Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Im Notfall sind sie unverzichtbar. Doch das Erstellen der Dokumente hat Tücken. Hier erfahren Sie, was Sie beachten sollten.
Eine Vorsorgevollmacht ist eine besondere Art der Vollmacht. Hier legen Sie schriftlich fest, wer Aufgaben erledigen und rechtsverbindliche Erklärungen abgeben darf, falls Ihnen selbst dies nicht mehr möglich sein sollte. Was die bevollmächtigte Person alles darf, sollte in der Vollmacht klar benannt sein. Mit Datum und Ihrer Unterschrift ist Ihre Vorsorgevollmacht gültig. Einen Notar brauchen Sie nicht. Wir beantworten Ihnen alle wichtigen Fragen rund um die rechtliche Vorsorge. Worauf ist zu achten, wenn mehrere Personen bevollmächtigt werden sollen? Darf ein Bevollmächtigter über die Immobilie verfügen? Wann kommt eine Patientenverfügung zur Anwendung? Warum ist eine Betreuungsverfügung wichtig? Was kann ich tun, wenn ich keine Vertrauensperson habe, die ich bevollmächtigen könnte? Wie registriere ich meine Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister?
Es ist sinnvoll, wenn die von Ihnen Bevollmächtigten mit Ärzten sprechen und gesundheitliche Entscheidungen für Sie treffen dürfen. Sie sollten entscheidungsbefugt gegenüber der Krankenversicherung, Reha-Einrichtungen, Pflegeheim, Behörden und Versicherungen sein. Ebenso gehören das Öffnen Ihrer Post und der Zugang zu Ihren Online-Passwörtern, E-Mail-Konten, Streamingdiensten und sozialen Medien dazu. All dies sollte Sie als Vollmachtgeber in Ihrer Vorsorgevollmacht regeln.
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Stiftung_Warentest am 21.02.2023 um 11:37 Uhr
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@Aika1608: Bitte meiden Sie die Vorschau! Wer die Formulare nur in der Vorschau öffnet und ausfüllt, kann Probleme mit dem Ausdruck bekommen. Speichern Sie die PDF im ungeöffneten Zustand auf dem Rechner und öffnen Sie diese über den Adobe Reader.
@Aika1608: Bitte versuchen Sie es zuerst mit den folgenden Tipps. Klappt das nicht, bitten wir Sie, uns zu schreiben, auf welchem Gerät, mit welchem Betriebssystem und über welche Version vom Adobe Reader Sie das Dokument öffnen und ausfüllen: finanztest@stiftung-warentest.de
1. Befindet sich die PDF auf dem Gerät, bitten wir Sie, den Adobe Reader zu öffnen und dann die Datei über Datei / Öffnen anzusteuern. 2. Mac-User meiden die Vorschau, denn dort stehen Ihnen nicht alle Funktionen zur Verfügung. 3. Beim Öffnen einer PDF über den Browser kann es ebenfalls vorkommen, dass nicht alle gewünschten Funktionen zur Verfügung stehen. 4. Nutzen Sie einen anderen PDF Reader als den Adobe Reader, stehen Ihnen in der Regel auch die Funktionen zum Ausfüllen und Markieren der PDF zur Verfügung. Ausnahme: Das Darstellungsprogramm will für die Anzeige im Programm eine Kopie erstellen, die unser Copyright umgeht. Dann bitten wir Sie, ein anderes PDF-Anzeigeprogramm zu nutzen. 5. Zugriff für Leseprogramme für Menschen mit einer Sehschwäche: Die meisten PDF der Stiftung Warentest sind barrierearm und ermöglichen Ihnen die Vorlesefunktion Ihres Programmes zu nutzen.
@cdaviddav: Wir haben den Zugriff auf die Formulare freigeschaltet, bitte loggen Sie sich ein. @alle: Bitte googeln Sie Links, die Sie in unseren Publikationen finden, nicht. Tragen Sie diese direkt in die Adresszeile des Browsers ein. Dann klappt es.
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