Schorn­steinfeger Wie oft der Kamin­kehrer kommen darf

Datum:
  • Text: Alrun Jappe
  • Faktencheck: Angela Ortega-Stülper
Schorn­steinfeger - Wie oft der Kamin­kehrer kommen darf

Schorn­steinfeger. Kamin­kehren ist nur eine seiner Aufgaben. Er darf auch Heizungen still­legen. © picture alliance / Westend61 / Roman Märzinger

Wie viel ein Schorn­steinfeger kosten darf und welche Aufgaben er hat, ist gesetzlich geregelt. Hier ist ein Über­blick über Rechte, Pflichten und Angebote.

Der Schorn­steinfeger bringt Glück, so hieß es im Mittel­alter. Damals brannten ganze Straßenzüge nieder, wenn Schorn­steine nicht richtig gereinigt waren und der Ruß darin Feuer fing. Heut­zutage bietet die schwarze Zunft viele weitere Leistungen von Energieberatung bis Heizungs­einbau an.

Beliebt ist sie nicht bei allen Haus­eigentümern. Immer wieder schreiben uns verärgerte Lese­rinnen und Leser. Für sie ist der Schorn­steinfeger eher ein lästiges Übel, der uner­wünscht häufig kommt, gefühlt ungerecht­fertigt hohe Rechnungen schickt und schlimms­tenfalls die Heizung still­legt. Darf der das? Muss ich mir das gefallen lassen? Die Stiftung Warentest gibt Antworten auf häufige Fragen.

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Kommentarliste

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  • philipt am 22.04.2023 um 13:12 Uhr
    Geldmacherei

    Schornsteinfegerkosten steigen seit Jahren überproportional und haben sich ggü. vor 10 Jahren teilweise vervierfacht!!!
    Bei den hoheitlichen Aufgaben tauchen plötzlich Posten auf, die diese Preissteigerungen rechtfertigen sollen. Z.B. "Überprüfung der Nachrüstung von Ausstattungen von Zentralheizungen in bestehenden Gebäuden / Pflichterfüllung" bei einer 7 Jahre alten Heizung??? OHNE IN DER LAGE ZU SEIN ZU ERKLÄREN WAS GENAU "ÜBERPRÜFT" WURDE!!! oder "Messung der Brennstofffeuchte" bei einem vorhandenen Nachweis usw.
    Freie Tätigkeiten auszuschreiben ist alleine wegen der Anfahrtpauschale nicht wirtschaftlich bzw. Unsinn. Vom Gesetzgeber gut gemeint, aber schlecht in der Umsetzung. Solange hoheitlichen Aufgaben (Umfang und Somit Rechnungshöhe ist vom Bezirksschornsteinfeger z.Z. frei wählbar) und freien Tätigkeiten nicht gemeinsam frei ausgeschrieben werden dürfen, ist keine Besserung in Sicht. Dafür ist aber vermutlich die Schornsteinfeger-Lobby zu stark.
    Gruß TPH

  • VerbraucherInfo am 03.12.2015 um 23:07 Uhr
    Schornsteinfeger sind die Besten

    Es hat sich bestätigt, dass dieser sowohl auf Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite durchorganisierte Berufsstand die Chancen der Marktöffnung nutzten. Sie sind heute die Berufsgruppe, welche die meisten Energieausweise ausstellen, in der Energieeffizienzexpertenliste als Berufsgruppe am häufigsten vertreten sind und mit ihrem neuen Meisterberufsbild ihr Expertenwissen zukunftsweisend vom Gesetzgeber bestätigt bekamen. Es ist der Berufsstand, der sich selbst eine Ausbildungsausgleichskasse in eigenständiger Selbstverwaltung durch die Sozialpartner verordnet hat, der selbst Bildungs- und Internatstätten unterhält und keine Nachwuchssorgen hat. Da ist alles geregelt und für Deutschland ein Vorzeigehandwerk. Viel Glück mit weiterer Kritik.

  • krebsgeschichten am 21.10.2013 um 17:47 Uhr
    Überprüfungs-Termine vielfach überflüssig

    Nichts rechtfertigt technisch die engen Messintervalle für moderne, prozessorgesteuerten einfachen Wohnhaus-Feuerungsanlage. diese unterliegen wesentlich geringerem Verschleiß, als beispielsweise Automotoren, deren Abgaswerte auch nur alle zwei Jahre gemessen werden. Die regulären Heizungs-CO-Werte liegen regelmäßig im Promillebereich der Zulässigkeit.
    Wie ein aktueller Ölkessel einen Hausbrand verursachen kann, bleibt der Feger Geheimnis, ebenso ist das berühmte "Dohlennest" im Schornstein wohl so wahrscheinlich ist, wie die Annahme, der Storch bringt die Kinder. Das Monoxid im Schlot würde die Vögel doch schon beim Bau vergiften.
    Das Prüfprotokoll "unseres" Fegers bezeichnete die Aufsichtsbehörde als "weitgehend richtig", gleich wie teilweise falsch, damit war nur dem Feger gedient, der den vollen Preis dafür kassiert - Begründung : die Falscheinträge "haben keine Folgen", dies hilft weder der Umwelt noch der Brandsicherheit. - Soviel zum Sachverstand so mancher Innungsmitgliede

  • krebsgeschichten am 21.10.2013 um 17:04 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • krebsgeschichten am 21.10.2013 um 17:03 Uhr
    Kaminfeger-Innung vertritt Mitgliederinteressen

    Der Rat, sich an die Innung zu wenden bleibt in der Praxis nutzlos, da die Innungen mit Mitgliedsbeiträgen finanzierte Interessensvertretung der Kaminfeger sind. Natürlich wollen die Innungen dies so haben, damit sich tunlichst niemand an die Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltungsamt, Landratsamt, Stadt) wendet und so unliebsame Fakten bekannt würden. Deren Aufgabe ist (wäre) die Überwachung der Feger. Da die (diesen übergeordneten) Behörden die Feger-Bezirksstellen vergeben, ist es wichtig, dass diese von Problemen in den Kehrbezirken erfahren, wie sie z. B. von 'IImgun' geschildert werden. Klingt verdächtig nach dreister Gebührenüberhebung gem.Strafgesetzbuch. Kenne Fälle wo Kosten vom Feuerstättenbescheid für ein Wohnhaus mit zwei Kaminen tolle DREI MAL in der Abrechnung auftauchen.
    Warentest sollte nicht, wie hier, die Ansichten der "armen" Bezirksfeger (fixe 2 - 3000 Einheiten mal Gebühr 60 € = gut 6-stellig) vorstellen den Hinweis auf die zuständigen Behörden jedoch verschweigen.