Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat der Karatbit Foundation, Belize, im 21. Oktober 2019 auferlegt, den „KaratGoldCoin“ nicht mehr auszugeben. Die Bafin wertete dies als E-Geld-Geschäft, für das in Deutschland eine Erlaubnis nötig ist. Die hatte Karatbit nicht. Die Gesellschaft muss die Geschäfte abwickeln. Sie hat Widerspruch eingelegt. Der Bafin-Bescheid ist daher noch nicht bestandskräftig.
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