Smartphone-Nutzung Apples Kinder­schutz – wo es hakt und was Eltern tun können

Smartphone-Nutzung - Apples Kinder­schutz – wo es hakt und was Eltern tun können

Chatten statt schlafen. Apples Funk­tion „Bild­schirm­zeit“ setzt nicht alle Einstel­lungen um, mit denen Eltern verhindern wollen, dass ihre Kinder zu viel Zeit am Handy oder Tablet verbringen. © plainpicture / Iris Loonen

iPhones, iPads und Macs bieten Kinder­schutz-Optionen. Doch einige davon lassen sich kinder­leicht umgehen, wie Recherchen von Stiftung Warentest und SWR zeigen.

Lücken in Apples Kinder­schutz

Frauen, die sich lasziv und oben ohne an Sänger schmiegen. Männer, die mit dem F- und dem N-Wort um sich werfen, Frauen mit verachtenden Begriffen bezeichnen und damit prahlen, Zuhälter zu sein.

Klingt nicht nach der besten Unterhaltung für Kinder und Jugend­liche? Wir konnten solche Gangsta-Rap-Videos dennoch problemlos über die Youtube-App auf einem iPad abspielen, das wir mit dem Apple-Kinder­konto eines 12-Jährigen verwendeten.

Gewalt, Horror, endlose Chats

Das gelang uns auch mit verstörenden Unfall-Clips, in denen Menschen verletzt werden oder möglicher­weise sogar sterben – und mit brutalen Folter-Sequenzen aus Horrorfilmen. Außerdem konnten wir Schutz­mecha­nismen aushebeln, um Apps länger zu verwenden als von den Eltern fest­gelegt. Kinder, die das ebenfalls schaffen, können die ganze Nacht lang chatten oder spielen.

Das Ergebnis der gemein­samen Recherche von Stiftung Warentest und Südwest­rund­funk (SWR): Auf Apple allein können sich Eltern nicht verlassen. Wir zeigen im Folgenden, wo der Kinder­schutz des Konzerns gut funk­tioniert, wo er Lücken hat und was Eltern angesichts der geschilderten Miss­stände tun können.

So soll der Kinder­schutz eigentlich funk­tionieren

  1. Familien­gruppe gründen. Zunächst brauchen Tochter oder Sohn einen Apple-Account für Kinder – die Eltern gründen dann eine Familien­gruppe und legen anschließend über „Einstel­lungen > Bild­schirm­zeit“ die Regeln für den Nach­wuchs fest.
  2. Einschränkungen fest­legen. Unter „Bild­schirm­zeit“ können Eltern allerlei Einschränkungen für Kinder und Jugend­liche fest­legen. So lässt sich etwa einstellen, welche Apps das Kind nutzen darf und wie lang die Nutzung pro Tag erlaubt ist, welche Alters­beschränkungen für Filme und Musik gelten, mit wem die Kleinen kommunizieren dürfen und vieles mehr.

Schutz­mecha­nismen lassen sich leicht aushebeln

Keine Technik ist perfekt – auch die Kinder­schutz-Funk­tionen von Apple nicht: Seit Jahren zeigen Videos im Netz, wie leicht Kinder wohl­über­legt gesetzte Beschränkungen der Eltern umgehen können. Mit iOS 17 – erschienen im September 2023 – kam eine weitere Option hinzu, die Frust bei Eltern auslöste, weil sich damit Schutz­mecha­nismen aushebeln lassen: die Funk­tion Unterstützender Zugriff.

Neue Option stellt Eltern vor Probleme

Bei dieser Funk­tion handelt es sich um einen vereinfachten Modus mit besonders großen Schalt­flächen und einer stark reduzierten Anzahl von Apps. Laut Apple ist sie eigentlich dazu gedacht, es „Menschen mit kognitiven Einschränkungen“ zu erleichtern, Geräte des Anbieters zu verwenden.

Vermutlich ungewollter Neben­effekt: In diesem Modus werden manche elterlichen Vorgaben aus „Bild­schirm­zeit“ ignoriert. Dadurch können Kinder und Jugend­liche Apps zum Beispiel länger nutzen als vorgesehen. Alles was sie dafür tun müssen, ist, den „unterstützenden Zugriff“ einzurichten und zu starten. Dieser Modus ist in der Stan­dard­einstellung auf sehr wenige Apps begrenzt – Kinder können beim Einrichten aber eigen­ständig weitere Apps ergänzen, die sie im „unterstützenden Zugriff“ nutzen möchten.

