Baurecht Wie Sie Fallen im Bauvertrag vermeiden

Datum:
  • Text: Michael Sittig, Christoph Herr­mann
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Baurecht - Wie Sie Fallen im Bauvertrag vermeiden

Hausbau. Für viele ist es die größte Investition ihres Lebens. Fachliche Beratung ist sinn­voll. © IMAGO / Sven Simon

Beim Bau eines Eigenheims lauern Fallen. Wer reinfällt, riskiert meist das ganze Vermögen – sogar bei Schlüssel­fertig-Verträgen. Wie Sie die Risiken im Griff behalten.

Es gibt viele Wege, ein Eigenheim zu bauen: Bauher­rinnen und Bauherren können ihren Hausbau mit einem Architekten und mit Unternehmen ihrer Wahl individuell planen. Sie können ein Unternehmen beauftragen, ihr Haus auf einem von ihnen selbst erworbenen Grund­stück schlüssel­fertig zu bauen. Oder sie wählen einen Bauträger, der ihnen auf einem vom Unternehmen beschafften Grund­stück das Haus fix und fertig errichtet. Alle Varianten haben Vor- und Nachteile, die wir im ersten Abschnitt zeigen.

Wer ein Haus baut, steckt meist das ganze Vermögen in den Traum vom Eigenheim, die meisten verschulden sich für Jahr­zehnte. So gut wie nie geht das ohne Probleme. Im schlimmsten Fall bleibt es bei einer Bauruine oder steht am Ende die Zwangs­versteigerung. Die Stiftung Warentest beschreibt die wichtigsten Fall­stricke und erklärt, wie sich das Risiko von Reinfällen verringern lässt.

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 03.01.2025 um 10:51 Uhr
    Beratungsangebote der Verbraucherzentralen

    @GroCa01: Vielen Dank für die Hinweise! Wir arbeiten gerade an einer Aktualisierung der Tabelle und der Informationen zu Bauverträgen. Sie wird in den nächsten Wochen fertig, bitte noch etwas Geduld. In Finanztest Heft 2/2025, das am 15.01.2025 erscheint, kommt ein ausführlicher Bericht zu den Hauptproblemen bei Schlüsselfertig-Bauverträgen.

  • GroCa01 am 03.01.2025 um 06:31 Uhr
    Beratungsangebote

    Nach meiner eigenen Recherche sind viele Verbraucherzentralen (VZ) aus der Beratung ausgestiegen oder es gibt vorübergehende Einschränkungen auf Grund von Problemen mit der Ausschreibung. Ein Teil von Ihnen verweist direkt auf die Rechtsanwalt Kammern oder Bauherren Vereine. Zu beachten ist ferner, das VZ den Wohnsitz im eigenen Zuständigkeitsbereich voraussetzen. Ich für meinen Teil, lasse die Bau-/ Leistungsbeschreibung deshalb durch einen zweiten Architekten überprüfen und den juristischen Teil von einem Notar a. D.

  • rs2507 am 29.01.2018 um 11:52 Uhr
    Einmal im Leben ... ?

    Im Gegensatz zum Kunden eines Friseursalons, bei dem auch die misslungene Tätigkeit eines dilettantischen "Hair-Stylisten" keine wirklich dauerhaften Schäden hinterlässt, ärgern sich private Bauherren noch jahre- oder jahrzehntelang über sinnlos vergeudetes Geld.
    Deshalb: Bauen niemals nach "Methode Semmeling",
    sondern "Mit dreisten Unternehmen macht man besser keine Geschäfte." ;-)
    Guter und informativer Artikel.