
Was tut mir gut? Gesunde Essgewohnheiten lassen sich erlernen. © Stocksy / Marusya Wrobel
Mit einer Ernährungsberatung lässt sich Gewicht reduzieren und auch einige Krankheiten können gemildert werden. Krankenkassen beteiligen sich oft an den Kosten.
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Alle Testergebnisse für ErnährungsberatungEgal ob Gicht, Adipositas, Arthrose oder Diabetes – mit einer angepassten Ernährung lassen sich Beschwerden oftmals lindern. Ernährungsberatung kann Patienten dazu befähigen, Auswahl und Zubereitung von Lebensmitteln und das Essverhalten nachhaltig zu verändern. Das kostet meist zwischen 90 und 140 Euro pro Sitzung. Doch gesetzlich Versicherte erhalten von ihrer Krankenkasse oft einen Zuschuss zur Ernährungsberatung. Dieser beträgt bei den meisten Kassen zwischen 100 und 400 Euro pro Jahr, bei einzelnen Kassen auch mehr, manchmal sogar vierstellig. Die Tabelle der Stiftung Warentest zeigt, welche Kasse wofür wie viel bezahlt.
Übrigens: Auch Gesunde können von ihrer Kasse Zuschüsse bekommen – für Kurse, die sich mit dem Thema gesunde Ernährung beschäftigen: Sei es, dass sie etwa abnehmen oder ihre Ernährung auf vegetarische Kost umstellen wollen. Oft sind diese auch als Online-Angebote buchbar. Unser Test verrät, wie viel die Kassen für diese Präventionsmaßnahme bezahlen.
Ernährungsberatung Krankenkasse – warum der Vergleich für Sie lohnt
Testergebnisse
Wir zeigen für 68 Krankenkassen aus unserem Dauertest detailliert, wie viel sie für eine Ernährungstherapie zahlen und welche Kosten sie übernehmen, wenn Gesunde im Wege der Prävention an Ernährungsberatungskursen teilnehmen. Zudem nennen wir die Beitragssätze der Kassen.
Der höchste Zuschuss zur Ernährungsberatung
Sie können sich die Ergebnisse Ihrer eigenen Krankenkasse anzeigen lassen, aber auch verschiedene Krankenkassen miteinander vergleichen. Zahlt eine andere Kasse deutlich mehr für Ernährungsberatung als Ihre bisherige Kasse, kann unter Umständen ein Kassenwechsel sinnvoll sein.
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Alle Testergebnisse für ErnährungsberatungErnährungsberatung von der Krankenkasse
Wir haben bei 68 Krankenkassen erhoben, wie viel sie im Krankheitsfall für eine Ernährungstherapie zahlen und was ihnen Ernährungskurse für Gesunde wert sind. In den von uns erfassten Kassen sind etwa 97 Prozent aller Beitragszahlenden versichert. Nicht berücksichtigt haben wir „geschlossene Krankenkassen“, die nur für bestimmte Gruppen (etwa Mitglieder eines Unternehmens) offen sind. Darüber hinaus sind folgende Kassen nicht enthalten: BKK Akzo Nobel, BKK Werra-Meissner, Bosch BKK und WMF BKK.
Wann zahlt die Krankenkasse für Ernährungsberatung?
Die Zuschüsse für eine Ernährungstherapie sind keine gesetzlich geregelte Kassenleistung, sondern eine Ermessensleistung: Die Krankenkassen können den Zuschuss anbieten, müssen es aber nicht. So kann es sein, dass die eine Kasse nur eine Ernährungstherapie bei Diabetes oder Adipositas anbietet. Ebenso kann es sein, dass eine andere den Zuschuss generell ablehnt oder immer nur im Einzelfall gewährt. Jede Kasse hat andere Voraussetzungen für die Kostenübernahme.
Bei den Zuschüssen im Bereich der Gesundheitskurse ist das anders: Hier erstatten die Kassen pro Jahr die Kosten für maximal zwei Kurse – in welcher Höhe, dürfen sie selbst entscheiden. Bietet die Kasse eigene Ernährungskurse, sind diese oft auch ohne weitere Kosten für Versicherte buchbar.
Krankenkasse wechseln
Bezuschusst Ihre Kasse keine Ernährungstherapie und sind Sie generell mit Ihrer Kasse unzufrieden, können Sie einen Kassenwechsel in Erwägung ziehen. Ein Wechsel ist einfach und jederzeit möglich, wenn Sie schon mindestens 12 Monate Mitglied bei Ihrer Kasse sind. Mehr dazu und zu allgemeinen Informationen zeigt unser kostenloses Special zur gesetzlichen Krankenversicherung.
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Alle Testergebnisse für Ernährungsberatung-
- Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, oft auch Check-Up genannt. test.de erklärt die Regelung.
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- Unter welchen Bedingungen gelingt es am besten, Gewichtsverluste dauerhaft zu halten? Das treibt viele um. Eine britische Übersichtsstudie liefert neue Erkenntnisse.
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- Gesetzlich Versicherte können viele Vorsorgeuntersuchungen, zum Beispiel für Hautkrebs nutzen. Darmkrebsvorsorge können Kassenpatientinnen jetzt schon ab 50 Jahre machen.
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