Die Teilkaskoversicherung zahlt auch für Schäden, die durch ein Unwetter entstehen. Allerdings nicht uneingeschränkt: Es kommt auf das Unwetterereignis an. Wird das Auto etwa durch eine Überschwemmung beschädigt, erhält der Versicherte Geld. Bleibt das Auto aber beim Durchfahren einer überschwemmten Straße liegen, springt die Versicherung nicht ein. Ausnahme: Der Fahrer will sein Auto vor der Flut in Sicherheit bringen und muss dabei durch Wasser fahren.
Finanztest sagt, wann Teilkaskoschutz bei Unwettern greift und in welchen Fällen Versicherte den Schaden selbst zahlen müssen.
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