Versteigerung www.justiz-auktion.de

Der Staat macht Auktionsplattformen wie ebay Konkurrenz. Auf der Internetseite www.justiz-auktion.de bieten Justiz­behörden aus elf Bundesländern eingezogene Gegenstände wie Computer, Fahrzeuge, Kleidung, Werkzeug oder Bücher an. Auch Gerichtsvollzieher nutzen die Seite, um den Besitz säumiger Schuldner zu Geld zu machen.

Wer etwas ersteigern will, muss sich anmelden und ein Höchstgebot abgeben. Ist er am Ende der Auktionszeit immer noch Höchstbietender, bekommt er den Zuschlag.

Fast alles läuft also wie bei ebay, nur einige Details sind anders. So gibt es aus rechtlichen Gründen für Käufer kein Widerrufsrecht. Hat ein Gerichtsvollzieher etwas versteigert, kann der Kunde nicht einmal reklamieren, wenn die Sache Mängel hat.

Vorteil der Justizauktionen: Bieter wissen, dass sie es mit seriösen Verkäufern zu tun haben. Bezahlen müssen sie grundsätzlich vorab per Überweisung.

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  • Frdama am 16.08.2021 um 17:28 Uhr
    Justitz-Auktion

    Wer auf dieser Seite sich auf ein Geschäft einlässt hat keine rechte Mehr
    etwas zu Beanstanden.
    Muss bezahlen und was er wirklich bekommt weis er nicht.
    Verkäufer wissen nicht was Sie verkaufen, denn bei Rückfragen werden selten Fragen beantwortet.
    Die Anzeigen werden von einem Dienstleister eingestellt und dieser überwacht alle Kommentierungen. Negative Kommentierungen werden gelöscht, Fragen nicht oder zu Spät beantwortet.
    Bei EBAY habe ich ein Rückgaberecht wenn die Ware eine Gewerblichen Anbieters der Beschreibung nicht entspricht,
    Justitz-und Zoll Auktion muss nach Ihrem Verkaufsrecht das nicht tun.
    Wer sich hier auf eingeschäft einlässt, darf sich Nachfolgend nicht ärgern.