Trotz Kritik löst Apple das Problem nicht

Eltern können diesen Modus zwar mit einem Zahlencode schützen, doch der lässt sich von den Kindern einfach ändern, auch wenn sie den elterlichen Code nicht kennen. Obwohl Eltern diese Defizite schon länger beklagen, hat Apple das Problem auch in der Betriebs­system-Version iOS/iPadOS 18.2.1 nicht voll­ständig in den Griff bekommen.

So haben wir Apples Kinder­schutz-Funk­tionen geprüft

„Bild­schirm­zeit“ ist auf iPhones, iPads und Macs verfügbar. Wir haben bei unseren Versuchen zwei Geräte einge­setzt: Für die Eltern-Rolle nutzten wir ein iPhone mit dem aktuellen Betriebs­system iOS 18.2.1 – für die Kinder-Seite verwendeten wir ein iPad mit der Version iPadOS 18.2.1.

Lücke 1: Unzu­verlässige Zeit­limits

Wir haben uns die von Eltern kritisierten Punkte genauer angeschaut. Tatsäch­lich lassen sich mithilfe des Einfach-Modus („unterstützender Zugriff“) von den Eltern gesetzte Zeit­limits umgehen. Mütter und Väter nutzen „Bild­schirm­zeit“ häufig, um die Zeit zu begrenzen, die ihre Kinder am Tablet oder Handy verbringen. Sie können zum Beispiel fest­legen, dass sich die installierten Apps pro Tag insgesamt nur eine Stunde lang verwenden lassen – oder nach 20 Uhr gar nicht mehr.

Doch akti­viert das Kind den Einfach-Modus, kann es einige Apps beliebig lang und jeder­zeit nutzen – trotz der von den Eltern gesetzten Zeit­limits. Bei unseren Versuchen gelang das etwa mit der populären Spiele-App Candy Crush und dem Messenger Signal. Kurzum: Kinder könnten die Nacht durch­zocken oder in der Haus­aufgaben-Zeit stunden­lang chatten.

Tipp: Legen Sie trotz dieser Lücke Zeit­limits fest. Denn falls Sie dies nicht tun, kann ihr Kind nicht nur pausenlos chatten und spielen, sondern auch ohne Zeit­begrenzung Videos und Songs abspielen. Mit Zeit­limit funk­tioniert das Abrufen solcher Medien nur so lang, bis die erlaubte Zeit ausgeschöpft ist.

Apple löst das Problem nicht, obwohl es schon länger bekannt ist. Dass sich ein tech­nisch so leistungs­fähiger, finanz­starker Konzern so wenig um das Kindes­wohl kümmert, ist eine Schande.

Markus Bieletzki (Wissenschaftlicher Leiter des Teams Digitales und Technik bei der Stiftung Warentest)

Einige Zeit-Beschränkungen klappen

Im normalen Modus (ohne „unterstützenden Zugriff“) klappt das Umsetzen der Zeit­begrenzungen recht gut: Wird die von den Eltern fest­gelegte Nutzungs­zeit über­schritten, erscheinen Apps nur noch ausgegraut und lassen sich nicht mehr verwenden.

Mit manchen Apps funk­tionierte das Ganze bei unseren Versuchen auch im Einfach-Modus: Zwar ließen sich Apps wie Apple TV, Youtube und Spotify nach Über­schreiten der Zeit­begrenzung noch öffnen – doch es konnten weder Videos noch Songs abge­spielt werden, sodass die Apps quasi nutzlos waren.

