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@Seeheeb: Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Zinsbonus gezahlt wird, hängt von den Tarifbedingungen ab. In der Regel wird ein Zinsbonus nur gezahlt, wenn der Bausparer nach der Zuteilung unwiderruflich auf ein Bauspardarlehen verzichtet, sich also nicht die volle Bausparsumme, sondern nur das Guthaben auszahlen lässt. Die Regelungen können sich aber von Tarif zu Tarif unterscheiden. Schauen Sie bitte in den Allgemeinen Bausparbedingungen Ihres Vertrages nach und wenn Sie Zweifel haben, wenden Sie sich für eine Beratung an die nächste: www.verbraucherzentrale.de Noch nicht höchstrichterlich geklärt ist die Frage, ob und unter welcher Voraussetzung dem Bausparer ein Bonus auch dann noch zusteht, wenn die Bausparkasse den Vertrag bereits wirksam gekündigt hat. Es kann daher durchaus sinnvoll sein, sich das Guthaben samt Zinsbonus auszahlen zu lassen, bevor die Bausparkasse zur Kündigung berechtigt ist (zum Beispiel 10 Jahre nach Zuteilung oder wenn das Guthaben die Bausparsumme übersteigt).(PK)
Liebe Stiftung Warentest,
wie immer haben Sie uns mit den verschiedenen Artikeln zu diesem Thema gut informiert. Eine Sache ist nur unklar. Wann bekommt man, bzw. wann müsste der Anbieter die Bonuszinsen auszahlen?
Es geht um einen Bausparvertrag mit 3% Zinsen der seit 2014 zuteilungsreif ist. Seitens des Anbieters wurde z.B. schon ein Entnahmedepot vorgeschlagen. Ich habe zunächst gedacht, dass das Entnahmedepot dazu dient das Bausparguthaben samt der Bonuszinsen (das müssten dann zusammen 4,5% werden) auszuzahlen. Aber offensichtlich ist das nicht so.
Wie müsste man denn jetzt vorgehen wenn man die Bausparsumme samt der Bonuszinsen bekommen möchte? Kann man dem Anbieter einfach so etwas schreiben wie:
"Hiermit verzichte ich auf meinen Darlehensanspruch und fordere sie auf die Bausparsumme samt versprochener Bonuszinsen in einer Summe auszuzahlen."
Ich habe ein bißchen Angst, dass nach 10 Jahren Zuteilungsreife (das wäre in 5 Jahren) einfach ohne Bonuszinsen ausgezahlt wird.
@Marcina: 2% sind auf jeden Fall derzeit eine sehr ordentliche Verzinsung für eine Sparanlage. Wenn Sie den Vertrag noch weiterhin besparen können, nutzen Sie das, wenn Ihnen an einer risikoarmen Anlage gelegen ist. Ob für Sie darüber hinaus oder stattdessen auch eine Anlage in Fonds infrage kommen könnte, können wir Ihnen so nicht sagen. Wir kennen weder Ihren persönlichen Sicherheitsanspruch noch Ihre Anlageziele. Über unser Pantoffelportfolio können Sie sich hier informieren: www.test.de/pantoffel-portfolio (PH)
Ich habe einen Bausparvertrag, der mit 2% Sparzinsen läuft. Sollte ich den Nutzen oder lieber Pantoffel-Portfolio oder gar einen Robo-Advisor benutzen, wenn es mir nur ums Sparen geht?
@j.schirmacher : Wenn sich in den Bedingungen eine Regelung befindet, dass der Vertragszins rückwirkend erhöht, wird der Vertragszins neu berechnet und der Zinseszinseffekt kommt zum Tragen. Es gibt auch Regelungen, nach denen kein Zinseszins gezahlt werden muss. (maa)