So haben wir getestet
Im Test: 12 Buggys mit verstellbarer Rückenlehne oder kippbarem Sitz, darunter neun klassische Modelle und drei, die für sportliche Aktivitäten wie Joggen oder Skaten beworben werden. Einkauf der Produkte: Oktober bis Dezember 2017.
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Kindgerechte Gestaltung: 45 %
Zwei Experten beurteilten beim Sitzkomfort unter anderem, ob Maße, Winkelverhältnisse und Gestaltung von Sitzen und Liegeflächen für bestimmte Altersstufen angemessen sind. Sie nutzten dazu verschiedene Dummys, die Kindern bestimmter Altersstufen entsprechen. Weiterhin prüften sie Gurtsystem, Federung, Regen- und Sonnenschutz.
Handhabung: 35 %
Ein Experte prüfte Warnhinweise in der Gebrauchsanleitung. Fünf Tester beurteilten unter anderem Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Gebrauchsanleitung. Zudem bauten sie die Buggys erstmals auf, klappten sie auf und zusammen, bauten sie um, verstellten etwa die Rückenlehne und luden Gepäck ein. Sie schoben die Wagen und bewerteten dabei unter anderem Schieber, Schiebekraft, Schrittfreiheit und Wendigkeit. Die Feststellbremsen wurden in der Schiebeposition und links und rechts stehend bewertet. Die Testpersonen fuhrenauf verschiedenen Untergründen wie Asphalt, Kopfsteinpflaster und Waldweg und über Hindernisse wie Bordsteine und Treppen. Zudem trugen und transportierten sie die Buggys mit und ohne Kind und verstauten sie in Kleinwagen. Schließlich testeten sie das Reinigen – wie einfach sich etwa Joghurtflecken entfernen und verschmutze Räder abnehmen lassen. Bei den Jogger-Buggys prüften fünf sportliche Frauen und Männer das Fahrverhalten beim Sport, darunter Fahr-, Spurstabilität und Kurvenverhalten beim Joggen oder Skaten. Beim Bremsen prüften sie neben der Feststellbremse das Bremsverhalten der Verzögerungsbremse.
Haltbarkeit: 5 %
Die Prüfung der Haltbarkeit wurde in Anlehnung an DIN EN 1888:2012 (Transportmittel auf Rädern für Kinder) durchgeführt.
In der Klimakammer musste der Schieber des beladenen Buggys je 5 000 Mal Heben und Senken bei minus 5 und 40 Grad Celsius überstehen. Wir prüften Haltbarkeit von Feststellbremsen und Faltmechanismus, Festigkeit der Räder, Rückhaltesysteme, Verschlüsse und Rückenlehne. Zudem fuhren die Buggys auf einem Laufband mit 5 Kilometer pro Stunde über 72 000 eingebaute Stolperstellen. Bei den Jogger-Buggys prüften wir das Rückhaltesystem mit einer höheren Zugkraft von 250 Newton, auch für Schrauben und Nieten galten höhere Anforderungen. Die Laufband-Prüfung absolvierten die Jogger zusätzlich mit 36 000 Hindernissen bei 8 Kilometer pro Stunde.
Die zusätzlichen Prüfungen für die Jogger-Buggys wurden in Anlehnung an die Vorgaben des GS-Zeichens (Prüfgrundsatz für die Sicherheit von Kinderwagen zur sportlichen Nutzung) durchgeführt.
Sicherheit: 5 %
Die Prüfung der Sicherheit wurde in Anlehnung an DIN EN 1888:2012 (Transportmittel auf Rädern für Kinder) durchgeführt.
Auf einer Rampe prüften wir, ob die Buggys standsicher sind und ob sie nach vorn kippen, wenn sie auf ein Hindernis stoßen. Außerdem prüften wir, ob die Gurte halten. Zudem suchten wir nach Quetsch- und Klemmstellen und beurteilten die Sichtbarkeit der Wagen im Dunkeln. Bei den Jogger-Buggys prüften wir Bremsen und Standsicherheit nach zusätzlichen Anforderungen und bewerteten vorhandene Sicherheitsvorrichtungen wie die Handschlaufe.
Die zusätzlichen Prüfungen für die Jogger-Buggys wurden in Anlehnung an die Vorgaben des GS-Zeichens (Prüfgrundsatz für die Sicherheit von Kinderwagen zur sportlichen Nutzung) durchgeführt.
Schadstoffe: 10 %
Wir untersuchten Griffe auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Phthalate und kurzkettige Chlorparaffine. Materialien im Kontaktbereich des Kindes wie Sitzbezüge, Gurte, Verdeck und Regenschutz testeten wir unter anderem auf Flammschutzmittel, Phthalate, Organozinnverbindungen, verbotene Azofarbstoffe und kurzkettige Chlorparaffine.
Die PAK untersuchten wir in Anlehnung an die GS-Spezifikation AfPS GS 2014:01 PAK, Phthalate und kurzkettige Chlorparaffine nach Extraktion mit GC-MS, Flammschutzmittel in Anlehnung an DIN EN 71–9 bis 11, Organozinnverbindungen nach Extraktion in Anlehnung an DIN EN ISO 17353 und verbotene Azofarbstoffe in Anlehnung an § 64 LFGB.
Abwertungen
Abwertungen bewirken, dass sich Mängel verstärkt auf das test-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind in der Tabelle mit einem Sternchen *) gekennzeichnet. Folgende Abwertungen setzten wir ein: Lautete das Schadstoffurteil mangelhaft, konnte das test-Qualitätsurteil nicht besser sein. War der Sitzkomfort ausreichend, konnte das Urteil für kindgerechte Gestaltung maximal eine Note besser sein. War Zusammenlegen und Aufklappen ausreichend, konnte die Handhabung maximal eine Note besser sein.
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