

Wer eine Putzkraft beschäftigt, tut dies oft schwarz. Abhilfe versprechen Internetportale, die Putzkräfte vermitteln. test zweifelt jedoch an der Legalität dieser Haushaltshilfen. Die Vermittler prüfen Papiere nur stichprobenartig. Juristen sehen deutliche Hinweise für Scheinselbständigkeit. Nun hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles eine neue Haushaltsjob-Börse im Internet vorgestellt, die Putzkräfte und suchende Haushalte zusammenführen soll. test.de hat sie ausprobiert.
Suchen und finden
Das kostenlose Portal ist unter www.haushaltsjob-boerse.de zu erreichen. Statt einer aktiven Vermittlung stellt das Portal nur ein virtuelles schwarzes Brett dar: Putzkräfte, Gärtner, Pfleger, Baby- oder Hundesitter können dort ihre Dienstleistungen anbieten. Haushalte wählen aus den Stellenanzeigen aus oder geben ein Gesuch ab. Soweit die Theorie.
Minijobber anmelden
In der Praxis ist das schwarze Brett noch leer. Bei Anfragen für Berlin, Hamburg, Frankfurt/Main, München gibt es bisher keinen einzigen Treffer. Eine entschuldbare Startschwierigkeit? Das Portal lebt jedenfalls davon, dass möglichst viele Haushaltshilfen ihre Dienste inserieren. Genau das ist fraglich: Die Haushaltsjob-Börse gehört zur Minijob-Zentrale. Wer hier eine Haushaltshilfe findet, muss sie bei selbiger anmelden.
Höchstens 450 Euro im Monat
Folge: Die Helfer dürfen maximal 450 Euro im Monat verdienen. Nur wenn sie diese Grenze einhalten, zahlen sie selbst keine Steuern und Versicherungen. Der Arbeitgeber führt im höchsten Fall pauschal 14,44 Prozent für Steuern und Versicherungen an die Minijob-Zentrale ab. Bis zu 550 Euro pro Jahr gibt es dann als haushaltsnahe Dienstleistung über die Steuererklärung zurück.
Nur ein Zubrot
Minijobs darf jeder ausüben – auch Arbeitnehmer, die bereits mit einer Steuerkarte angestellt sind. Ist der Minijob jedoch das einzige Einkommen, kann davon niemand leben. Geringfügige Beschäftigungen können daher höchstens Zubrot sein. Putzkräfte, wie die kommerziellen Portale sie vermitteln, leben jedoch häufig von diesen Diensten. Es bleibt also abzuwarten, ob die Minijob-Börse wirklich eine faire Alternative zu den kommerziellen Portalen werden kann.
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Wir hätten erwartet, dass die Minijob-Zentrale erst einmal im Rahmen einer „Beta-Test“-Phase für Angebote auf ihrer Webseite sorgt, bevor sie die Seite einer breiteren Öffentlichkeit vorstellt – denn der Erfolg eines solchen Portals steht und fällt oft mit dem ersten Eindruck, den ein Besucher hat. Wer nicht die gesuchten Inhalte (Angebote) findet, kommt unter Umständen nicht wieder. (aci)
Wie soll das Portal denn schon viele Angebote aufweisen können, wenn es erst gestern gestartet worden ist?
Ich habe unsere Annonce jedenfalls sofort dort gepostet. Denn die letzten Versuche, über die örtliche Presse eine Putzhilfe zu finden, die legal und nicht schwarz (sprich: zur klammheimlichen Aufstockung der ALG II-Bezüge) arbeiten will, waren alle gescheitert. Und das, obwohl in der Anzeige ausdrücklich von "auf Minijob-Basis" die Rede gewesen war.
Kurz: Ich wünsche dem Portal Erfolg - und unserer Suchanfrage auch ...