Abgas­skandal Gericht erklärt Skandal­autos trotz Nach­rüstung für illegal

Abgas­skandal - Gericht erklärt Skandal­autos trotz Nach­rüstung für illegal

Auspuff-Ärger. Abgase enthalten bei fast allen Autos mit Diesel­motor, die bis 2020 zugelassen wurden, viel mehr giftiges Stick­oxid als erlaubt. Klare Ansage vom Europäischen Gerichts­hof: Die Käufer dieser Autos sind zu entschädigen. © Getty Images / Herbert Kehrer

Die VW-Skandal­autos sind trotz Nach­rüstung illegal. Das Ober­verwaltungs­gericht Schleswig bestätigte: Die Freigabe-Bescheide des Kraft­fahrt­bundes­amts sind aufgehoben.

Auch die von VW auf Geheiß des Kraft­fahrt­bundes­amts (KBA) nach Bekannt­werden des Abgas­skandals neu entwickelte Motorsteuerung ist rechts­widrig, urteilte nun auch das Ober­verwaltungs­gericht Schleswig. Es bestätigte damit die Aufhebung des Freigabe­bescheids durch das Verwaltungs­gericht Schleswig. Das Kraft­fahrt­bundes­amt muss nun die erforderlichen Maßnahmen anordnen, um die Skandal­autos endgültig ausreichend sauber zu machen – oder sie aus dem Verkehr ziehen. „Endlich“, freut sich Rechts­anwalt Remo Klinger. Er hatte die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH) als Kläger vor Gericht vertreten.
Ober­verwaltungs­gericht Schleswig, Urteil vom 25.09.2025
Aktenzeichen: 4 LB 36/23
Kläger­anwälte: Prof. Dr. Remo Klinger und David Krebs von der Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin

Das Urteil gilt direkt für VW Golf Plus mit 2.0-TDI-Motor von 2016. Auch alle anderen vergleich­baren Autos von sowohl VW als auch allen anderen Herstel­lern verwenden für ältere Autos ganz ähnliche Motorsteuerungen. Sie sind mit an Sicherheit grenzender Wahr­scheinlich­keit ebenfalls illegal. Weitere 118 Klagen der DUH gegen ähnliche Freigabe­bescheide sind noch anhängig. Erst nach der Norm Euro 6d ab Herbst 2019 zugelassene Fahr­zeuge gelten als zuver­lässig sauber und dürften legal unterwegs sein.

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  • JVD03 am 09.08.2025 um 14:05 Uhr
    Verweis auf Gansel RA - schlechte Erfahrung

    Sie verweisen in Ihrem Bericht auf Gansel Rechtsanwälte mit einem Link. Unabhängig davon, dass das als Empfehlung verstanden werden könnte, muss ich von sehr schlechten Erfahrungen mit dieser Kanzlei berichten. Die erste Ausführung der Klageschrift gegen Audi (Euro 5, 3 Liter Diesel) bezog sich auf einen Motor mit Ad-Blue-Einspritzung, was mein Fahrzeug gar nicht hat. Die beklagte Partei hat diese Klageschrift mit Genuss auseinandergenommen, das Verfahren 1. Instanz habe ich verloren. Mittlerweile war ich beim BGH. Der mich dort vertretende Anwalt mit Zulassung am BGH beklagte die Mängel in der ursprünglichen Klage. So weit meine Erfahrungen mit Gansel Rechtsanwälte.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 11.11.2024 um 09:19 Uhr
    Kleiner Schadensersatz

    @vsnews: Rechnen Sie zunächst aus, wie hoch in Ihrem Fall die Nutzungsentschädigung liegt. Die Formel dafür finden Sie in der Antwort auf die Frage:
    Ich will vom Kauf zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Anrechnen lassen soll ich mir einen Betrag für meine gefahrenen Kilometer. Wie wird der berechnet?

    Schätzen Sie dann den Restwert Ihres Wagens ein. Das ist leider nicht ganz einfach. Entscheidend ist, was Sie selbst für den Wagen noch bekommen würden. Die Gerichte nutzen oft die so genannte "Schwacke-Liste" und ziehen vom dort genannten Preis 15 Prozent Händlermarge ab. Ziehen Sie anschließend die Summe von Nutzungsentschädigung und Restwert vom Kaufpreis des Wagens ab. Ist das Ergebnis negativ, müssen Sie den Schadenersatz um diesen Betrag kürzen. Übersteigt der negative Betrag ihren Schadenersatzanspruch, entfällt er völlig.

    Für Abgasskandal-Opfer, die ihren Wagen neu gekauft haben, gilt deshalb: Bei als Gebrauchtwagen beliebten Modellen, die noch nach der Hälfte der von ihnen zu erwartenden Laufleistung (bei Mittelklasse-Modellen oft 125 000 Kilometern, Oberklasse 150.000 Kilometern) Laufleistung für mehr als die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises gehandelt werden, sinkt der kleine Schadenersatz bereits. Bei gebraucht erworbenen Autos wird es wegen des sich verlangsamenden Wertverlusts eher noch etwas häufiger so sein, dass der Schadenersatzanspruch sinkt.

  • vsnews am 10.11.2024 um 16:11 Uhr
    Kleiner Schadensersatz "Restwert/gefahrene Km"

    @Stiftung_Warentest:
    @"Allerdings sind der Restwert des Wagens sowie der Gegenwert von Kilometern jenseits der Lebenserwartung als Vorteil anzurechnen." aus Ihrem Eintrag vom 08.04.2024:
    Könnten Sie vielleicht präziseren, wie genau nach welcher mathematischen Formel dies erfolgt? Und wie Sie zu dem Grenzwert von 125.000 km kommen, sofern sich dieser nicht offensichtlich aus der Formel ergibt. Danke!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 08.04.2024 um 10:27 Uhr
    Kleiner Schadensersatz

    @alle: Der kleine Schadenersatz lag in den meisten Fällen, zu denen es bisher Urteile gibt, bei 10 Prozent des Kaufpreises. Allerdings sind der Restwert des Wagens sowie der Gegenwert von Kilometern jenseits der Lebenserwartung als Vorteil anzurechnen. Bei Autos, für die gebraucht im Verhältnis zum Neupreis recht viel gezahlt wird, kann der Schadenersatz deshalb schon bei wenig mehr als 125 000 Kilometern auf 0 sinken.

  • floflo1990 am 08.04.2024 um 10:08 Uhr
    Musterfeststellungsklage gegen Mercedes

    Hier noch ergänzend der Link zur Pressemitteilung des OLG Stuttgart. Das Urteil selbst ist m.W. noch nicht veröffentlicht.
    https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/24_+Zivilsenat_+Musterfeststellungsurteil+in+dem+Musterfeststellungsverfahren+des+Bundesverbands+der+Verbraucherzentralen+und+Verbraucherverbaende+gegen+die+Mercedes-Benz+Group+AG/?LISTPAGE=8975136