Die Stiftung Warentest prüft an Buggys die Kindgerechte Gestaltung, Handhabung, Haltbarkeit, Sicherheit und Schadstoffe. Lesen Sie hier, wie wir testen.
freischalten
Testergebnisse für 24 BuggysUntersuchungen
Die Stiftung Warentest prüft regelmäßig Buggys. Die Noten in den Disziplinen heißen Gruppenurteile. Aus den fünf Gruppenurteilen ergibt sich die Gesamtnote, das test-Qualitätsurteil. Wenn erforderlich, passen wir die Prüfungen an den technischen Fortschritt oder neue Studienerkenntnisse an. Wir haben 2024 unsere Schadstoffprüfung geändert. Die Ergebnisse ab test 3/24 sind daher nicht direkt mit denen früherer Tests vergleichbar.
Die Prüfungen orientieren sich an den jeweils gültigen Fassungen der Normen für Kinderwagen Din EN 1888–1 und –2 (Transportmittel auf Rädern für Kinder; Teil 1 bis 15 kg Kindgewicht und Teil 2 mit einem Kindgewicht von über 15 bis zu 22 kg) und den jeweils aktuellen Normen für Sicherheit von Spielzeug.
Kindgerechte Gestaltung: 45 %
Sitzkomfort: Ein Experte beurteilte unter anderem Abmessungen und Gestaltung des Sitzes. Dazu nutzten wir auch Test-Dummys in verschiedenen Größen, die bestimmten Altersstufen bei Kindern entsprechen. Wir prüften, wie viele Monate die Kinder komfortabel im Buggy sitzen können. Zudem prüften wir Gurtsystem, Federung und Regen- und Sonnenschutz.
Handhabung: 35 %
Zwei Experten prüften die Gebrauchsanleitung etwa auf Warnhinweise, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit. Zwei Experten nahmen die Erstmontage vor. Drei Mütter und zwei Väter klappten die Buggys auf und zu, bauten sie um und verstellten Rückenlehne und Schieber, wenn möglich. Sie bewerteten beim Schieben etwa Schrittfreiheit, Schiebeholm, Wendigkeit, zusätzlich ein Experte etwa die Schiebekraft. Zudem testeten sie die Bremsen. Des Weiteren fuhren sie mit den Buggys auf Untergründen wie Asphalt, Kopfsteinpflaster und Waldwegen. Sie trugen die Buggys, transportierten sie zusammengeklappt und verstauten sie im Kofferraum eines Kleinwagens. Ein Experte bewertete etwa das Transportvolumen. Die Eltern beurteilten, wie leicht sich Gepäck im Einkaufskorb/-netz verstauen ließ, ein Experte, wie gut sich Bezüge und Räder reinigen ließen.
Mit den Jogger-Buggys prüften fünf sportlich aktive Mütter und Väter zusätzlich das Fahrverhalten beim Sport, darunter Fahreigenschaften, Spurstabilität und Kurvenverhalten während des Joggens. Sie prüften neben der Feststellbremse auch das Bremsverhalten der Verzögerungsbremse.
Haltbarkeit: 5 %
Wir prüften – ebenfalls in Anlehnung an die Norm Din EN 1888, Teil 1 und Teil 2 – unter anderem die Haltbarkeit von Schieber, Feststellbremsen, Rückhaltesystem und Rädern. Zudem fuhren die Buggys beladen auf einem Laufband mit 5 km/h über 72 000 Stolperstellen, wenn sie für ein maximales Gewicht des Kindes bis 15 kg und fuhren über 96 000 Stolperstellen, wenn sie für ein Gewicht über 15 kg bis 22 kg ausgelobt wurden.
Die Laufbandprüfung absolvierten die Jogger-Buggys zusätzlich mit 36 000 Hindernissen bei 8 km/h.
