Arbeitslose Sofort auf Jobangebot bewerben

Arbeitslose, die nicht unverzüglich auf ein Jobangebot der Agentur für Arbeit reagieren, riskieren eine Sperre des Arbeitslosen­geldes (Az. L 9 AL 46/04). Das Landessozialgericht Hessen ­bestätigte eine Entscheidung der Agentur für Arbeit, die einem Arbeitslosen für drei Wochen das Arbeitslosengeld verweigerte. Die Behörde hatte dem Mann ein Stellenangebot zugeschickt und vermerkt, er müsse sich umgehend bei der Firma um ein Vorstellungsgespräch bemühen. Der 28-jährige Arbeitslose schickte die Bewerbung aber erst nach zwei Wochen.

Im Prozess konnte er nicht belegen, dass er sofort bei der Firma angerufen hatte. Die Firma bestritt, jemals einen Anruf oder Bewerbungsunterlagen bekommen zu haben.

Tipp: Sollen Sie sich „umgehend“ bei einem Arbeitgeber melden, müssen Sie spätestens am Tag nach Zugang des Vermittlungsvorschlags der Arbeitsagentur ein Vorstellungsgespräch vereinbaren oder eine Bewerbung abschicken. Später reagieren dürfen Sie nur aus wichtigem Grund, etwa wegen Krankheit. Dokumentieren Sie, wann Sie mit wem worüber gesprochen haben. Lassen Sie einen Zeugen zuschauen, wie Sie die Bewerbung eintüten und in einen Briefkasten einwerfen.

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