Ehrlich sein. Schreiben Sie im Schadensbericht nur auf, was Sie sicher wissen. Wenn etwas unstimmig ist, verweigert der Versicherer womöglich die Leistung, kündigt oder stellt schlimmstenfalls Strafanzeige.
Hartnäckig sein. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, wenn Ihre Angaben stimmen. Wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale, einen Anwalt oder den Ombudsmann für Versicherungen (www.versicherungsombudsmann.de, siehe „Beschweren über Versicherer“ aus Finanztest 08/2011).
Vorbehalt. Zahlen Sie nur unter Vorbehalt, falls Sie unsicher sind, ob der Versicherer zu recht Geld fordert. Das geht per Fax oder Einschreiben.
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