Drohnen­versicherungen im Vergleich

So haben wir getestet

Datum:
  • Text: Michael Sittig
  • Testleitung: Michael Nischalke
  • Faktencheck: Angela Ortega Stülper

Drohnen­versicherungen im Vergleich freischalten

  • Testergebnisse für 18 separate Drohnen-Haft­pflicht­ver­sicherungen 3/25
  • Testergebnisse für 8 separate Drohnen-Kasko­ver­sicherungen 3/25

Im Test

Die Stiftung Warentest hat Absicherungs­angebote für privat genutzte Drohnen geprüft (Haft­pflicht und Kasko).

Drohnen für Versicherungs­beitrag

Bei unseren Modell-Drohnen handelt es sich um folgende Geräte

  • DJI Mini 3 (Kauf­preis rund 370 Euro/ Gewicht: 248 g),
  • DJI Air 2S (Kauf­preis rund 900 Euro/ Gewicht 595 g).

Schutz über eine Privathaft­pflicht­versicherung

Den gesetzlich vorgeschriebenen Haft­pflicht­schutz bietet oft bereits die private Haft­pflicht­versicherung (PHV). Wir zeigen hier die güns­tigsten Angebote mit sehr guten Drohnen­schutz aus unserem PHV-Test, den wir regel­mäßig aktualisieren.

Aufgenommen haben wir nur Tarife, die Schäden beim privaten Gebrauch von Drohnen bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro pauschal versichern. Sie gelten für Drohnen bis zu einem Gewicht von mindestens 2,5 Kilogramm. Manche dieser Angebote versichern auch schwerere Drohnen.

Die PHV-Policen machen in der Regel keine Einschränkung hinsicht­lich der Zahl der versicherten Drohnen. Hat in einer Familie etwa die Tochter und der Vater jeweils eine Drohne, wären beide Flugmodelle über einen Familien-PHV-Tarif abge­sichert.

Drohnen­schutz über eine Drohnen-Haft­pflicht­versicherung

Drohnen­besitzer können auch einen separaten Haft­pflicht­schutz abschließen . Mitversichert: Familien­mitglieder und Dritte, wenn sie die Drohne mit Billigung des Drohnen­besitzers steuern. Selbst­ständiges Fliegen im Modus „Auto­nomes Fliegen“ ist über die genannten Tarife versichert (es gelten aber strenge Flugregeln). Schutz bei Schäden im Ausland: Mindestens drei Jahre europaweit, ein Jahr welt­weit – teil­weise sind einzelne Länder aber nicht versichert.

So lesen Sie die Test­tabelle:

  • Versicherungs­summe. Der Betrag, den ein Versicherer für einen Schaden höchs­tens zahlt.
  • Selbst­behalt. Je nach Anbieter trägt der Versicherungs­kunde im Schadens­fall eine Selbst­beteiligung von 150 Euro.
  • Anzahl Drohnen. In der Tabelle geben wir die Zahl der versicherten Drohnen an. Versichert ist aber oft nur eine Drohne in der Luft.
  • Öffent­liche Veranstaltungen. Ja‑Häkchen= Versichert ist grund­sätzlich die Teil­nahme an öffent­lichen Veranstaltungen, zum Beispiel Flug-Shows. Es gelten aber strenge Flug­regeln für das Über­fliegen von Menschen.
  • Forderungs­ausfall­deckung. Ja‑Häkchen= Der Versicherer zahlt bis zur Höhe der angegebenen Versicherungs­summe für fremd­verschuldete Schäden, die dem Versicherten entstehen und für die er vom Schädiger keinen Ersatz erhält, obwohl er sie gericht­lich geltend gemacht hat.
  • Neuwert­entschädigung. eingeschränkt= Der Versicherer erstattet nur unter bestimmten Bedingungen den Neuwert der durch die Drohne beschädigten/zerstörten Sache (Beispiel: Zerstörte Sache darf im Schadens­fall nicht älter als 18 Monate sein).
  • Gewerb­liche Einnahmen möglich. Ja‑Häkchen = Versichert sind auch Drohnenschäden, die im Zusammen­hang mit einer gewerb­lichen Tätig­keit entstanden sind (etwa dem Verkauf von Luft­bildern). Es darf sich aber nur um eine gewerb­liche Tätig­keit in kleinem Umfang handeln. Die jähr­lichen Einnahmen aus der gewerb­lichen Tätig­keit mit der Drohne dürfen einen bestimmten Höchst­betrag nicht über­steigen (Beispiel: Maximal 3 000 oder 6 000 Euro Gewinn aus gewerb­licher Tätig­keit mit Drohne). Je nach Versicherer fällt dieser Betrag verschieden aus.

Kasko: Schutz für Schäden an der eigenen Drohne

Schäden an der Drohne lassen sich durch eine Kaskoversicherung absichern. Schutz bei Schäden im Ausland: mindestens drei Jahre europaweit, bis auf Degenia und Kravag Basis ein Jahr welt­weit (eventuell mit Ausnahme einiger Länder).

Bei Streit mit dem Versicherer können Kunden kostenlos den Versicherungsombudsmann anrufen.

So lesen Sie die Test­tabelle:

  • Versicherungs­summe. Betrag, den ein Versicherer für Schäden höchs­tens zahlt.
  • Selbst­behalt. Je nach Anbieter trägt der Kunde im Schadens­fall eine Selbst­beteiligung von zum Beispiel 150 Euro.
  • Keine Rück­kehr-Auto­matik erforderlich. Ja‑Häkchen = Versicher­bar sind auch Drohnenmodelle, die keine „Coming Home/Failsafe-Funk­tion“ haben. Diese Funk­tion sorgt dafür, dass die Drohne im Fall eines Signalverlusts oder einer nied­rigen Batterie­leistung auto­matisch an die Start­position zurück­kehrt oder auto­matisch landet.
  • Versicherungs­schutz beginnt sofort. Ja‑Häkchen = Der Versicherungs­vertrag beginnt unver­züglich. Es gibt keine Warte­zeit.
  • Neuwert­entschädigung. eingeschränkt= Versicherer erstattet nur unter bestimmten Bedingungen den Neuwert der zerstörten Drohne (Beispiel: Drohne bei Schadens­fall nicht älter als 12 beziehungs­weise 18 Monate).
  • Versichertes Zubehör. Ja‑Häkchen = Neben der Drohne ist auch Zubehör (Fern­steuerung, Ladegerät, Touch­pad) versichert.
  • Versicherte Gefahren. Ja‑Häkchen= Neben Flug­unfällen (etwa Absturz durch Windböe) sind auch weitere Ereig­nisse versichert.

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  • Testergebnisse für 18 separate Drohnen-Haft­pflicht­ver­sicherungen 3/25
  • Testergebnisse für 8 separate Drohnen-Kasko­ver­sicherungen 3/25

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