Bausparkassen kündigen alte Verträge und verweigern Kunden den Zinsbonus. test.de stellt typische Bonusfallen vor und erklärt, wie Bausparer ihr Geld retten.
Bausparkassen gehen immer rabiater gegen Kundinnen und Kunden vor, die noch einen alten Vertrag mit hohen Guthabenzinsen haben. Sie nutzen nicht nur jede Möglichkeit, die für sie unrentablen Verträge zu kündigen. Darüber hinaus weigern sie sich oft, Bonuszinsen auszuzahlen, die sie bei Vertragsabschluss als Belohnung versprochen haben, wenn ihre Kunden auf das Darlehen verzichten, auf das sie Anspruch haben.
Die Kassen berufen sich auf komplizierte Bedingungen im Kleingedruckten und eine für sie günstige Rechtsprechung. Wer nicht aufpasst, verliert oft mehrere Tausend Euro an Extrazinsen.
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Stiftung_Warentest am 08.11.2021 um 16:41 Uhr
Zins auf Bonuszins
@corneliam51: Es gibt es eine verwirrende Vielzahl an unterschiedlichen Bonusregelungen. Das ist je nach Tarif unterschiedlich und hängt von der genauen Formulierung in den ABB ab. Deswegen bedarf es immer der Sichtung der konkreten Bausparbedingungen. Erhöht sich nach den Bausparbedingungen der Guthabenzinssatz rückwirkend ab Vertragsbeginn um den Bonuszinssatz, werden auch die Bonuszinsen am Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben und in der Folgezeit mitverzinst. Häufig gibt es aber auch eine Regelung, nach der der Bonus z.B. 100 Prozent der gutgeschrieben (Basis-)Zinsen beträgt und am Vertragsende ausgezahlt wird. In diesem Fall wird der Bonus nicht mitverzinst.
Ein Punkt fehlt aus meiner Sicht in dem Artikel, nämlich inwieweit Zinsen auf die Bonuszinsen anfallen. Zwar steht erst bei Vertragsende fest, ob Bonuszinsen anfallen. Aber diese sollen nachträglich den ursprünglichen - niedrigeren - Zinssatz erhöhen. Streng genommen könnte das bedeuten, dass sich rückwirkend die ursprünglichen niedrigeren Zinsen jährlich erhöhen, diese dem Guthaben gutzuschreiben sind und damit darauf in den Folgejahren ebenfalls Zinsen anfallen. Das kann sich im Einzelfall bei höheren Bausparleistungen auf einen 4-stelligen Betrag auswirken. Der BHW sieht das anders. Gibt es dazu evt. gerichtliche Entscheidungen? PS: Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt!
Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion, bislang war mir lediglich bekannt, dass die Bausparkassen ihre alten Verträge loswerden wollen. Zu welchen Mitteln dort zwischenzeitlich gegriffen wird, hat mir der Artikel aufgezeigt. Vielen Dank für die vielen Informationen. Ich habe mich zwischenzeitlich bei dem im Artikel erwähnten Freiburger Rechtsanwalt Andreas Mayer beraten lassen. Seine Dienstleistung kann man zusammengefasst auf den Punkt bringen: Top-Leistung! Mandatsaufnahme, Bearbeitungsprozess, Preis-/Leistung, Ergebnis » nicht zu überbieten. M. Pfalzer
Moin, die Alte Leipziger hat mir heute eine Kündigung zugeschickt, da "angeblich" die Regelbesparung nicht eingehalten wurde und die so fehlenden Beiträge nachzuzahlen sind. Komisch, 2018 kam eine entsprechende Kündigung und seitdem alle Beiträge eingezahlt und auch die geforderten Beträge nachgezahlt. Damals wollte ich auch auch mehr einzahlen, die Annahme dieses angeblichen "Sonderzahlung" wurde explizit verweigert. Nur komisch, das gerade jetzt derartige fehlende Beiträge, deren Nachzuahlung 2018 verweigert wurde, jetzt als Kündigungsgrund herhalten sollen. Ich werd mich mal informieren und einen entsprechenden Rechtsanwalt suchen.
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@corneliam51: Es gibt es eine verwirrende Vielzahl an unterschiedlichen Bonusregelungen. Das ist je nach Tarif unterschiedlich und hängt von der genauen Formulierung in den ABB ab. Deswegen bedarf es immer der Sichtung der konkreten Bausparbedingungen.
Erhöht sich nach den Bausparbedingungen der Guthabenzinssatz rückwirkend ab Vertragsbeginn um den Bonuszinssatz, werden auch die Bonuszinsen am Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben und in der Folgezeit mitverzinst.
Häufig gibt es aber auch eine Regelung, nach der der Bonus z.B. 100 Prozent der gutgeschrieben (Basis-)Zinsen beträgt und am Vertragsende ausgezahlt wird. In diesem Fall wird der Bonus nicht mitverzinst.
Ein Punkt fehlt aus meiner Sicht in dem Artikel, nämlich inwieweit Zinsen auf die Bonuszinsen anfallen.
Zwar steht erst bei Vertragsende fest, ob Bonuszinsen anfallen. Aber diese sollen nachträglich den ursprünglichen - niedrigeren - Zinssatz erhöhen. Streng genommen könnte das bedeuten, dass sich rückwirkend die ursprünglichen niedrigeren Zinsen jährlich erhöhen, diese dem Guthaben gutzuschreiben sind und damit darauf in den Folgejahren ebenfalls Zinsen anfallen. Das kann sich im Einzelfall bei höheren Bausparleistungen auf einen 4-stelligen Betrag auswirken.
Der BHW sieht das anders.
Gibt es dazu evt. gerichtliche Entscheidungen?
PS: Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt!
Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,
bislang war mir lediglich bekannt, dass die Bausparkassen ihre alten Verträge loswerden wollen. Zu welchen Mitteln dort zwischenzeitlich gegriffen wird, hat mir der Artikel aufgezeigt. Vielen Dank für die vielen Informationen.
Ich habe mich zwischenzeitlich bei dem im Artikel erwähnten Freiburger Rechtsanwalt Andreas Mayer beraten lassen. Seine Dienstleistung kann man zusammengefasst auf den Punkt bringen: Top-Leistung! Mandatsaufnahme, Bearbeitungsprozess, Preis-/Leistung, Ergebnis » nicht zu überbieten.
M. Pfalzer
Moin,
die Alte Leipziger hat mir heute eine Kündigung zugeschickt, da "angeblich" die Regelbesparung nicht eingehalten wurde und die so fehlenden Beiträge nachzuzahlen sind.
Komisch, 2018 kam eine entsprechende Kündigung und seitdem alle Beiträge eingezahlt und auch die geforderten Beträge nachgezahlt. Damals wollte ich auch auch mehr einzahlen, die Annahme dieses angeblichen "Sonderzahlung" wurde explizit verweigert. Nur komisch, das gerade jetzt derartige fehlende Beiträge, deren Nachzuahlung 2018 verweigert wurde, jetzt als Kündigungsgrund herhalten sollen.
Ich werd mich mal informieren und einen entsprechenden Rechtsanwalt suchen.