Lücke 2: Inhalts­filter greifen nicht über­all

Mit „Bild­schirm­zeit“ können Eltern neben Zeit­limits auch Alters- und Inhalts­beschränkungen setzen – etwa dass Kinder keine anstößige Musik und keine ab 16 oder 18 Jahren freigegebenen Filme abspielen können. Bei diesen Punkten stießen wir sowohl im „unterstützenden Zugriff“ als auch im normalen Modus auf Lücken: Wir konnten mit der Youtube-App die oben erwähnten Unfall- und Horror-Clips ansehen. Mit Youtube und auch mit der Spotify-App war es uns außerdem möglich, Gangsta-Rap-Songs und -Videos abzu­spielen – obwohl wir in „Bild­schirm­zeit“ sowohl Musik­videos als auch anstößige Musik komplett untersagt hatten.

Da wir für diesen Bericht nur bestimmte Szenarien ausprobiert haben, ist nicht auszuschließen, dass Apples Kinder­schutz-Funk­tionen weitere Defizite enthalten.

Einige Inhalts-Beschränkungen klappen

In den von uns ausprobierten Apple-eigenen Apps – Apple TV und Apple Music – klappte das Umsetzen von Inhalts- und Alters­beschränkungen zuver­lässig.

Generell funk­tioniert der Kinder­schutz im normalen Modus etwas besser als im Einfach-Modus („unterstützender Zugriff“). Manches läuft aber auch im Einfach-Modus wie gewünscht: Dem Kind stehen nur Apps zur Verfügung, die der von den Eltern fest­gelegten Alters­freigabe entsprechen. Der Nach­wuchs kann zum Beispiel nicht Youtube oder Spotify (in Apples App-Store beide ab 12 Jahren freigegeben) verwenden, wenn die Eltern einge­stellt haben, dass generell keine Apps erlaubt sind, die erst ab 12 Jahren empfohlen werden.

Auch Browser von Dritt­anbietern scheint Apple recht gut im Griff zu haben: So haben wir etwa probiert, mit Chrome, Firefox und Opera einige Porno-Webseiten aufzurufen – bei akti­viertem Kinder­schutz war dies jedoch nicht möglich. Das dürfte auch daran liegen, dass Apple von anderen Browser-Betreibern bislang noch verlangt, ihren iOS-Apps Teile der Software von Apples Browser Safari zugrunde­zulegen.

Besser zu filtern wäre für Apple möglich

Dennoch ist angesichts der sexualisierten, gewalt­tätigen und verstörenden Inhalte, die wir abspielen konnten, noch viel Luft nach oben. Apple kann da unseres Erachtens durch­aus mehr tun: So sind etwa Gangsta-Rap-Songs und -Videos auf den genannten Platt­formen oft als „explicit“, „dirty“ oder „uncensored“ markiert – das sollte Apple das Filtern eigentlich erleichtern.

Im Fall von Youtube mag den Betreiber des Videportals (Google) eine Teilschuld treffen, wenn er einige Inhalte nicht ausreichend als unge­eignet für Kinder labelt. Auf Spotify sind für Kinder unan­gemessene Lieder jedoch recht zuver­lässig gekenn­zeichnet. Dennoch gelang es Apple bei unseren Versuchen nicht, in der Musik­streaming-App Gangsta-Rap für Kinder zu blockieren. Dabei lässt Apple nur Apps in sein Ökosystem, die den eigenen Vorgaben entsprechen und vorab von Apple geprüft wurden.

So reagiert Apple

Wir haben Apple mit unseren Recherche-Ergeb­nissen konfrontiert. Folgende Antworten hat uns der Konzern gegeben:

Kinder­schutz und einfacher Modus nicht kompatibel

Apple schreibt, dass die Funk­tion „Bild­schirm­zeit“ derzeit nicht von der Funk­tion „Unterstützender Zugriff“ unterstützt werde.

So pauschal stimmt das allerdings nicht: Bei unseren Versuchen fanden wir durch­aus Beschränkungen aus „Bild­schirm­zeit“, die auch im unterstützenden Zugriff wirk­sam sind. Doch viel wichtiger: Kinder­schutz-Funk­tionen können nicht besonders effektiv sein, wenn sie sich einfach durch andere Funk­tionen über­stimmen lassen.

Eigentlich wäre ein Eltern-Pass­wort erforderlich

Apple teilte uns weiterhin mit, dass auf dem Gerät des Kindes das Bild­schirm­zeit-Pass­wort der Eltern einge­geben werden müsse, um die Funk­tion „Unterstützender Zugriff“ zu starten.