Sicherheit: 5 %
Auf einer Rampe prüften wir, ob die Buggys standsicher sind und ob sie nach vorn kippen, wenn sie auf ein Hindernis stoßen. Wir prüften, ob die Gurte halten. Außerdem suchten wir unter anderem nach Quetsch- und Klemmstellen, gefährlichen Kanten und beurteilten, wie gut die Modelle im Dunkeln zu sehen sind.
Bei den Jogger-Buggys prüften wir unter anderem Bremsen und Standsicherheit nach zusätzlichen Anforderungen und bewerteten vorhandene Sicherheitsvorrichtungen.
Schadstoffe: 10 %
Wir untersuchten Schiebegriffe und Materialien im Kontaktbereich des Kindes auf folgende Substanzen:
- Extrahierbare Schwermetalle (nur im Test 2024): In Textilien bestimmten wir in Anlehnung an Din EN Iso 16711–2 die Freisetzung von extrahierbaren Schwermetallen.
- Farbmittel: In Textilien bestimmten wir den Gehalt an sensibilisierenden und krebserzeugenden Farbstoffen, Chinolin (nur im Test 2024) sowie an verbotenen Azofarbstoffen (nur im Test 2021). Bei den Farbmitteln bestimmten wir die in Din EN 71–9 und im Oeko-Tex-Standard 100 aufgeführten sensibilisierenden und krebserzeugenden Farbstoffe in Anlehnung an Din 54231. Die Azofarbstoffe, die krebserzeugende Arylamine freisetzen können, untersuchten wir in Anlehnung an Din EN Iso 14362–1. Die Verwendung von Azofarbstoffen, die 4-Aminoazobenzol freisetzen können, untersuchten wir gemäß Din EN Iso 14362–3.
- Flammschutzmittel, Formaldehyd: Textilien und Kunststoffe prüften wir auf den Gehalt an kritischen Flammschutzmitteln sowie Textilien zusätzlich auf den Gehalt an Formaldehyd. Flammschutzmittel prüften wir nach Lösemittelextraktion mittels LC-MS. Den Gehalt an freiem und hydrolysiertem Formaldehyd prüften wir gemäß Din EN Iso 14184–1.
- Kurz- und mittelkettige Chlorparaffine: Kunststoffe analysierten wir auf den Gehalt an kurzkettigen Chlorparaffinen in Anlehnung an Din EN Iso 18219–1– und an mittelkettigen Chlorparaffinen (nur beim Test 2024) in Anlehnung an Din EN Iso 18219–2
- Nonylphenolethoxylate (NPE), Nonylphenol (nur im Test 2021): Bei Textilien analysierten wir den Gehalt an Nonylphenolethoxylaten und Nonylphenol. Nonylphenol bestimmten wir nach Lösemittelextraktion mittels GC-MS, Nonylphenolethoxylate in Anlehnung an EN Iso 18254–1 mit HPLC-MS.
- Organozinnverbindungen (nur im Test 2021): Wir bestimmten wir den Gehalt der Organozinnverbindungen in Textilien in Anlehnung an Iso/TS 16179.
- Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) (nur im Test 2024): In den Sitzbezügen und im Fall von unterschiedlichen Stoffen auch im Sonnenverdeck bestimmten wir nach alkalischer Hydrolyse mittels Quantifizierung mittels HPLC-MS/MS in Anlehnung an Din EN 17681–1:2023–12-Entwurf den Gehalt an per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen.
- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK): Wir prüften Textilien und Kunststoffe in Anlehnung an die Vorgaben des GS-Zeichens für Geprüfte Sicherheit auf PAK. Die Gehaltsbestimmung der PAK erfolgte gemäß der GS-Spezifikation AfPS GS 2019:01 PAK.
