Bafög zurück­zahlen Sparen bei der Bafög-Rück­zahlung

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Bafög zurück­zahlen - Sparen bei der Bafög-Rück­zahlung

Ausbildungs­förderung. Wer Bafög zurück­zahlen muss, kann per vorzeitiger Rück­zahlung ordentlich sparen. © Getty Images / hobo_018

Nach Studien­ende müssen Bafög-Empfänger ihr Darlehen zurück­zahlen. Bei früher Rück­zahlung gibts Rabatt. Wir sagen, was wichtig ist und bieten einen Rück­zahlungs­rechner.

Das Wichtigste in Kürze

Das Bafög zurück­zahlen

Fünf Jahre. Die Bafög-Rück­zahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Den Fest­stellungs- und Rück­zahlungs­bescheid verschickt das Bundes­verwaltungs­amt ein halbes Jahr vor Tilgungs­beginn.

Adresse mitteilen. Wenn Sie noch auf Ihren Bafög-Rück­zahlungs­bescheid warten, teilen Sie dem Bundesverwaltungsamt online Ihre aktuelle Adresse mit. Muss das Amt Ihre Adresse selbst ermitteln, kostet Sie das 25 Euro extra.

Rabatt berechnen. Nutzen Sie unseren Rückzahlungsrechner und finden Sie heraus, wie viel Nach­lass Sie bei vorzeitiger Bafög-Rück­zahlung bekommen können und wann Sie zurück­zahlen müssen.

Geld zurück­legen. Wenn sich die vorzeitige Bafög-Rück­zahlung für Sie lohnt, fangen Sie recht­zeitig an Rück­lagen zu bilden, um die Summe pünkt­lich bezahlen zu können. Die Zinsvergleiche der Stiftung Warentest liefern neben aktuellen Konditionen viele Infos und Tipps zur sicheren (auch kurz­fristigen) Geld­anlage. Was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihr Studium gerade beendet haben, steht in unserem Special Zwischen Uni und Job.

So funk­tioniert die Bafög-Rück­zahlung

Studierende bekommen die halbe Summe geschenkt

Die Abkür­zung „Bafög“ steht für Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz: Nach seinen Regeln fördert der Staat Studierende und Schüler während ihrer Ausbildung finanziell.

Studierende erhalten Bafög im Regelfall zu 50 Prozent als Zuschuss und zu 50 Prozent als zins­loses Darlehen. Den Darlehens­teil verlangt der Staat zurück, den Zuschuss nicht. Aber egal wie hoch die Darlehens­schuld ist, mehr als 10 010 Euro muss niemand zurück­zahlen.

Auszubildende, die Schüler-Bafög bekommen, erhalten die Förderung hingegen als reinen Zuschuss. Sie müssen nichts zurück­zahlen.

Tipp: Alle wichtigen Infos rund ums Thema Bafög-Antrag finden Sie in unserem Special Bafög beantragen. Seit der neuesten Reform wurden viele Hürden gesenkt. Heute bekommen mehr Menschen Bafög.

Adress­änderungen mitteilen

Zuständig für die Bafög-Rück­zahlung ist das Bundesverwaltungsamt – und das will ständig auf dem Laufenden gehalten werden. Wer noch auf seinen Rück­zahlungs­bescheid wartet, sollte dem Amt seine aktuelle Adresse mitteilen. Muss das Bundes­verwaltungs­amt erst selbst heraus­finden, wo jemand wohnt, berechnet es dafür 25 Euro extra.

Rück­zahlungs­beginn richtet sich nach Förderungs­höchst­dauer

Die Aufforderung zur Bafög-Rück­zahlung kommt vier­einhalb Jahre nach Ende der Regel­studien­zeit des ersten Studien­gangs. Bei vielen Bachelor-Studien­gängen ist das vier­einhalb Jahre nach Ende des sechsten Semesters. Bei einer Bachelor-Master-Kombination gilt die Regel­studien­zeit des Bachelor­studiums. Der Fach­begriff dafür heißt Förderungs­höchst­dauer.

Die Bafög-Rück­zahlung an sich, beginnt fünf Jahre nach Ende dieser Förderungs­höchst­dauer. Wie lange jemand tatsäch­lich für das Studium braucht, ist egal.

Wer von der Rück­zahlung nicht über­rascht werden möchte, kann anhand der Förde­rungs­höchst­dauer (zu finden auf den Bafög-Bescheiden aus der Studien­zeit) errechnen, wann etwa die Post kommt (Förderungs­höchst­dauer plus 4 Jahre und 6 Monate).

Post vom Amt: Der Fest­stellungs- und Rück­zahlungs­bescheid

Genau genommen besteht der Brief mit der Rück­zahlungs­aufforderung aus zwei ­Bescheiden:

Der Fest­stellungs­bescheid nennt die Förderungs­höchst­dauer und die konkrete Darlehens­schuld. Also die Summe aller geleisteten Zahlungen abzüglich dem Zuschuss.

Der Rück­zahlungs­bescheid enthält den Tilgungs­plan und ein Angebot zur vorzeitigen Rück­zahlung. Für diejenigen, die nicht vorzeitig zurück­zahlen, legt der Bescheid die Fälligkeit der ersten und letzten Rate fest. Ab Tilgungs­beginn sind alle drei Monate 390 Euro abzu­stottern (130 Euro pro Monat). Diese Regel ist für alle ehemaligen Bafög-Empfänger gleich.

