Versicherungen von der Steuer absetzen Steuern sparen mit Kranken­versicherung und Co

Datum:
  • Text: Isabell Pohlmann
  • Faktencheck: Sabine Vogt
Versicherungen von der Steuer absetzen - Steuern sparen mit Kranken­versicherung und Co

Arzt­besuch. Die Kranken­versicherung kommt für Behand­lungs­kosten auf. Beiträge für diesen Schutz bringen als Sonder­ausgaben einen Steuer­vorteil. © Stocksy / Victor Torres

Bestimmte Ausgaben für Versicherungen können Sie von der Steuer absetzen. Krankenkassenbeiträge zählen, Schutz für Auto oder Haus oft nicht. Wir sagen, was möglich ist.

Der Jahres­wechsel brachte für viele Berufs­tätige, Rentner und Pensionäre einen Beitrags­schock: Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen haben 2025 ihren Zusatz­beitrag erhöht, und auch privat Kranken­versicherte müssen in diesem Jahr zum Teil deutlich mehr zahlen als vorher. Für andere Verträge müssen Kunden künftig oft ebenfalls tiefer in die Tasche greifen – etwa für die Kfz-Versicherung und die Wohngebäudeversicherung, wie unsere aktuellen Tarif­vergleiche zeigen. Immerhin: Das Finanz­amt berück­sichtigt zumindest einen Teil der Ausgaben für Vorsorge und Versicherungen als Sonder­ausgaben.

Die Stiftung Warentest zeigt, welche Versicherungen Sie in welcher Höhe steuerlich absetzen können. Diese Regeln zu kennen, lohnt sich nicht nur für die bevor­stehende Steuererklärung 2024. Auf diese Weise lässt sich auch besser abschätzen, ob Sie zum Beispiel durch einen Krankenkassen­wechsel oder durch Änderungen am Schutz Ihrer privaten Kranken­versicherung letzt­lich so viel sparen, wie Sie hoffen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.09.2023 um 11:31 Uhr
    Selbstbehalt bei privater Krankenversicherung

    @sailboarder27: Der Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung kann nicht abgesetzt werden. Es lassen sich nur die tatsächlich gezahlten Beiträge für den Basisschutz in Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abrechnen, nicht die selbst gezahlten Arztkosten.

  • sailboarder27 am 26.09.2023 um 08:49 Uhr
    Selbstbehalt bei privater Krankenversicherung

    Bei privat Krankenversicherten wird bei der Kostenerstattung durch die Krankenkasse üblicherweise ein Teil der Krankheitskosten als Selbstbehalt abgezogen (zum Beispiel 10 %). Diesen muss der Versicherte (meistens bis zu einer Höchstgrenze) selbst bezahlen. Wie wird dieser Selbstbehalt steuerlich behandelt. Erhöht er die steuerlich unbe­grenzt abzugsfähigen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonder­ausgaben und senkt damit das zu versteuernde Einkommen?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 21.02.2023 um 09:49 Uhr
    Gesetzliche Krankenversicherung Arbeitnehmer

    @OrSz80: Die Krankenversicherungsbeiträge, die Ihre Arbeitgeberin abgeführt hat, müssen Sie in der Steuererklärung nicht angeben. Diese Daten wurden dem Finanzamt gemeldet und liegen vor.
    Nur im Ausnahmefall, also wenn Ihnen bekannt ist, dass die E-Daten nicht oder fehlerhaft übermittelt wurden, müssen Arbeitnehmer Ihre Beiträge zur gesetzliche Krankenversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeile 11 eintragen.

  • OrSz80 am 20.02.2023 um 22:51 Uhr
    Ich habs ehrlich gesagt nicht verstanden

    Welche Beiträge kann ich in der Einkommenssteuererklärung geltend machen? Den AG- und den AN-Anteil für Kranken- und Rentenversicherung? Auch dann wenn mein AG die Beiträge für mich abführt?
    Ich dachte immer, das würde bereits automatisch berücksichtigt, da diese Angaben ja auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind.