
Kontrollieren. Nicht jeder angezeigte Preis stimmt. © Fotolia / sergeyryzhov
Fast jedem Kunden ist das schon passiert: Ein vermeintliches Sonderangebot erweist sich in der Realität doch nicht als Schnäppchen. An der Kasse ist die Ware teurer als der Preis, der am Supermarktregal angegeben war. Welcher Preis gilt nun? Wie Händler und Dienstleister über Preise informieren müssen, regelt die Preisangabenverordnung. Leider halten sich nicht alle daran.
Der Preis am Produkt zählt
Steht am Regal oder im Schaufenster ein niedrigerer Preis als beim Einscannen an der Kasse, werden Kunden schon mal sauer. Ein Recht, die Ware günstiger einzufordern, haben sie aber nicht. Juristisch verbindlich ist der Preis, den ein Produkt direkt trägt. Das Problem: Preisetiketten gibt es kaum noch, der Preis ist im Strichcode versteckt. Dennoch gilt der Preis, den die Kasse ausliest. Kunden können sich nicht darauf berufen, dass am Supermarktregal ein niedrigerer Preis steht. Sie können aber die teurere Ware ablehnen, wenn sie den höheren Preis nicht bezahlen wollen. Vonseiten der Händler muss kein böser Wille dahinterstecken.
Tipp: Reklamieren Sie eine Preisabweichung. Oft zeigen sich Händler kulant und erlassen die Differenz, weil sie ihre Kunden nicht verprellen wollen.
Wenn Differenzen oft auffallen
Möglich ist natürlich, dass ein Händler systematisch falsche Preisangaben macht. Das kann der Fall sein, wenn immer wieder oder über einen längeren Zeitraum hinweg Differenzen zwischen Preisen auf den Schildern im Regal und denen an der Ware auffallen. Wer gezielte Irreführung bemerkt, sollte das beim Ordnungsamt melden.
Tipp: Welche Regeln beim Thema Reklamation gelten, steht in unserem FAQ Kaufrecht.
Immer inklusive Mehrwertsteuer
Nicht zulässig ist ein uneindeutiger Preis. Das erfuhr auch ein Spediteur aus Baden, der diesen Satz in seinem Angebot aufführte: „Die angegebenen Preise verstehen sich als Netto-Preis, zuzüglich der derzeit gültigen Mehrwertsteuer.“ Das Landgericht Heidelberg entschied: Diese Vertragsklausel ist unzulässig (Az. O 149/16). Kunden werden sonst über den Endpreis im Unklaren gelassen. Händler müssen grundsätzlich den Endpreis inklusive Mehrwertsteuer angeben. Dazu verpflichtet sie die Preisangabenverordnung. Nur den Nettopreis zu nennen, ist nicht erlaubt. Einer der Gründe: Wenn der Mehrwertsteuersatz nicht angegeben wird, ist das eine nachträgliche Preiserhöhung.
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Meine Aldi Filiale macht das ganz clever und geschickt. Die Zeichnen ihre Angebote schon Samstag Morgen aus obwohl sie erst ab Montag gültig sind. Der Kunde sieht das Angebot und ab in den Einkaufswagen. An der Kasse wird dann der Normalpreis ausgewiesen. Viele Kunden kontrollieren ihren Kassenzettel erst zu Hause und bemerken u.U. den Fehler wenn es zu spät ist.
Fällt es dann doch im Laden auf, werden die Kassierer dann noch pampig, frech und arrogant.
Kommentar vom Autor gelöscht.
@Steffen333000
Die Regelung ist rechtlich schon logisch, nur die Umsetzung/Praxis ist alles andere als verbraucherfreundlich. Je nach Kassensystem sieht man nicht mal deutlich was zuletzt zu welchem Preis eingescannt wurde. Du hast als Kunde auch keine Zeit alle zu prüfen. Den Kassenzettel mit allen Preisen und Produkten erhält man auch erst nach Zahlung. Der ganze Vorgang an der Kasse ermöglicht dir gar nicht alles noch mal zu prüfen.
Ich weiß nicht mal, ob das rechtlich so wirklich korrekt ist. Gibt es aktuelle Urteile die wirklich mal auf das Problem eingehen? Händler können wohl teilweise auch falsche Preise anfechten, auch wenn schon eine Bestätigungsmail an den Kunden raus ist. Ich wüsste nicht, warum man hier den Vertrag grundlegend nicht auch anfechten kann. Einfach weil man gar nicht in der Lage ist die Preise an der Kasse zu prüfen. Man verlässt sich halt auf die Preisangaben an den Regalen und davon geht der Kunde aus. In 99% der Fälle passt das auch.
Hallo,
ich möchte an der Stelle anmerken, dass der praktische Bezahlvorgang an der Kasse extrem von der Theorie abweicht. In der Theorie mag das richtig sein, wird auch in diversen Vorlesungen als Beispiel angeführt, aber wie sieht die Realität aus?
Man hat einen Einkaufswagen und da eine größere zweistellige Artikelanzahlt, je nach Markt auch gut und gerne mal dreistellig. An der Kasse scannt die Dame die Produkte mit abartiger Geschwindigkeit ein während man selber noch Produkte aufs Band legt.
Was ist hier die "korrekte Vorgehensweise"?
-Man müsste die Dame auffordern langsamer einzuscannen, damit man den Preis noch mal prüfen und das Angebot annehmen kann.
-Gleichzeitig müsste man das Zuführen von Artikeln auf das Band unterbrechen und das Display mit den Preisangaben beobachten.
Den Kassenzettel gibt es übrigens erst nach Zahlung....
Grüße
Es sollte schon ein Unterschied sein, ob der Preis am Regal oder direkt an der Ware (Etiket) steht.