Auch das können wir nicht bestätigen. Wir mussten bei unseren Versuchen kein solches Pass­wort für die Funk­tion „Bild­schirm­zeit“ eingeben. Der Zahlencode für den unterstützenden Zugriff reichte – und den kann das Kind einfach nach Belieben ändern.

Immerhin: Apple will nun Berichten nachgehen, dass in einigen Fällen „Unterstützender Zugriff“ auf dem Gerät eines Kindes ohne Eingabe des Bild­schirm­zeit-Pass­wortes gestartet werden kann.

Schutz gilt haupt­sächlich für Apple-Apps

Abschließend erklärte Apple noch, dass die in „Bild­schirm­zeit“ enthaltenen Inhalts­beschränkungen für Apple-eigene Apps gelten. Entwickler von TV- und Film-Apps könnten die Bild­schirm­zeit-API von Apple ebenfalls verwenden, um Inhalte zu filtern.

Wir fanden jedoch auf der Apple-Webseite keine Stelle, die Eltern darauf hinweist, dass sich die Einschränkungen ausschließ­lich oder haupt­sächlich auf Apple-Apps beziehen. Auf Nach­frage konnte Apple uns auch keinen solchen Hinweis zeigen.

Wenn eine derart wichtige Einschränkung nicht erwähnt wird, dürften viele Eltern davon ausgehen, dass Apples Kinder­schutz-Funk­tionen in allen Apps greifen, die auf dem Gerät ihres Kindes installiert sind.

Was Eltern tech­nisch tun können

Für Eltern ist es ratsam, nicht allein auf die Kinder­schutz-Funk­tionen von Apple zu vertrauen. Dennoch kann es sich lohnen, die in „Bild­schirm­zeit“ vorhandenen Optionen einzusetzen, da sie in vielen Fällen greifen. Sieben Tipps, die helfen können:

  1. Kommen Sie Ihrem Kind zuvor, indem Sie auf dem Gerät Ihres Kindes selbst den Modus „unterstützender Zugriff“ einrichten und dort nur von ihnen erwünschte Apps zulassen. Anschließend den Modus mit einem Code schützen und akti­vieren. Das hilft allerdings nur, wenn Sie Ihr Kind ausschließ­lich in diesem Modus ans Gerät ranlassen. Im normalen Modus kann es die Einstel­lungen und den Code einfach ändern.
  2. Stellen Sie das Kinder-Gerät via „Bild­schirm­zeit“ so ein, dass Ihr Kind entweder gar keine Apps selbst installieren darf – oder nur solche mit passender Alters­freigabe. Diese und die folgenden Einstel­lungen legen Sie auf Ihrem eigenen Gerät fest, sie wirken sich aber nur auf das Gerät des Kindes aus.
  3. Setzen Sie unter „Bild­schirm­zeit“ zeitliche Grenzen und legen Sie Alters­beschränkungen für Apps, Filme und andere Inhalte fest.
  4. Schließen Sie unter „Bild­schirm­zeit“ bestimmte Apps ganz von der Nutzung durch Kinder aus.
  5. Deaktivieren Sie In-App-Käufe unter „Bild­schirm­zeit > Beschränkungen > Käufe im iTunes & App Store“ – oder gestatten Sie Käufe nur bei Eingabe eines Pass­worts, das Ihr Kind nicht kennt.
  6. Machen Sie sich mit den weiteren Unter­punkten von „Bild­schirm­zeit“ vertraut und passen Sie die Einstel­lungen nach Ihren Wünschen an.
  7. Testen Sie nach dem Fest­legen der „Bild­schirm­zeit“-Optionen, ob alles so funk­tioniert wie gewünscht, ehe Sie das Gerät Ihrem Kind über­lassen.

Was Eltern pädagogisch tun können

Tech­nische Funk­tionen sind natürlich nicht die einzige Möglich­keit, den eigenen Nach­wuchs vor unerwünschten Inhalten in der digitalen Welt zu schützen.

