Drohnenversicherungen im Vergleich freischalten
- Testergebnisse für 18 separate Drohnen-Haftpflichtversicherungen 3/25
- Testergebnisse für 8 separate Drohnen-Kaskoversicherungen 3/25
Im Test
Die Stiftung Warentest hat Absicherungsangebote für privat genutzte Drohnen geprüft (Haftpflicht und Kasko).
Drohnen für Versicherungsbeitrag
Bei unseren Modell-Drohnen handelt es sich um folgende Geräte
- DJI Mini 3 (Kaufpreis rund 370 Euro/ Gewicht: 248 g),
- DJI Air 2S (Kaufpreis rund 900 Euro/ Gewicht 595 g).
Schutz über eine Privathaftpflichtversicherung
Den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtschutz bietet oft bereits die private Haftpflichtversicherung (PHV). Wir zeigen hier die günstigsten Angebote mit sehr guten Drohnenschutz aus unserem PHV-Test, den wir regelmäßig aktualisieren.
Aufgenommen haben wir nur Tarife, die Schäden beim privaten Gebrauch von Drohnen bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro pauschal versichern. Sie gelten für Drohnen bis zu einem Gewicht von mindestens 2,5 Kilogramm. Manche dieser Angebote versichern auch schwerere Drohnen.
Die PHV-Policen machen in der Regel keine Einschränkung hinsichtlich der Zahl der versicherten Drohnen. Hat in einer Familie etwa die Tochter und der Vater jeweils eine Drohne, wären beide Flugmodelle über einen Familien-PHV-Tarif abgesichert.
Drohnenschutz über eine Drohnen-Haftpflichtversicherung
Drohnenbesitzer können auch einen separaten Haftpflichtschutz abschließen . Mitversichert: Familienmitglieder und Dritte, wenn sie die Drohne mit Billigung des Drohnenbesitzers steuern. Selbstständiges Fliegen im Modus „Autonomes Fliegen“ ist über die genannten Tarife versichert (es gelten aber strenge Flugregeln). Schutz bei Schäden im Ausland: Mindestens drei Jahre europaweit, ein Jahr weltweit – teilweise sind einzelne Länder aber nicht versichert.
So lesen Sie die Testtabelle:
- Versicherungssumme. Der Betrag, den ein Versicherer für einen Schaden höchstens zahlt.
- Selbstbehalt. Je nach Anbieter trägt der Versicherungskunde im Schadensfall eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.
- Anzahl Drohnen. In der Tabelle geben wir die Zahl der versicherten Drohnen an. Versichert ist aber oft nur eine Drohne in der Luft.
- Öffentliche Veranstaltungen. Ja‑Häkchen= Versichert ist grundsätzlich die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, zum Beispiel Flug-Shows. Es gelten aber strenge Flugregeln für das Überfliegen von Menschen.
- Forderungsausfalldeckung. Ja‑Häkchen= Der Versicherer zahlt bis zur Höhe der angegebenen Versicherungssumme für fremdverschuldete Schäden, die dem Versicherten entstehen und für die er vom Schädiger keinen Ersatz erhält, obwohl er sie gerichtlich geltend gemacht hat.
- Neuwertentschädigung. eingeschränkt= Der Versicherer erstattet nur unter bestimmten Bedingungen den Neuwert der durch die Drohne beschädigten/zerstörten Sache (Beispiel: Zerstörte Sache darf im Schadensfall nicht älter als 18 Monate sein).
- Gewerbliche Einnahmen möglich. Ja‑Häkchen = Versichert sind auch Drohnenschäden, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit entstanden sind (etwa dem Verkauf von Luftbildern). Es darf sich aber nur um eine gewerbliche Tätigkeit in kleinem Umfang handeln. Die jährlichen Einnahmen aus der gewerblichen Tätigkeit mit der Drohne dürfen einen bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigen (Beispiel: Maximal 3 000 oder 6 000 Euro Gewinn aus gewerblicher Tätigkeit mit Drohne). Je nach Versicherer fällt dieser Betrag verschieden aus.
Kasko: Schutz für Schäden an der eigenen Drohne
Schäden an der Drohne lassen sich durch eine Kaskoversicherung absichern. Schutz bei Schäden im Ausland: mindestens drei Jahre europaweit, bis auf Degenia und Kravag Basis ein Jahr weltweit (eventuell mit Ausnahme einiger Länder).
Bei Streit mit dem Versicherer können Kunden kostenlos den Versicherungsombudsmann anrufen.
So lesen Sie die Testtabelle:
- Versicherungssumme. Betrag, den ein Versicherer für Schäden höchstens zahlt.
- Selbstbehalt. Je nach Anbieter trägt der Kunde im Schadensfall eine Selbstbeteiligung von zum Beispiel 150 Euro.
- Keine Rückkehr-Automatik erforderlich. Ja‑Häkchen = Versicherbar sind auch Drohnenmodelle, die keine „Coming Home/Failsafe-Funktion“ haben. Diese Funktion sorgt dafür, dass die Drohne im Fall eines Signalverlusts oder einer niedrigen Batterieleistung automatisch an die Startposition zurückkehrt oder automatisch landet.
- Versicherungsschutz beginnt sofort. Ja‑Häkchen = Der Versicherungsvertrag beginnt unverzüglich. Es gibt keine Wartezeit.
- Neuwertentschädigung. eingeschränkt= Versicherer erstattet nur unter bestimmten Bedingungen den Neuwert der zerstörten Drohne (Beispiel: Drohne bei Schadensfall nicht älter als 12 beziehungsweise 18 Monate).
- Versichertes Zubehör. Ja‑Häkchen = Neben der Drohne ist auch Zubehör (Fernsteuerung, Ladegerät, Touchpad) versichert.
- Versicherte Gefahren. Ja‑Häkchen= Neben Flugunfällen (etwa Absturz durch Windböe) sind auch weitere Ereignisse versichert.
Drohnenversicherungen im Vergleich freischalten
- Testergebnisse für 18 separate Drohnen-Haftpflichtversicherungen 3/25
- Testergebnisse für 8 separate Drohnen-Kaskoversicherungen 3/25
-
- Jeder Drohnenhalter braucht eine Haftpflichtversicherung und muss sich registrieren. Wir sagen, wie das geht, welche Police Schutz bietet und welche Flugregeln gelten.
-
- Wer ein Auto versichert, beschränkt oft den Fahrerkreis, um Prämie zu sparen. Wir zeigen die Möglichkeiten, wenn das ausnahmsweise mal anders sein soll.
-
- Die Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Folgen eigener Fehler. Im Privathaftpflicht-Vergleich sind über 400 Angebote. Top-Tarife gibt es ab 48 Euro im Jahr.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.