,ich soll über 350€ bezahlen weil ich in Jahr 2015 in Italien war und falsch geparkt hatte.
Damals hatte ich eine Strafzettel aus Italien bekommen das ich 81€ bezahlen soll.
Ich hatte eine Freundin gebeten zu bezahlen weil es nur mit creditkarte ging und ich keine hatte.Erfahre jetzt das es nicht geklappt hat.
Nach sovielen Jahren kommt dann ein Brief von Inkasso und dann auch noch so einen hohen Betrag.
Was muss ich machen soll ich zahlen?
Ich sehe auch nicht ein das sie mir ohne mich nochmal anzuschreiben den Inkasso eingeschaltet haben und soviel Geld verlangen.
@mikkogram: Wir bitten um Verständnis, hier ist nicht der Ort für eine individuelle Rechtsberatung. Welche Hilfe Gläubiger in Schweden oder anderen Ländern beim Eintreiben offener Forderungen von staatlichen Stellen bekommen, wissen wir leider nicht. Auch die Frage, ob Ihnen bei einer Einreise nach Schweden Ungemach drohen könnte, können wir nicht beurteilen. Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Fall an eine spezialisierte Anwaltskanzlei. (PH)