
Unerwünschte Nebenkosten. Wer seinen Baukredit vorzeitig ablöst, muss der Bank einen Ausgleich für entgangene Zinsen zahlen. © Getty Images / EyeEm
Kreditnehmer, die ihr Hypothekendarlehen vorzeitig ablösen, müssen Vorfälligkeitsentschädigung zahIen. Unser Rechner zeigt, was die Bank in Ihrem Fall verlangen darf.
Rechte bei der vorzeitigen Ablösung von Immobilienkrediten
In bestimmten Fällen haben Kreditnehmer das Recht, ihr Immobiliendarlehen bereits vor Ablauf der Zinsbindung zurückzuzahlen. Der wichtigste Grund für eine vorzeitige Kreditablösung ist der Verkauf des Hauses oder der Wohnung. Die Bank kann im Gegenzug einen Ausgleich dafür verlangen, dass sie das Geld nicht zu dem Zinssatz anlegen kann, den sie für das Darlehen während der restlichen Zinsbindung bekommen hätte. Das gleiche gilt, wenn der Kreditnehmer ein vertraglich vereinbartes Darlehen gar nicht erst abnimmt. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt vom Zinssatz ab, den eine Bank für ihre Ersatzanlage zugrunde legt. Je niedriger der Zinssatz, desto höher die Entschädigung. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Banken für die Ermittlung der Entschädigung die Rendite für Pfandbriefe heranziehen.
Vorfälligkeitsentschädigung berechnen: So geht‘s
- Daten. Geben Sie in den Rechner die Daten Ihres Kredits ein. Sie benötigen lediglich den Ablösetermin, die Höhe der Restschuld zum Ablösetermin, den Zinssatz, die Monatsrate und das Ende der Zinsbindung. Falls Sie das Recht auf Sondertilgungen haben, geben sie deren maximal mögliche Höhe an.
- Berechnung. Nach Eingabe des Abschlags für ersparte Risiko- und Verwaltungskosten oder Übernahme der voreingestellten Werte berechnet das Programm die Vorfälligkeitsentschädigung nach den Grundsätzen der Rechtsprechung anhand der zum Ablösetermin maßgeblichen Pfandbriefrenditen. Liegt der Ablösezeitpunkt in der Zukunft, wird eine Rechnung auf Basis der aktuellen Pfandbriefrenditen erstellt.
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@Robert1020: Der Rechner berechnet die Vorfälligkeitsentschädigung nach den Vorgaben der BGH-Rechtsprechung. Der Rechner greift dafür auf die maßgeblichen* Renditen. Die zum jeweiligen Stichtag geltenden Renditen zeigt der Rechner auf Wunsch an. Die Renditen werden ständig* aktualisiert.
*korrigiert und ergänzt 15.7.2022
Um die Vorfälligkeitsbeträge zu ermitteln, benötige ich die Information, "mit welchem Wiederanlagezins" die Bank rechnet. Den gibt sie nicht an und verweist auf die Hypothekenpfandbriefkurse der Bundesbank. Dort finde ich aber nichts. Kann da jemand helfen?
@Robert-F: Nach unserer Ansicht und der des Verbraucherzentrale Bundesverband und des Landgerichtes Dortmund (Az. 25 O 311/17) und LG München I (35 O 13599/17) ist das Verlangen einer pauschalierten Gebühr für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung beim Verkauf der Immobilie nicht zulässig:
www.vzbv.de/urteile/gebuehr-fuer-vorzeitige-kreditrueckzahlung-unzulaessig
Meine Vorfälligksitsberechnung sagt:
- Bruttozinsschaden (Euro) -920,33
- Erspartes Risiko (Euro) 252,52
- Ersparte Verwaltungskosten (Euro) 372,84
Somit beträgt die Ersparnis für die Bank 1545.69
Und jetzt will die Bank noch 200.-€ Bearbeitungsgebühr. Fair ist das auf keinen Fall.
Ist es rechtens? Oder gewinnt die Bank wie immer?
@Robert-F: Die Vorfälligkeitsentschädigung ergibt sich aus dem Bruttozinsschaden der Bank abzüglich der ersparten Risiko- und Verwaltungskosten. Ist die Differenz negativ, bedeutet das: Die Bank profitiert von der vorzeitigen Kreditrückzahlung. In diesem Fall steht ihr natürlich keine Vorfälligkeitsentschädigung zu. Die Bank muss in diesem Fall aber den Nutzen aus der vorzeitigen Rückzahlung nicht an den Kreditnehmer herausgeben. Anders ausgedrückt: Die Vorfälligkeitsentschädigung beträgt in diesem Fall Null Euro.