- Phthalat-Weichmacher: Die Phthalate prüften wir nach der Extraktion mittels eines Lösemittels mit GC-MS.
freischalten
Testergebnisse für 24 BuggysAbwertungen
Abwertungen bewirken, dass sich Mängel verstärkt auf das test-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind am Sternchen *) in der Tabelle zu erkennen. Folgende Abwertungen haben wir eingesetzt: Lautete die Note für kindgerechte Gestaltung nur ausreichend, konnte das test-Qualitätsurteil nur eine halbe Note besser sein. War der Sitzkomfort ausreichend oder schlechter, konnte die Note im Prüfpunkt kindgerechte Gestaltung nur eine halbe Note besser sein. Hieß das Schadstoffurteil ausreichend, konnte das Qualitätsurteil nur eine Note besser sein, hieß es Mangelhaft, konnte das Qualitätsurteil nicht besser sein.
freischalten
Testergebnisse für 24 Buggys-
- Wie viel Geld muss ich für den Kinderwagen ausgeben? Wie groß soll die Liegefläche sein? Ab wann darf mein Kind im Buggy fahren? Hier erhalten Eltern wichtige Antworten.
-
- Pneumokokken können Lungenentzündungen verursachen – in Kombination mit Covid-19 ein weiteres Risiko. Unsere Experten sagen, wer von der Pneumokokken-Impfung profitiert.
-
- Babys müssen schlafen lernen, so wie sprechen oder laufen. Wie leidgeplagte Mütter und Väter gemeinsam mit ihrem Kind einen guten Tag-Nacht-Rhythmus finden.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Wir haben aufgrund des Tests den Maxi-Cosi gekauft und waren zunächst zufrieden. Allerdings stellt sich bei häufiger Nutzung heraus, dass der Reißverschluss zum Verstellen der Sitzposition nicht geeignet ist. Bei uns hat er nach gerade einmal zwei Monaten Nutzung den Geist aufgegeben. Der Hersteller schickte uns zwar einen Ersatz zu, allerdings war dieser nicht zu gebrauchen, da er falsch vernäht wurde und der Stoff den Hebel zum Verstellen der Fußablage verdeckte.
Ich kann das Produkt deshalb nicht empfehlen. Ich würde auch Abstand vom 2. Platz nehmen, denn die Konstruktion mit dem Reißverschluss ist auch dort zu finden.
Vielleicht sollten solch essenziellen Teile im Test ausführlicher unter die Lupe genommen werden? Oder wir haben zwei Sonntagsmodelle erwischt...
@Ymsk245: Der Sitzbezug und das Sonnenverdeck des getesteten Easywalker-Buggys enthalten höhere Mengen an PFAS als nach der gesetzlichen Vorgabe der EU-POP-Verordnung erlaubt sind. Diese verbotenen PFAS hätten nicht in dem Buggy verwendet werden dürfen. Wie der Anbieter in dem Fall vorgeht, sollten sie beim Anbieter nachfragen oder bei der zuständigen Marktaufsicht.
In welcher Höhe konnten die PFAS im Easywalker Jackey nachgewiesen werden? Wenn die PFAS in der EU verboten sind, wieso ist es dann zulässig, diese überhaupt in den Buggys zu verwenden? Müssten die Produkte nicht vom Markt genommen werden? Danke!
@JDK16: Im aktuellen Buggytest haben wir erstmals ein neues Analyseverfahren verwendet, um die PFAS nachzuweisen. Vermutlich imprägnieren Anbieter ihre Stoffe mit den Fluorverbindungen, um wasser- oder schmutzabweisende Eigenschaften zu erzielen. Ob diese Schadstoffe auch in anderen Modellen zum Einsatz kommen, können wir bisher nicht sagen. In früheren Tests - auch im Kinderwagentest - haben wir nicht auf PFAS geprüft. Daher können die damaligen Schadstoffnoten nicht übertragen.
@JDK16: Die veröffentlichten Ergebnisse gelten nur für das geprüfte Buggy-Modell und sind auf andere Modelle des Herstellers nicht übertragbar.
Leider berechtigt ein schlechtes test-Urteil nicht automatisch zur Rückgabe der Produkte, oft bieten aber die Hersteller im Rahmen einer Kulanzlösung eine Rücknahme an, Sie können diesbezüglich den Hersteller bzw. Händler anfragen.