Buggys im Test

So haben wir getestet

Die Stiftung Warentest prüft an Buggys die Kindgerechte Gestaltung, Hand­habung, Halt­barkeit, Sicherheit und Schad­stoffe. Lesen Sie hier, wie wir testen.

Buggys im Test Testergebnisse für 24 Buggys freischalten

Unter­suchungen

Die Stiftung Warentest prüft regel­mäßig Buggys. Die Noten in den Disziplinen heißen Gruppen­urteile. Aus den fünf Gruppen­urteilen ergibt sich die Gesamt­note, das test-Qualitäts­urteil. Wenn erforderlich, passen wir die Prüfungen an den tech­nischen Fort­schritt oder neue Studien­erkennt­nisse an. Wir haben 2024 unsere Schad­stoff­prüfung geändert. Die Ergeb­nisse ab test 3/24 sind daher nicht direkt mit denen früherer Tests vergleich­bar.

Die Prüfungen orientieren sich an den jeweils gültigen Fassungen der Normen für Kinder­wagen Din EN 1888–1 und –2 (Trans­port­mittel auf Rädern für Kinder; Teil 1 bis 15 kg Kindgewicht und Teil 2 mit einem Kindgewicht von über 15 bis zu 22 kg) und den jeweils aktuellen Normen für Sicherheit von Spielzeug.

Kindgerechte Gestaltung: 45 %

Sitz­komfort: Ein Experte beur­teilte unter anderem Abmessungen und Gestaltung des Sitzes. Dazu nutzten wir auch Test-Dummys in verschiedenen Größen, die bestimmten Alters­stufen bei Kindern entsprechen. Wir prüften, wie viele Monate die Kinder komfortabel im Buggy sitzen können. Zudem prüften wir Gurt­system, Federung und Regen- und Sonnen­schutz.

Hand­habung: 35 %

Zwei Experten prüften die Gebrauchs­anleitung etwa auf Warnhin­weise, Verständlich­keit und Über­sicht­lich­keit. Zwei Experten nahmen die Erst­montage vor. Drei Mütter und zwei Väter klappten die Buggys auf und zu, bauten sie um und verstellten Rückenlehne und Schieber, wenn möglich. Sie bewerteten beim Schieben etwa Schritt­freiheit, Schiebeholm, Wendig­keit, zusätzlich ein Experte etwa die Schiebe­kraft. Zudem testeten sie die Bremsen. Des Weiteren fuhren sie mit den Buggys auf Untergründen wie Asphalt, Kopf­stein­pflaster und Wald­wegen. Sie trugen die Buggys, trans­portierten sie zusammen­geklappt und verstauten sie im Kofferraum eines Kleinwagens. Ein Experte bewertete etwa das Trans­portvolumen. Die Eltern beur­teilten, wie leicht sich Gepäck im Einkaufs­korb/-netz verstauen ließ, ein Experte, wie gut sich Bezüge und Räder reinigen ließen.

Mit den Jogger-Buggys prüften fünf sport­lich aktive Mütter und Väter zusätzlich das Fahr­verhalten beim Sport, darunter Fahr­eigenschaften, Spur­stabilität und Kurven­verhalten während des Joggens. Sie prüften neben der Fest­stell­bremse auch das Brems­verhalten der Verzögerungs­bremse.

Halt­barkeit: 5 %

Wir prüften – ebenfalls in Anlehnung an die Norm Din EN 1888, Teil 1 und Teil 2 – unter anderem die Halt­barkeit von Schieber, Fest­stell­bremsen, Rück­halte­system und Rädern. Zudem fuhren die Buggys beladen auf einem Laufband mit 5 km/h über 72 000 Stolper­stellen, wenn sie für ein maximales Gewicht des Kindes bis 15 kg und fuhren über 96 000 Stolper­stellen, wenn sie für ein Gewicht über 15 kg bis 22 kg ausgelobt wurden.

Die Laufband­prüfung absol­vierten die Jogger-Buggys zusätzlich mit 36 000 Hinder­nissen bei 8 km/h.

