Verträge kündigen für Verstorbene Wie schnell Erben nach einem Todes­fall reagieren müssen

Verträge kündigen für Verstorbene - Wie schnell Erben nach einem Todes­fall reagieren müssen

Verträge sichten. Stirbt ein Mensch, müssen Angehörige Dokumente und Ordner des oder der Verstorbenen durch­sehen und viele Verträge beenden. © Getty Images / adventtr

Erben treten mit dem Tod eines Angehörigen auch in dessen Verträge ein. Manche enden auto­matisch. Die meisten müssen gekündigt werden.

Mit dem Tod eines Menschen geht sein Vermögen als Ganzes sofort auf seine Erben über. Diese werden Rechts­nach­folger des oder der Verstorbenen, ohne dass sie etwas dafür tun müssen. Was Juristen Gesamt­rechts­nach­folge nennen, hat weitreichende Konsequenzen. Wer erbt, über­nimmt alles: Immobilien, Barvermögen, Verträge und Schulden.

Der Erbe oder die Erbin tritt in die recht­lichen Fußstapfen des oder der Verstorbenen. Zum Nach­lass gehören auch Versicherungen, Energieverträge, Internet­anschluss und Zeitungs­abos. Anders als vielleicht gedacht, endet nicht jeder Vertrag auto­matisch. Die Rechts­expertinnen der Stiftung Warentest sagen, was zu tun ist und welchen Vertrag Angehörige wie beenden.

Angebot auswählen und weiterlesen

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.