Mitmachen, begleiten, fragen

Daniel Heinz – beim Spieleratgeber NRW für Eltern­beratung und pädagogische Prüfungen von Spiele-Apps zuständig – rät dazu, Kinder bei der Nutzung von Technikgeräten zu begleiten, also immer wieder mal zuzu­schauen, mitzumachen und offene Fragen zu stellen. Damit lässt sich Vertrauen schaffen. „Verbote sollten nur mit Begründung erfolgen. Schildern Sie Ihrem Kind dabei auch Ihre Sorgen, die Sie zu Einschränkungen oder Verboten veranlassen.“

Vereinbarungen treffen

Viele Eltern machen auch gute Erfahrungen damit, Vereinbarungen mit ihren Kindern zu treffen. So kann man etwa feste Nutzungs- und Auszeiten fest­legen. Ein Beispiel: Nach der Schule dürfen die Kinder das Handy 30 Minuten nutzen, danach kommt es 1,5 Stunden in Eltern­obhut. Abends können die Eltern Handys, Tablets und Computer einsammeln – oder abmachen, dass die Kinder sie selbst an einem bestimmten Ort ablegen, der leicht einzusehen ist, sodass Schummler erwischt werden.

Konsequenzen besprechen

Damit solche Regeln auch wirk­lich einge­halten werden, sollten Eltern und Kinder vorab auch besprechen, welche Konsequenzen bei Verstößen drohen – etwa ein Tag Handy-Verbot, mit stufen­weiser Verlängerung der Auszeit bei wieder­holten Verstößen.

Tipp: Weitere Hilfe für Eltern gibt es unter anderem in unserem Ratgeber „Kinder und Medien“ sowie bei Schau hin, Klicksafe und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).

Mehr zum Thema

3 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • maxe am 28.01.2025 um 01:37 Uhr
    Geld regiert die Welt

    Apple hat überhaupt kein Interesse daran, Apps vor dem Zugriff von Kinder vollumfänglich zu schützen. Mit Apps wird schließlich Geld verdient und Kinder tragen zum großen Teil dazu bei. Selbst wenn die Eltern Käufe unterbinden können Entwickler durch eingeblendete Werbung Geld verdienen - und je mehr Nutzer eine App regelmäßig hat desto mehr Geld fließt in die Kasse. Technisch sollte ein Konzern wie Apple den Schutz locker hinbekommen, aber dreht schon den eigenen Geldhahn freiwillig zu ;-)

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 21.01.2025 um 12:20 Uhr
    Lücken

    @con2test: Dass Apple nicht alles im Internet filtern kann, ist richtig. Dann darf der Konzern aber eben auch nicht den Eindruck erwecken, als könnten seine Kinderschutz-Funktionen alles mögliche rausfiltern. Wenn man etwa in den Kinderschutz-Einstellungen Musikvideos ausschließen kann, dürften Eltern erwarten, dass das auch funktioniert. Und gerade bei Anbietern wie Spotify, die für Kinder ungeeignete Inhalte recht zuverlässig kennzeichnen, dürfte es für Apple machbar sein, das Abspielen entsprechender Inhalte bei eingeschaltetem Kinderschutz zu unterbinden.

  • con2test am 21.01.2025 um 07:01 Uhr
    Die Stiftung mal wieder keine Ahnung von IT

    "im normalen Modus auf Lücken: Wir konnten mit der Youtube-App die oben erwähnten Unfall- und Horror-Clips ansehen." (..) "Im Fall von Youtube mag den Betreiber des Videportals (Google) eine Teilschuld treffen, wenn er einige Inhalte nicht ausreichend als unge­eignet für Kinder labelt." --- Wäre schön, wenn die Autoren bei der Stiftung von Computern so viel Ahnung hätten wie von der Funktion einer Waschmaschine. Denn seit Jahren fordern Politiker eine Totalkontrolle und Sperrung aller strafbewährten Videos. Und seit gleicher Zeit beweisen die Systeme, dass dies unmöglich ist. Dass ein Computer weder Kontext versteht noch Inhalt entsprechend der Moral oder des StGB. Über die Grenzen streiten seit Jahren auch die Gerichte. --- Und jetzt kommt die Stiftung, hat das offenbar alles nicht mitbekommen und "mi**braucht" (wie die Überwachungsfanatiker) Kinderschutz, um Falschinformationen zu verbreiten. --- Bitte erst recherchieren. Oder besser noch: Schuster, bleib bei deinen Leisten.