
Arztbesuch. Die Krankenversicherung kommt für Behandlungskosten auf. Beiträge für diesen Schutz bringen als Sonderausgaben einen Steuervorteil. © Stocksy / Victor Torres
Bestimmte Ausgaben für Versicherungen können Sie von der Steuer absetzen. Krankenkassenbeiträge zählen, Schutz für Auto oder Haus oft nicht. Wir sagen, was möglich ist.
Der Jahreswechsel brachte für viele Berufstätige, Rentner und Pensionäre einen Beitragsschock: Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen haben 2025 ihren Zusatzbeitrag erhöht, und auch privat Krankenversicherte müssen in diesem Jahr zum Teil deutlich mehr zahlen als vorher. Für andere Verträge müssen Kunden künftig oft ebenfalls tiefer in die Tasche greifen – etwa für die Kfz-Versicherung und die Wohngebäudeversicherung, wie unsere aktuellen Tarifvergleiche zeigen. Immerhin: Das Finanzamt berücksichtigt zumindest einen Teil der Ausgaben für Vorsorge und Versicherungen als Sonderausgaben.
Die Stiftung Warentest zeigt, welche Versicherungen Sie in welcher Höhe steuerlich absetzen können. Diese Regeln zu kennen, lohnt sich nicht nur für die bevorstehende Steuererklärung 2024. Auf diese Weise lässt sich auch besser abschätzen, ob Sie zum Beispiel durch einen Krankenkassenwechsel oder durch Änderungen am Schutz Ihrer privaten Krankenversicherung letztlich so viel sparen, wie Sie hoffen.
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@sailboarder27: Der Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung kann nicht abgesetzt werden. Es lassen sich nur die tatsächlich gezahlten Beiträge für den Basisschutz in Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abrechnen, nicht die selbst gezahlten Arztkosten.
Bei privat Krankenversicherten wird bei der Kostenerstattung durch die Krankenkasse üblicherweise ein Teil der Krankheitskosten als Selbstbehalt abgezogen (zum Beispiel 10 %). Diesen muss der Versicherte (meistens bis zu einer Höchstgrenze) selbst bezahlen. Wie wird dieser Selbstbehalt steuerlich behandelt. Erhöht er die steuerlich unbegrenzt abzugsfähigen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben und senkt damit das zu versteuernde Einkommen?
@OrSz80: Die Krankenversicherungsbeiträge, die Ihre Arbeitgeberin abgeführt hat, müssen Sie in der Steuererklärung nicht angeben. Diese Daten wurden dem Finanzamt gemeldet und liegen vor.
Nur im Ausnahmefall, also wenn Ihnen bekannt ist, dass die E-Daten nicht oder fehlerhaft übermittelt wurden, müssen Arbeitnehmer Ihre Beiträge zur gesetzliche Krankenversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeile 11 eintragen.
Welche Beiträge kann ich in der Einkommenssteuererklärung geltend machen? Den AG- und den AN-Anteil für Kranken- und Rentenversicherung? Auch dann wenn mein AG die Beiträge für mich abführt?
Ich dachte immer, das würde bereits automatisch berücksichtigt, da diese Angaben ja auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind.