Berufs­unfähigkeits­schutz im Schnell­test Alte Leipziger bietet Tarif mit „Psyche-Klausel“

Berufs­unfähigkeits­schutz im Schnell­test - Alte Leipziger bietet Tarif mit „Psyche-Klausel“

Zu krank zum Arbeiten. Psychische Erkrankungen sind Haupt­ursache Nummer eins für Berufs­unfähigkeit. © Getty Images

Menschen, die psychisch erkrankt waren, finden kaum Berufs­unfähigkeits­schutz. Ein neuer Tarif der Alten Leipziger steht ihnen jetzt offen – er hat aber Risiken.

Berufs­unfähigkeits­versicherung sehr sinn­voll

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann finanzielle Probleme abfedern, wenn jemand aufgrund von Krankheit oder nach einem Unfall nicht mehr arbeiten kann. Doch in der Regel ist der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht möglich, wenn Interes­sierte in Psychotherapie waren oder noch sind, etwa wegen Depression, Angst­störung oder Erschöpfung. Versicherer sehen dann häufig ein hohes Risiko, dass Menschen in Therapie wegen einer psychischen Erkrankung berufs­unfähig werden. Der Versicherer Alte Leipziger bietet nun Menschen mit bestimmten psychischen Vorbelastungen an, Berufs­unfähigkeits­schutz bei ihm abzu­schließen.

Psycho­therapie aufgrund eines Trauerfalls

Den Tarif mit „Psyche-Klausel“ der Alten Leipziger können Menschen abschließen, die beispiels­weise folgende Indikationen oder Maßnahmen hinter sich haben:

  • Probatorische Sitzungen, also Probesit­zungen, vor dem eigentlichen Beginn einer Psycho­therapie.
  • Maximal zehn Arbeits­tage ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit und bis zu 12 Psycho­therapiesit­zungen aufgrund eines Trauerfalls.
  • Maximal zehn Arbeits­tage ununterbrochene Arbeits­unfähigkeit von Studierenden mit Prüfungs­angst oder -stress – ohne Indikation für eine Psycho­therapie.
  • Maximal zehn Arbeits­tage ununterbrochene Arbeits­unfähigkeit aufgrund eines Arbeits­platz­konflikts oder Mobbing – ohne Indikation für eine Psycho­therapie.
  • Maximal zehn Arbeits­tage ununterbrochene Arbeits­unfähigkeit aufgrund einer Kombination mehrerer privater Belastungen – ohne Indikation für eine Psycho­therapie.

Schutz – zuerst ohne psychische Erkrankungen

Wer den Tarif abschließt, hat im Falle einer Berufs­unfähigkeit wegen einer psychischen oder psycho­somatischen Erkrankung zuerst keinen Schutz. Wird jemand aus anderen Gründen berufs­unfähig, etwa aufgrund einer Krebs­erkrankung oder einem Unfall, ist das jedoch direkt nach Vertrags­schluss versichert.

Versicherer bietet Nach­schau­möglich­keit

Im Rahmen einer „Nach­schau­möglich­keit“ bietet die Alte Leipziger die Möglich­keit, den Leistungs­fall „Psyche“ später einzuschließen. Inner­halb von frühestens 12 bis 36 Monaten nach Vertrags­schluss können Versicherte dabei prüfen lassen, ob der Leistungs­ausschluss „Psyche“ entfallen kann. Für die Prüfung müssen sie in einem Extra-Fragebogen unter anderem Auskunft über Krankheiten der Psyche in den letzten fünf Jahren geben, etwa ob sie Beschwerden wie Angst­störung, Essstörung, Schlafstörung oder Erschöpfungs­zustände hatten. Der Versicherer entscheidet dann, ob der Berufs­unfähigkeits­schutz bei ihnen dann auch bei einer psychischen Erkrankung gilt. Eine voll­ständige Gesund­heits­prüfung wie bei Vertrags­schluss wird nicht noch einmal vorgenommen.

Versicherungs­beitrag ändert sich nicht

Der Versicherungs­beitrag ändert sich bei späterem Einschluss des Risikos „Psyche“ nicht. In dem Tarif kann eine BU-Rente von maximal 36 000 Euro im Jahr vereinbart werden. Welche Rentenhöhe individuell maximal vereinbar ist, hängt vom Einkommen des Antrag­stel­lers ab. In der Regel ist eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von etwa 80 Prozent seines oder ihres Netto­einkommens möglich.

Fazit: Risiko, bei psychischer Erkrankung nicht geschützt zu sein

Psychische Erkrankungen sind die Haupt­ursache für Berufs­unfähigkeit. Ob eine solche Erkrankung nach einer „Nach­schau­möglich­keit“ dann doch mitversichert wird, können Kundinnen und Kunden bei Vertrags­schluss noch nicht wissen. Unser Fazit deshalb: Sie riskieren mit diesem Tarif, für solche Fälle auch dauer­haft keinen Schutz zu haben.

Tipp: Bei vielen Berufs­unfähigkeits­versicherern gibt es die Chance auf einen Vertrags­schluss, wenn Sie nach Abschluss einer ambulanten Psycho­therapie mindestens fünf Jahre vergehen lassen, bevor Sie sich um einen Vertrag bemühen. Hintergrund: Im Gesund­heits­fragebogen beim Antrag auf Berufs­unfähigkeits­schutz fragen sehr gut getestete Versicherungen nach ambulanten Behand­lungen und Therapien meistens nur fünf Jahre zurück.

Wichtiger Berufs­unfähigkeits­schutz

Berufs­unfähigkeits­versicherungen sind ein sehr guter Schutz, wenn eine Erwerbs­tätig­keit aus gesundheitlichen Gründen länger oder sogar dauer­haft nicht mehr möglich ist. Ein guter Versicherer zahlt die vereinbarte Rente, wenn Versicherte voraus­sicht­lich für mindestens sechs Monate nicht mehr in der Lage sind, den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben. Im Ideal­fall ist die Berufs­unfähigkeits­rente so hoch, dass der Lebens­stan­dard aus dem Berufs­leben aufrecht­erhalten werden kann.

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.