Börse für Haus­halts­jobs Ein (noch) leeres schwarzes Brett

Börse für Haus­halts­jobs - Ein (noch) leeres schwarzes Brett

Wer eine Putz­kraft beschäftigt, tut dies oft schwarz. Abhilfe versprechen Internetportale, die Putzkräfte vermitteln. test zweifelt jedoch an der Legalität dieser Haus­halts­hilfen. Die Vermittler prüfen Papiere nur stich­proben­artig. Juristen sehen deutliche Hinweise für Schein­selb­ständig­keit. Nun hat Bundes­arbeits­ministerin Andrea Nahles eine neue Haus­halts­job-Börse im Internet vorgestellt, die Putz­kräfte und suchende Haushalte zusammenführen soll. test.de hat sie ausprobiert.

Suchen und finden

Das kostenlose Portal ist unter www.haushaltsjob-boerse.de zu erreichen. Statt einer aktiven Vermitt­lung stellt das Portal nur ein virtuelles schwarzes Brett dar: Putz­kräfte, Gärtner, Pfleger, Baby- oder Hundesitter können dort ihre Dienst­leistungen anbieten. Haushalte wählen aus den Stellen­anzeigen aus oder geben ein Gesuch ab. Soweit die Theorie.

Minijobber anmelden

In der Praxis ist das schwarze Brett noch leer. Bei Anfragen für Berlin, Hamburg, Frank­furt/Main, München gibt es bisher keinen einzigen Treffer. Eine entschuld­bare Start­schwierig­keit? Das Portal lebt jedenfalls davon, dass möglichst viele Haus­halts­hilfen ihre Dienste inserieren. Genau das ist fraglich: Die Haus­halts­job-Börse gehört zur Minijob-Zentrale. Wer hier eine Haus­halts­hilfe findet, muss sie bei selbiger anmelden.

Höchs­tens 450 Euro im Monat

Folge: Die Helfer dürfen maximal 450 Euro im Monat verdienen. Nur wenn sie diese Grenze einhalten, zahlen sie selbst keine Steuern und Versicherungen. Der Arbeit­geber führt im höchsten Fall pauschal 14,44 Prozent für Steuern und Versicherungen an die Minijob-Zentrale ab. Bis zu 550 Euro pro Jahr gibt es dann als haus­halts­nahe Dienst­leistung über die Steuererklärung zurück.

Nur ein Zubrot

Minijobs darf jeder ausüben – auch Arbeitnehmer, die bereits mit einer Steuerkarte angestellt sind. Ist der Minijob jedoch das einzige Einkommen, kann davon niemand leben. Gering­fügige Beschäftigungen können daher höchs­tens Zubrot sein. Putz­kräfte, wie die kommerziellen Portale sie vermitteln, leben jedoch häufig von diesen Diensten. Es bleibt also abzu­warten, ob die Minijob-Börse wirk­lich eine faire Alternative zu den kommerziellen Portalen werden kann.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 31.10.2014 um 14:45 Uhr
    Aller Anfang ist schwer

    Wir hätten erwartet, dass die Minijob-Zentrale erst einmal im Rahmen einer „Beta-Test“-Phase für Angebote auf ihrer Webseite sorgt, bevor sie die Seite einer breiteren Öffentlichkeit vorstellt – denn der Erfolg eines solchen Portals steht und fällt oft mit dem ersten Eindruck, den ein Besucher hat. Wer nicht die gesuchten Inhalte (Angebote) findet, kommt unter Umständen nicht wieder. (aci)

  • fpeters am 31.10.2014 um 13:07 Uhr
    Aller Anfang ist schwer

    Wie soll das Portal denn schon viele Angebote aufweisen können, wenn es erst gestern gestartet worden ist?
    Ich habe unsere Annonce jedenfalls sofort dort gepostet. Denn die letzten Versuche, über die örtliche Presse eine Putzhilfe zu finden, die legal und nicht schwarz (sprich: zur klammheimlichen Aufstockung der ALG II-Bezüge) arbeiten will, waren alle gescheitert. Und das, obwohl in der Anzeige ausdrücklich von "auf Minijob-Basis" die Rede gewesen war.
    Kurz: Ich wünsche dem Portal Erfolg - und unserer Suchanfrage auch ...