Sicherheit: 5 %

Auf einer Rampe prüften wir, ob die Buggys standsicher sind und ob sie nach vorn kippen, wenn sie auf ein Hindernis stoßen. Wir prüften, ob die Gurte halten. Außerdem suchten wir unter anderem nach Quetsch- und Klemm­stellen, gefähr­lichen Kanten und beur­teilten, wie gut die Modelle im Dunkeln zu sehen sind.

Bei den Jogger-Buggys prüften wir unter anderem Bremsen und Standsicherheit nach zusätzlichen Anforderungen und bewerteten vorhandene Sicher­heits­vorrichtungen.

Schad­stoffe: 10 %

Wir untersuchten Schie­begriffe und Materialien im Kontakt­bereich des Kindes auf folgende Substanzen:

  • Extrahier­bare Schwer­metalle (nur im Test 2024): In Textilien bestimmten wir in Anlehnung an Din EN Iso 16711–2 die Freiset­zung von extrahier­baren Schwer­metallen.
  • Farb­mittel: In Textilien bestimmten wir den Gehalt an sensibilisierenden und krebs­erzeugenden Farb­stoffen, Chinolin (nur im Test 2024) sowie an verbotenen Azofarb­stoffen (nur im Test 2021). Bei den Farb­mitteln bestimmten wir die in Din EN 71–9 und im Oeko-Tex-Stan­dard 100 aufgeführten sensibilisierenden und krebs­erzeugenden Farb­stoffe in Anlehnung an Din 54231. Die Azofarb­stoffe, die krebs­erzeugende Arylamine freisetzen können, untersuchten wir in Anlehnung an Din EN Iso 14362–1. Die Verwendung von Azofarb­stoffen, die 4-Aminoaz­oben­zol freisetzen können, untersuchten wir gemäß Din EN Iso 14362–3.
  • Flamm­schutz­mittel, Form­aldehyd: Textilien und Kunststoffe prüften wir auf den Gehalt an kritischen Flamm­schutz­mitteln sowie Textilien zusätzlich auf den Gehalt an Form­aldehyd. Flamm­schutz­mittel prüften wir nach Löse­mittel­extraktion mittels LC-MS. Den Gehalt an freiem und hydrolysiertem Form­aldehyd prüften wir gemäß Din EN Iso 14184–1.
  • Kurz- und mittel­kettige Chlorparaf­fine: Kunststoffe analysierten wir auf den Gehalt an kurz­kettigen Chlorparaf­finen in Anlehnung an Din EN Iso 18219–1– und an mittel­kettigen Chlorparaf­finen (nur beim Test 2024) in Anlehnung an Din EN Iso 18219–2
  • Nonylphenoleth­oxylate (NPE), Nonylphenol (nur im Test 2021): Bei Textilien analysierten wir den Gehalt an Nonylphenoleth­oxylaten und Nonylphenol. Nonylphenol bestimmten wir nach Löse­mittel­extraktion mittels GC-MS, Nonylphenoleth­oxylate in Anlehnung an EN Iso 18254–1 mit HPLC-MS.
  • Organozinn­verbindungen (nur im Test 2021): Wir bestimmten wir den Gehalt der Organozinn­verbindungen in Textilien in Anlehnung an Iso/TS 16179.
  • Per- und poly­fluorierte Alkyl­substanzen (PFAS) (nur im Test 2024): In den Sitzbezügen und im Fall von unterschiedlichen Stoffen auch im Sonnen­verdeck bestimmten wir nach alka­lischer Hydrolyse mittels Quantifizierung mittels HPLC-MS/MS in Anlehnung an Din EN 17681–1:2023–12-Entwurf den Gehalt an per- und poly­fluorierten Alkyl­substanzen.
  • Poly­zyklische aromatische Kohlen­wasser­stoffe (PAK): Wir prüften Textilien und Kunststoffe in Anlehnung an die Vorgaben des GS-Zeichens für Geprüfte Sicherheit auf PAK. Die Gehalts­bestimmung der PAK erfolgte gemäß der GS-Spezifikation AfPS GS 2019:01 PAK.
  • Phthalat-Weichmacher: Die Phthalate prüften wir nach der Extraktion mittels eines Löse­mittels mit GC-MS.

