Wildtierschäden

Mietrecht: Schutz vor Wild­schweinen

Wenn Miete­rinnen oder Mieter regel­mäßigen Besuch von Wild­schweinen bekommen, müssen Vermieter Maßnahmen treffen, um das Eindringen der Tiere zu verhindern. Andernfalls darf die Miete gemindert werden. Das geht auf ein Urteil des Land­gerichts Berlin zurück.

Der Fall

Die Mieter von Erdgeschoss­wohnungen in Berlin hatten oft Besuch von Wild­schweinen. Die Tiere kamen auf das Grund­stück der Wohn­anlage und auf die Terrassen der Mieter. Eine Nach­barin berichtete sogar, dass sie von einem Wild­schwein angegriffen wurde. Die Mieter errichteten darauf­hin einen Elektrozaun und baten den Vermieter, die gesamte Wohn­anlage wild­schweinsicher einzuzäunen. Außerdem minderten sie die Miete.

Klage

Der Vermieter war mit der Miet­minderung nicht einverstanden. Er fand unter anderem auch, dass die Bewohner hätten wissen müssen, dass es Wild­schweine in forst­nahen Wohn­gegenden geben kann.

Urteil

Das Land­gericht Berlin gab den Mietern recht. Die Wild­schweine stellen eine konkrete Gefahr dar. Der Vermieter muss das Grund­stück und seine Mieter mit geeigneten Maßnahmen schützen, beispiels­weise mit einem sicheren Zaun. Die Mieter wiederum müssen den selbst errichteten Elektrozaun entfernen. Die Miet­minderung ist gerecht­fertigt. Bei regel­mäßigem Wild­schweinbefall darf die Miete um 10 Prozent und in den Monaten zwischen Oktober und März sogar um 20 Prozent gemindert werden (Az. 67 S 65/14).

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.08.2024 um 10:05 Uhr
    Wildschäden

    @neuclaus: Der Schutz vor Wildschäden ist in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung nicht im Mindestschutz enthalten, die Leistung meistens stark beschränkt. Beim Auto bieten wir über unseren Rechner die Möglichkeit, hier eine sinnvolle Ergänzung zur Kaskoversicherung auszuwählen. Da einige Versicherer aber in Ihren Bedingungen auch solche Schäden am Gebäude und am Hausrat abdecken, informieren wir unsere Leser an dieser Stelle.

  • neuclaus am 27.08.2024 um 15:40 Uhr
    sehr oberflächlich und sachlich falsch!

    wer konkret wissen möchte was die Gebäudeversicherungen zahlen, gehe auf https://www.versicherung-borchardt.de/wohngeb%C3%A4udeversicherung/mardersch%C3%A4den-geb%C3%A4udeversicherung/
    Der Mann hat sich deutlich mehr Mühe gegeben!