So sparen Sie bei der Bafög-Rück­zahlung

Bafög auf einmal zurück­zahlen und Rabatt kassieren

Alternativ zur Ratenzahlung unterbreitet das Bundes­verwaltungs­amt im Rück­zahlungs­bescheid ein Angebot zur vorzeitigen Bafög-Rück­zahlung. Wer seine kompletten Schulden bis Tilgungs­beginn auf einmal zurück­zahlt, kann einen ordentlichen Teil der Summe erlassen bekommen. Für die Höhe jeder Darlehens­summe ist ­genau fest­gelegt, wie viel Prozent an Nach­lass dem Rück­zahler gewährt werden. Wir empfehlen, recht­zeitig Rück­lagen zu bilden, um die Bafög-Schulden vorzeitig zurück­zahlen und vom Nach­lass­system profitieren zu können.

Rück­zahlungs­rabatt greift auch bei hohen Schulden

Wenn die Höhe des Darlehens das Rück­zahlungs­maximum von 10 010 Euro über­steigt, wird die Schuld bei dieser Summe gedeckelt. Dadurch können nun auch Ex-Studis mit sehr hohen Darlehen vom Nach­lass­system profitieren. Weitere Informationen zu den aktualisierten Rege­lungen gibt es beim Bundesverwaltungsamt.

Bafög-Rück­zahlungs­rechner der Stiftung Warentest

Rabatt bei Bafög-Rück­zahlung

Unser Rechner zeigt Ihnen, wie viel Rabatt Sie bekommen können, wenn Sie Ihre Bafög-Schulden vorzeitig zurück­zahlen. Die Rechnung basiert auf der Annahme, dass Sie Bafög zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen erhalten haben.

Zahltag erfahren

Der Rechner ermittelt auch, bis wann die vorzeitige Bafög-Rück­zahlung erfolgen muss und wann Sie mit der Post vom Amt rechnen können.

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Wenn das Geld für die Bafög-Rück­zahlung fehlt

Bafög-Rück­zahlung kann aufgeschoben werden

Nicht immer folgt auf das Studium ein festes Gehalt. Bei geringen Einkommen kann die Rück­zahlung verschoben werden. Wer im Monat weniger zur Verfügung hat als 1330 Euro, kann die Rück­zahlung per Antrag beim Bundesverwaltungsamt aufschieben. Der Frei­betrag lässt sich beispiels­weise durch familiäre Verhält­nisse auch erhöhen. Mehr Infos dazu finden Rück­zahler auf der Seite des Bundesverwaltungsamts.

Neue Erlass­möglich­keiten

Für künftige Bafög-Rück­zahler sieht das jüngste Bafög-Gesetz vom September 2019 zudem neue Erlass­möglich­keiten vor. Eine Möglich­keit: Studierende, die den Zuschuss erst­malig ab September 2019 erhalten haben, und später beispiels­weise mit Unter­brechungen ihr Bafög zurück­zahlen, können nach 20 Jahren alle Schulden erlassen bekommen.

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9 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 08.04.2020 um 10:59 Uhr
Rückzahlungsbescheid noch nicht erhalten

@salcanlatmore: Die neuen Rabattregelungen gelten für alle. Der Stichtag gilt auch schon für vorzeitige Rückzahlungen von Darlehensnehmenden, die sich bereits in der Rückzahlungsphase befinden. (maa)

Profilbild Stiftung_Warentest am 02.04.2020 um 14:13 Uhr
Rabatt trotz Kürzung auf Höchstbetrag

@sabry.amira: Haben Sie Vielen Dank! Sie haben Recht! Die Fachabteilung wird die neuen Nachlasssätze berücksichtigen und arbeitet an der Aktualisierung. (TK)

sabry.amira am 02.04.2020 um 13:16 Uhr
Rabatt trotz Kürzung auf Höchstbetrag

Ihr Rechner gibt an, dass es bei Kürzung des Darlehens auf den Höchstbetrag wahrscheinlich keinen Nachlass mehr gäbe. Das ist leider falsch. Der Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung wird ab dem 01.04.2020 ebenfalls vom gedeckelten Betrag (ggf. abzüglich weiterer Abzüge) berechnet. Er beträgt bei den vollen 10.000 € 21%. Wenn weniger auf einmal zurückgezahlt wird, sinkt zwar der prozentuale Nachlass, aber auch nach Aufschub oder Ratenzahlung lässt sich zu jedem späteren Moment ein Rabatt bei Sofortzahlung beantragen. Siehe: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/4-Rueckzahlungszeitraum/VorzeitigeRueckzahlung/vorzeitigerueckzahlung_node.html (Beispiele am Ende der Seite).

Profilbild Stiftung_Warentest am 04.03.2020 um 14:46 Uhr
Verjährung von BAföG

@wolfgang0815: Die konkreten Rückzahlungsmodalitäten finden Sie unter dem Link Bafög-Gesetz vom September 2019 in dem obigen Absatz "Neue Erlassmöglichkeiten". Auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist unter dem blau unterlegten Button DARLEHENSRÜCKZAHLUNG erläutert, bis wann man - mit welchen Voraussetzungen - längstens zahlen muss. Eine Verjährung gibt es unseres Wissens nicht. (dda)

wolfgang0815 am 04.03.2020 um 09:54 Uhr
Verjährung von BAföG

Hallo,
die Frage bezieht sich nicht nur um aktuelle BAföG-Regelungen.
Die Frage lautet: Gibt es eine Verjährung der BAföG-Leistungen z. B. nach 30 Jahren?
Danke und Gruß