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Abwertungen

Abwertungen bewirken, dass sich Mängel verstärkt auf das test-Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind am Stern­chen *) in der Tabelle zu erkennen. Folgende Abwertungen haben wir einge­setzt: Lautete die Note für kindgerechte Gestaltung nur ausreichend, konnte das test-Qualitäts­urteil nur eine halbe Note besser sein. War der Sitz­komfort ausreichend oder schlechter, konnte die Note im Prüf­punkt kindgerechte Gestaltung nur eine halbe Note besser sein. Hieß das Schad­stoff­urteil ausreichend, konnte das Qualitäts­urteil nur eine Note besser sein, hieß es Mangelhaft, konnte das Qualitäts­urteil nicht besser sein.

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108 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • vgruende am 06.11.2024 um 09:52 Uhr
    Beim Testsieger Probleme mit dem Reißverschluss

    Wir haben aufgrund des Tests den Maxi-Cosi gekauft und waren zunächst zufrieden. Allerdings stellt sich bei häufiger Nutzung heraus, dass der Reißverschluss zum Verstellen der Sitzposition nicht geeignet ist. Bei uns hat er nach gerade einmal zwei Monaten Nutzung den Geist aufgegeben. Der Hersteller schickte uns zwar einen Ersatz zu, allerdings war dieser nicht zu gebrauchen, da er falsch vernäht wurde und der Stoff den Hebel zum Verstellen der Fußablage verdeckte.
    Ich kann das Produkt deshalb nicht empfehlen. Ich würde auch Abstand vom 2. Platz nehmen, denn die Konstruktion mit dem Reißverschluss ist auch dort zu finden.
    Vielleicht sollten solch essenziellen Teile im Test ausführlicher unter die Lupe genommen werden? Oder wir haben zwei Sonntagsmodelle erwischt...

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.03.2024 um 11:39 Uhr
    Schadstoffe im Easywalker Jackey

    @Ymsk245: Der Sitzbezug und das Sonnenverdeck des getesteten Easywalker-Buggys enthalten höhere Mengen an PFAS als nach der gesetzlichen Vorgabe der EU-POP-Verordnung erlaubt sind. Diese verbotenen PFAS hätten nicht in dem Buggy verwendet werden dürfen. Wie der Anbieter in dem Fall vorgeht, sollten sie beim Anbieter nachfragen oder bei der zuständigen Marktaufsicht.

  • Ymsk245 am 21.03.2024 um 10:37 Uhr
    PFAS - welche Mengen?

    In welcher Höhe konnten die PFAS im Easywalker Jackey nachgewiesen werden? Wenn die PFAS in der EU verboten sind, wieso ist es dann zulässig, diese überhaupt in den Buggys zu verwenden? Müssten die Produkte nicht vom Markt genommen werden? Danke!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.03.2024 um 11:28 Uhr
    Schadstofffunde in Buggys - Nachtrag

    @JDK16: Im aktuellen Buggytest haben wir erstmals ein neues Analyseverfahren verwendet, um die PFAS nachzuweisen. Vermutlich imprägnieren Anbieter ihre Stoffe mit den Fluorverbindungen, um wasser- oder schmutzabweisende Eigenschaften zu erzielen. Ob diese Schadstoffe auch in anderen Modellen zum Einsatz kommen, können wir bisher nicht sagen. In früheren Tests - auch im Kinderwagentest - haben wir nicht auf PFAS geprüft. Daher können die damaligen Schadstoffnoten nicht übertragen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.03.2024 um 11:12 Uhr
    Ergebnisse gelten nur für die geprüften Modelle

    @JDK16: Die veröffentlichten Ergebnisse gelten nur für das geprüfte Buggy-Modell und sind auf andere Modelle des Herstellers nicht übertragbar.
    Leider berechtigt ein schlechtes test-Urteil nicht automatisch zur Rückgabe der Produkte, oft bieten aber die Hersteller im Rahmen einer Kulanzlösung eine Rücknahme an, Sie können diesbezüglich den Hersteller bzw. Händler anfragen.