Wer sich weiterbilden will, um der Arbeitslosigkeit zu entgehen, kann sich bei der für ihn zuständigen örtlichen Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein holen. Der besagt, dass sie die Kosten für den Weiterbildungskurs übernimmt. Einen Bildungsgutschein bekommen nur Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte. Bei der Ausgabe wird hauptsächlich danach entschieden, ob die Weiterbildung eine schnelle Wiedereingliederung in das Arbeitsleben wesentlich verbessert. Es werden also nur solche Qualifikationen gefördert, für die eine gewisse Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt besteht. Das kann regional unterschiedlich sein.
Bildungsgutscheine gibt die Agentur für Arbeit nur nach vorheriger Beratung aus. Der Arbeitslose hat keinen gesetzlichen Anspruch auf die Förderung durch Bildungsgutschein, die im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt ist. Details gibt es unter www.arbeitsagentur.de.
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